1993: das Jahr von Dort -- Am 24. Juli 1993 ist die Verordnung des EG-Rates (Nr. 2081/92/EWG) zum Schutze geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in Kraft getreten. Bis zum 24. Januar 1994 besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bei der EG-Kommission geographische Herkunftsangaben eintragen zu lassen. Von Interesse dürfte dabei sein, in welcher Weise deutsche Herkunftsangaben auch künftig im Ausland Schutz genießen, die seit langem für Bier verwendet werden - umgekehrt also wie in Deutschland, wo Pils/Pils(e)ner inzwischen nicht mehr die Herkunft, sondern die Gattung signalisiert. Hieran wird man erinnert, wenn man erfährt, daß die Gulpener Bierbrouwerij das ganze Jahr über 40 jaar Gulpener Dort feiert..

Bundesverfassungsgericht zum Dualen System -- Ein Getränkehersteller und ein Produzent von Kunststoffverpackungen haben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie wollten erreichen, daß _ 6 Abs. 2 und 3 der Verpackungsverordnung für nichtig erklärt wurden, soweit sich die darin getroffenen Regelungen auf Verpackungen aus Kunststoff erstrecken. Sie machten geltend, das DSD (Duales System Deutschland GmbH) könne Kunststoffe nicht ausreichend verwerten. Die fragliche Regelung wirkte sich für die beiden Firmen dahin aus, daß sie die finanziellen Belastungen tragen mußten, die ihnen durch die Beteiligung am Entsorgungssystem der DSD entstanden. Darüber hinausgehende Belastungen waren jedoch nicht ersichtlich. Sie treffen jedoch alle im Wettbewerb stehenden Unternehmen mit dem gleichen Maßstab.

Schenkungsteuerliche Behandlung der Zuwendung von Sponsoren und Mäzenen -- Im Erlaß vom 27. 5. 1993, StED 1993 S. 347 nimmt die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zur schenkungsteuerlichen Behandlung der Zuwendungen von Sponsoren und Mäzenen sowie zur Steuerbefreiung für Zuwendungen an Körperschaften u.ä. i.S. von _ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG (z.B. gemeinnützige Körperschaften) Stellung. Danach gilt: Schenkungsteuerliche Behandlung der Zuwendungen von Sponsoren und Mäzenen: Sponsorentum beruht auf dem Prinzip von vereinbarter Leistung und Gegenleistung. In der Regel handelt es sich um Werbeverträge. Die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Rechten zur kommunikativen Nutzung von Personen bzw. Institutionen und/oder deren einzelnen Aktivitäten. 1 Nr. 1 ErbStG vor. 8.ä.S..

Kritisches zur Biersteuermengenstaffel -- In unserer Brauwelt-Ausgabe Nr. 40 vom 7. Oktober 1993 hatte sich der Vorsitzende des Ausschusses für Mittelstandsfragen im Deutschen Brauer-Bund, Dr. Nils Goltermann, im Rahmen eines Pressegesprächs kritisch zur neuen Biersteuer-Mengenstaffe el geäußert. Zu diesem Thema erreichte uns eine Stellungnahme von Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien.

EG-Maschinenrichtlinien -- Auf dem Stand des Fachverbandes Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen im VDMA, auf der drinktec interbrau '93, wurden Auskünfte zum aktuellen Stand der europäischen Sicherheitsnormung erteilt. Die bisher für die Verpackungsmaschinen erstellten drei Normentwürfe betreffen: - Verpackungsmaschinen für formstabile Packmittel (Flaschen, Dosen, Kegs sowie Waschmaschinen und Etikettierer; - Form-, Füll- und Verschließmaschinen; - Palettierer und Entpalettierer. Wichtig für Hersteller und Betreiber sind: Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. 12..

Lohnsteuer: Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Dienst- und Geschäftsreisen in Länder der EG -- In _ 4 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 1993 ist bestimmt worden, daß sich die Reisekostenvergütung für Dienstreisen in Länder der EG und innerhalb dieser Länder nach dem Bundesreisekostengesetz richtet: die Auslandsreisekostenverordnung ist insoweit außer Kraft gesetzt worden. Nach _ 3 Nr. 13 und 16, _ 4 Abs. 5 Nr. 5 und _ 9 Abs. 5 EStG wären hiernach auch steuerlich Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienst- und Geschäftsreisen in Länder der EG und reisekostenrechtlich gleichgestellte Länder nur bis zu 64 DM anzuerkennen. Es ist jedoch beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des EStG vorzuschlagen, nach der die Einschränkung nach _ 4 Abs. Gemäß dem BMF-Schreiben v. 23..

Datum eines berichtigten Zeugnisses -- In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Arbeitgeber, ein erteiltes Zeugnis zu berichtigen. Er erteilte nunmehr dem Arbeitnehmer ein neues Zeugnis, das aber nicht das Ausstellungsdatum des ursprünglichen Zeugnisses aufwies. Der Arbeitnehmer verlangte eine entsprechende Rückdatierung. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Rückdatierung des Zeugnisses ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. 9. 1992 (5 AZR 509/91) zu bejahen: Wird ein bereits erteiltes Zeugnis vom Arbeitgeber geändert oder berichtigt, so hat das berichtigte Zeugnis das Datum des ursprünglich erteilten Zeugnisses zu tragen. Allerdings muß ein Zeugnis in erster Linie wahr sein. Die Wahrheitspflicht umfaßt alle Fragen des Zeugnisrechts..

