Keine Kündigung befristet eingestellter schwangerer Arbeitnehmerinnen
Urteil des EuGH vom 4. Oktober 2001 - Rs C-109/00 (Tele Danmark ./. M. Brandt-Nielsen)
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg, und Artikel 10 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Juni 1995 wurde die Arbeitnehmerin von der Tele Danmark für einen Zeitraum von 6 Monaten ab 1. Juli 1995 für eine Tätigkeit im Kundendienst für Mobiltelefonkunden eingestellt. Wenig später, am 23. August 1995, wurde ihr Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 30.h. am 11.