Trinkwasser Nachaufbereitung
Der Verordnungsgeber hat am 11. August 2004 einen neuen Verordnungsentwurf über die Nachaufbereitung von Trinkwasser und zu Änderung zusatzstoffrechrechtlicher Vorschriften (TNAV) vorgelegt. In dem neuen Entwurf, der die Zulassung von Zusatzstoffen zur Nachaufbereitung von bereits von Rohwasser zu Trinkwasser aufbereiteten Wässern für bestimmte Prozesswässer regelt, sind verschiedene Änderungen vorgenommen worden. Erfasst werden nunmehr auch Trinkwässer für die gewerbliche Nutzung (als z.B. zur Herstellung von Getränken). Im Vordergrund steht dabei die Enthärtung oder Einstellung des pH-Wertes in Lebensmittelbetrieben. In die Liste der zugelassenen Stoffe wurden nunmehr auch Calciumchlorid und Calciumsulfat aufgenommen. Bei enthärtetem Wasser (z.B. .