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12.09.2000

Mengenkennzeichnung von Zutaten bei Bier und anderen Getränken

Durch eine Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) ist die Pflicht zur mengenmäßigen Kennzeichnung wertbestimmender oder sonst bedeutsamer Zutaten europaweit eingeführt worden (Quantitative Ingredient Declaration – „QUID“). Dem ist, wie der Deutsche Brauer-Bund in einem jetzt herausgegebenen Leitfaden betont, ab dem 1. Januar 2001 Rechnung zu tragen, um dem Verbraucher die Vergleichbarkeit hinsichtlich Bezeichnung und Zusammensetzung von Lebensmitteln zu erleichtern.
Die Pflicht zur quantitativen Zutatenkennzeichnung wirft eine Reihe von Fragen bei der Kennzeichnung von Getränken auf. Der Leitfaden des Deutschen Brauer-Bundes soll die Arbeit im betrieblichen Alltag erleichtern.-% noch nicht in der EG-Richtlinie enthalten ist. Quasimonoprodukten, d.h.B.B.B..

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