Eingabehilfen öffnen

18.04.2002

Keine Ersetzung des Abfülldatums durch Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Oberlandesgericht Köln hat sich im Urteil vom 24. August 2001 - 6 U 59/01 - mit der Frage befasst, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass ein Getränkehändler die ihm von einer Brauerei in zulässiger Weise und bewusst nur mit dem Abfülldatum versehenen Bierfässer eigenmächtig mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum angegebenen Aufkleber versieht. Nach der Auffassung des Gerichts lag ein Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor; danach hat allein der Hersteller einer Fertigpackung und nicht auch der Händler die Pflicht und auch die Berechtigung, das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Denn niemand anderes als der Hersteller einer Ware kennt alle für die Bestimmung des Zeitpunktes der Haltbarkeit erheblichen Daten..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon