Eingabehilfen öffnen

05.10.2000

Aufteilung der Betriebskosten zwischen Gewerbe- und Wohnraum-Mieter

Wenn in einem Gebäude sowohl Gewerberäume als auch Wohnungen vermietet werden, sind die unterschied-
lichen Verhältnisse auch bei den Betriebskosten zu berücksichtigen. Dafür kommt eine entsprechende Regelung in den Mietverträgen in Frage.

Dabei kann es dem Vermieter überlassen werden, die Aufteilung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1999 – 10 U 170/98 – kann der Vermieter dann die Gewerberäume mit 30% der entstandenen Aufwendungen belasten.

In dem konkreten Fall waren zwischen Vermieter und Gewerberaummieter zwei Positionen streitig. Zunächst ging es um die Wartungskosten für den Aufzug. Dies traf aber nicht zu. Es ging um eine Gaststätte, die an den Aufzug angeschlossen war.a. Das reichte aus..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon