Abgabenordnung: Neuregelung des Säumniszuschlags
Abgabenordnung: Neuregelung des Säumniszuschlags -- Durch das Gesetz zur Umsetzung des förderalen Konsolidierungsprogramm - FKPG - vom 23. Juni 1993 (BGBl. 1993 I S. 944) hat der _ 240 Abs. 3 AO nunmehr folgende Fassung erhalten: Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen nicht erhoben. Dies gilt nicht bei Zahlung nach _ 224 Abs. 2 Nr. 1. Die Änderung bedeutet, daß die Zahlungs-Schonfrist für Bar- und Scheckzahler abgeschafft wird. Die gesetzliche Regelung gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 1994, d.h. daß für Bar- und Scheckzahler die Zahlungs-Schonfrist letztmals gilt, wenn eine Steuer am 31. 12. 1993 fällig ist. Gleiches gilt bei der Steuerzahlung durch Einzugsermächtigung (vgl. 522)..