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23.03.1994

Aus Gesetzgebung und Verwaltung

Aus Gesetzgebung und Verwaltung -- 1. Der BMF hat in den Finanznachrichten 3/94 vom 7. Januar 1994 eine Übersicht über die ab 1. 1. 1994 geltenden Höchst- und Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Pauschbeträge für Übernachtungskosten veröffentlicht. Die neuen Werte entsprechen den Reisekostenansätzen im öffentlichen Dienst. Daraus ergibt sich eine Reduziurung um durchschnittlich 40 v.H., bei manchen Ländern, z.B. Italien, um bis zu 60 v.H. Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft haben in einer Eingabe beim Bundesfinanzministerium vom 12. Januar 1994 eine Rücknahme der Neuregelung und eine gemeinsame Neufestsetzung durch eine Arbeitsgruppe gefordert, an der wie auch in der Vergangenheit Vertreter der Wirtschaft beteiligt sein sollten. 2.H.B. Sparzinsen).B..

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