Produkthaftungsrisiken beim Export in die USA -- Karlheinz Voss stellt in einem Artikel im Handelsblatt vom 8. Juli 1993 fest, d,ß der immer wieder gepredigten Weltgeltung des deutschen Bieres kein entsprechender Exportanteil entspricht. Diese Aussage trifft auch für andere traditionelle Biernationen zu. Zu fragen ist nach den Gründen, exportabstinent zu sein und zu bleiben. Neben fehlender Markenstärke, Kapitalkraft und attraktiven, insbesondere wachsenden Nachfragemärkten im Ausland können auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in einzelnen Exportmärkten zu Zurückhaltung führen. Beispielhaft sollen nachfolgend einige Gründe für erhöhte Produkthaftungsrisiken beim Export in die USA aufgezeigt werden.

Werden die alkoholischen Getränke zum Prügelknaben der Verkehrspolitk? -- ... vier Menschen durch Verkehrsunfall getötet, überhöhte Geschwindigkeit, vermutlich auch Alkohol im Spiel ... so oder ähnlich steht es oft in der Montagsausgabe der örtlichen Tageszeitung. Vier Menschen, meist um die 20 Jahre jung, voller Hoffnung - ausgelöscht, die Freunde verabschieden sich noch mit einem Nachruf im Inseratenteil der gleichen Zeitung ... wir werden Dich nie vergessen ... was wiederum nicht ausschließt, daß sich dieses Drama in Bälde in ähnlicher Weise wiederholt. Und wie war's mit der apostrophierten überhöhten Geschwindigkeit? Nun ja, die gibt's halt, doch weil die Alkoholanalyse keine überhöhten Werte offenbarte, wird nicht korrigiert, wiewohl der Verdacht hängenbleibt.

Übergang einer Getränkebezugsverpflichtung -- Verträge haben im allgemeinen zwei Beteiligte. Wenn sich die Situation nun ändert und ein Dritter hinzukommen soll, kommen unterschiedliche Handhabungen in Frage. Der Dritte kann dem Vertrag beitreten oder den Vertrag übernehmen, was zur Folge hat, daß der eine der ursprünglichen Vertragspartner ausscheidet. Bei der Übernahme von Getränkebezugspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Gaststätte kommt nun eine Vertragsübernahme besonders oft in Betracht. Wenn dieses Ziel im Grundstückskaufvertrag nicht ausdrücklich genannt worden ist, kann es von den Vertragsparteien doch angestrebt worden sein, wenn nach dem Vertrag der Käufer in den Getränkebezugsvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintreten soll. 10. 1992 - VIII ZR 99/91 )..

Der besondere Rat: Zusammenfassende Meldung nach _ 18 UStG - - Am 18./19. 1. 1993 haben die EG-Mitgliedstaaten sich darauf geeinigt, daß bis zum 28. 2. 1993 innergemeinschaftliche Lieferungen auch dann steuerfrei belassen werden können, wenn der Erwerber noch nicht die notwendige USt-IdNr. hat, im übrigen die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung aber vorliegen. In diesem Fall genügt es, wenn der Abnehmer auf Verlangen des Lieferanten seine Unternehmereigenschaft durch eine Unternehmensbescheinigung nachweist (Abschn. 243 Abs. 6 UStRL 1992, Vordruck USt 1 TN). Darüber hinaus muß er seinem Lieferanten schriftlich versichern, daß er eine USt- IdNr. beantragt hat und die Voraussetzungen für die Erteilung vorlegen. Der Erwerber muß dem Lieferanten die USt-IdNr. 2. 12..

Höheres Biersteueraufkommen in Bayern -- Wie die Zentralstelle Biersteuer in Stuttgart mitteilte, stieg die an das Land Bayern überwiesene Biersteuer in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 8% auf 190,5 Mio DM. Diese nackten Zahlen bedürfen nach einer Pressemitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern im Zusammenhang mit der EG-Steuerharmonisierung einiger Erläuterungen. Seit Anfang 1993 wird das Bier nicht mehr ausschließlich beim Verlassen der Brauerei versteuert. Für Brauereien, die ihr Bier in ein anderes Bundesland oder ins Ausland liefern, besteht die Möglichkeit, das Bier erst beim Verkauf an den Endabnehmer zu versteuern..

Zur Bestimmung des relevanten Marktes auf dem Sektor Mineralwasser. EG-Kommission contra Nestl/Perrier -- Nach Art. 86 Satz 1 EWG-Vertrag ist mit dem Gemeinsamen Markt die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen unvereinbar und verboten, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Die Feststellung einer mißbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Art. 86 EWG-Vertrag setzt ebenso wie die Feststellung eines Verstoßes gegen das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EWG- Vertrag voraus, daß zunächst der relevante Markt abgegrenzt wird. In der Entscheidung der EG-Kommission vom 22. Juli 1992 - IV M.a..

Aus Gesetzgebung und Verwaltung -- Das Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung - Zinsabschlaggesetz - ist mit Datum vom 9. 11. 1992 im Bundesgesetzblatt I 1992, S. 1853 veröffentlicht worden. Mittlerweile hat der BMF im Schreiben vom 26. 10. 1992 DB 1992 S. 2317 ff zu Einzelfragen zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes Stellung genommen. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Zinsabschlaggesetzes ab 1. 1. 1993 sollten bis zum Jahresende die entsprechenden Freistellungsaufträge bzw. Nichtveranlagungsbescheinigungen den Geldinstituten vorgelegt werden. Im Rahmen des Umsatzsteuerbinnenmarktgesetzes 1993 wird ab 1. 1. 1993 auch der allgemeine Umsatzsteuersatz von 14 v. H. auf 15 v. H. angehoben. Der BMF hat mittlerweile mit Schreiben vom 21. 9. 7. 1983 ergangene BMF- Schreiben vom 29. 4. 1..

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