Urteil im Warenzeichenprozeß
Mit rechtskräftigem Urteil der 1. Handelskammer des Landgerichts München I wurde die Benutzung des Warenzeichens „Original Marburger Spezi“ untersagt und die zur Anmeldung gebrachte Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt im Register gelöscht. Der Spezi Markengetränkeverband Deutschland e.V., Augsburg, hatte die Marburger Spezialitätenbrauerei wegen Verstößen gegen das Mittelstandskartell aus dem Verband ausgeschlossen. Daraufhin hatte der Geschäftsführer der Brauerei über seinen Sohn erfolglos versucht, das Warenzeichen „Original Marburger Spezi“ anmelden zu lassen. Das Gericht sah im Zusatz „Original Marburger“ keine ausreichende Abgrenzung zu dem seit Jahrzehnten eingetragenen Warenzeichen „Spezi“. Die Handelsorganisation gab eine Unterlassungserklärung mit Strafunterwerfung ab..