Bier im Laster gefroren - Transportunternehmer haftet nicht für Schäden, die aus der natürlichen Beschaffenheit des Transportguts resultieren
Eine Brauerei verkaufte an eine Handelskette 1280 Kisten alkoholfreies Bier. Diese beauftragte im Januar 2002 einen Transportunternehmer damit, das Bier zu liefern. Mit welchem Fahrzeug, wurde nicht erörtert. Die Sendung wurde auf Paletten verstaut und auf einen Planen-Lastwagen geladen. Während des Transports gefror die Ladung: Ein Teil der Flaschen zerbrach, die gesamte Sendung wurde dadurch mit Glassplittern verschmutzt. In den heil gebliebenen Flaschen war das Bier trüb und unbrauchbar.
Vor Gericht ging es schließlich um die Frage, ob der Transportunternehmer für den Schaden haftet. Die Brauerei warf ihm vor, das Bier mit einem ungeeigneten Lkw befördert zu haben.
Es gebe Ware, da verstehe sich das von selbst, wie z.B. (Es gefriert bereits bei ca. Dezember 2003 - 21 U 17/03..