Keine Ersetzung des Abfülldatums durch Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Oberlandesgericht Köln hat sich im Urteil vom 24. August 2001 - 6 U 59/01 - mit der Frage befasst, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass ein Getränkehändler die ihm von einer Brauerei in zulässiger Weise und bewusst nur mit dem Abfülldatum versehenen Bierfässer eigenmächtig mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum angegebenen Aufkleber versieht. Nach der Auffassung des Gerichts lag ein Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor; danach hat allein der Hersteller einer Fertigpackung und nicht auch der Händler die Pflicht und auch die Berechtigung, das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Denn niemand anderes als der Hersteller einer Ware kennt alle für die Bestimmung des Zeitpunktes der Haltbarkeit erheblichen Daten..