Ertragsrisiko liegt alleine beim Mieter
Bleiben die Kunden für den Mieter von Gewerberaum aus, so trägt dieses Risiko, ohne daß spezielle Absprachen vorliegen, der Mieter alleine. Mit der unternehmerischen Entscheidung, Geschäftsräume anzumieten, übernimmt der Mieter das Risiko eines finanziellen Fehlschlages. Ohne besonderen Grund wird kein Vermieter das Risiko eingehen, den Bestand oder Inhalt des Mietvertrages vom wirtschaftlichen Erfolg des Mieters abhängig zu machen, es sei denn, daß er dies ausdrücklich vereinbart, z.B. im Wege einer Umsatzmiete mit dem Mieter. jlp
Oberlandesgericht Rostock,
Az.: 7 U 123/97.