Eingabehilfen öffnen

29.11.2001

Lärmschutzauflagen für Ortsfeste

Werden Festveranstaltungen im Ortszentrum durchgeführt, sind damit nicht alle Einwohner unbedingt einverstanden. Sind für die Zelte und sonstigen baulichen Anlagen Baugenehmigungen notwendig, kommt es jedenfalls in Frage, Lärmschutzauflagen aufzunehmen.
Dafür ist von § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz auszugehen. Danach muss ein Festplatz so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen, soweit sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert werden und, soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ob schädliche Umwelteinwirkungen in diesem Sinne hervorgerufen werden, richtet sich danach, inwieweit die Beeinträchtigungen erheblich sind.9.2000 - 5 E 708/00 -)..

BRAUWELT unterwegs

109. VLB-Oktobertagung
Datum 06.10.2025 - 07.10.2025
74. Arbeitstagung
09.10.2025 - 11.10.2025
kalender-icon