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14.09.2000

Nachpächtergestellung

Der Pächter einer Gaststätte wollte unbedingt aus diesem Objekt heraus und hatte wegen einer vorzeitigen Beendigung des Pachtverhältnisses bzw. einer Entlassung aus diesem bei Gestellung eines Nachpächters im Oktober/November1995 Verhandlungen mit dem Verpächter aufgenommen. Dieser hatte „signalisiert“, ihn gegen Stellung eines Nachpächters aus dem Pachtvertrag zu entlassen. Alle vorgeschlagenen Nachpächter waren dann aber vom Verpächter abgelehnt worden. Verärgert hatte der Pächter daraufhin vom 13.11.1996 das Pachtverhältnis fristlos gekündigt und die Pachtzahlungen eingestellt.
Daß der Verpächter vom Pächter vorgeschlagene Nachpächter nicht akzeptiert hatte, begründet kein Kündigungsrecht. (OLG Düsseldorf 10 U 57/98 vom 10.12.1998).

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