Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz
Das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30. März 2000 trat am 1. Mai 2000 in Kraft (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 vom 7. April 2000).
Die gesetzliche Regelung soll das Verfahren vor den Arbeitsgerichten vereinfachen und damit beschleunigen. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, die teilweise nur noch mit Mühe aufrecht erhaltene Funktion der Arbeitsgerichte sicherzustellen. Die Geschäftsbelastung der Arbeitsgerichte ist seit 1990 drastisch gestiegen. Ein Ausgleich durch Personalverstärkung ist angesichts der Haushaltslage der Länder nicht möglich, so die Begründung des Bundesrats.h. mit eigenhändiger Unterschrift kündigen können (Paragraph 126 BGB).a.h..