EU-Leitlinien zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten haben Leitlinien vereinbart, mit deren Hilfe die Anwendung der wichtigsten Bestimmungen der Verordnung 178/2002 (EG-Basisverordnung), die am 1. Januar 2005 in Kraft trat, erleichtert werden soll. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, einigte sich auf dieses Papier, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die spezifischen Bestimmungen des Papiers betreffen die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die Rücknahme gefährlicher Lebensmittel vom Markt, die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer sowie Einfuhren und Ausfuhren.
Die Leitlinien legen ausführliche Durchführungsbestimmungen für Unternehmer fest..