Änderung der Preisangaben- und der Fertigpackungsverordnung
Die zur Umsetzung der EG-Grundpreis-Richtlinie in nationales Recht vorgenommene Änderung der Preisangaben- und der Fertigpackungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt I vom 10. August 2000, Seite 1238 ff. verkündet worden. Für die Brauwirtschaft sind die Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Neuregelung zur Verpflichtung der Grundpreisangabe sowie im Hinblick auf die neue Formel zur Berechnung des effektiven Jahreszinses von Bedeutung.
Mit der Einhaltung der in der Fertigpackungsverordnung festgelegten Größenreihen bei der Abfüllung von Bier ist in Zukunft nicht mehr die Befreiung von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe verbunden. Der Grundpreis muß daher z.B. Gemäß § 9 Abs. Damit ist die Grundpreisangabe in Gaststätten nicht erforderlich. Die neuen Bestimmungen traten am 1.