DBB-Report: Bier und Recht: Vergleichende Werbung auch in Deutschland erlaubt
Mit der am 13. September 2000 erfolgten Verkündung des Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt I, Seite 1374 ff., ist die Umsetzung der EG-Richtlinie zur vergleichenden Werbung in nationales Recht abgeschlossen. Damit ist vergleichende Werbung in Deutschland nicht mehr schlechthin unzulässig.
Die Neuregelungen ersetzen die Vorschrift von § 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In § 2 Abs. 1 UWG erfolgt die Definition der vergleichenden Werbung. § 2 Abs. 2 UWG nennt nur die Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen vergleichende Werbung gegen die guten Sitten verstößt. die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen (Ziffer 4)..