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Zugabeverordnung - was ist erlaubt? Zugaben sind Waren oder Dienstleistungen, die neben einer Hauptware oder Hauptleistung kostenlos angeboten oder gewährt werden. Die Zugabeverordnung verbietet dies grundsätzlich, da der Kunde in seiner Kaufentscheidung unsachlich beeinflußt werden könne. Von diesem Verbot ausgenommen sind deutlich gekennzeichnete Werbegegenstände von geringem Wert, die Zugabe gleicher Waren oder Leistungen (sofern sich der Wert berechnen läßt), handelsübliches Zubehör oder die Erteilung von Auskünften und Ratschlägen. Ein Bar-Rabatt an Gewerbetreibende ist ebenfalls erlaubt; Preisnachlässe an Endverbraucher regelt das Rabattgesetz. Zulässig sind also Kugelschreiber oder Kalender mit Werbeaufdruck, Senf in Biergläsern sowie Sammelbilder, die Süßwaren beigepackt werden..

Die Abwassertechnische Vereinigung e.V. (ATV) legte jetzt den Entwurf des ATV-Arbeitsblattes A 163 Teil 2 Indirekteinleiter: Bewertung und Überwachung zur Diskussion vor. -- Neben der Bewertung und Überwachung geht es dabei auch um die Dokumentation und Erfolgskontrolle. Im Anhang befinden sich Bewertungsbeispiele.

Pestizid-Vorschriften und Trinkwasserqualität -- Nach der letzten Sitzung des Agrarministerrates kursierten in der Presse Behauptungen, daß die Richtlinie 91/414/EWG, die die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel regelt, zur Aufweichung der strengen Trinkwasserwerte führe. Dieser Vorwurf trifft ebensowenig zu, wie die Behauptung, daß DDT und andere Organochlorverbindungen, die bislang nicht nur in der Bundesrepublik verboten sind, nun wieder zugelassen werden müßten. Durch die im Agrarministerrat Ende Juni angenommene Richtlinie wird das Schutzniveau der Trinkwasserrichtlinie nicht angegriffen. Die Mitgliedstaaten werden ein Pestizid nur dann zulassen, wenn die erwartete oder bereits ermittelte Konzentration im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm nicht überschreitet..

Lammsbräu kontra Lamm Bräu -- In einem Rechtsstreit zwischen der Neumarkter Lammsbräu, Neumarkt/Opf., und der Lamm Bräu, Bingen/Hohenzollern, um eine mögliche Verletzung der für die Neumarkter Brauerei am 25. 6. 1986 eingetragenen Warenzeichen Lammsbräu und Neumarkter Lammsbräu ist am 24. Juli 1994 das Urteil vor dem Landgericht Stuttgart gefallen (AZ 3338/92 fr). Die Klägerin, die Neumarkter Lammsbräu, vertreibt ihr sogenanntes Öko-Bier unter der Bezeichnung Neumarkter Lammsbräu. Die beklagte Brauerei besteht seit 1709 und braut seit 1992 verschiedene Biersorten unter der Bezeichnung Lamm Bräu unter Hinweis auf die Verwendung von Bioland-Rohstoffen und bietet diese ebenfalls bundesweit an.ründen: Das am 25. 6.B..

Leitfaden zum EU-Öko-Audit -- Auf der Sitzung des Umweltausschusses des Deutschen Brauer-Bundes Anfang Mai in Düsseldorf ist beschlossen worden, einen Leitfaden zur Umsetzung der EU-Öko-Audit-Verordnung ausarbeiten zu lassen. Mit der Ausarbeitung wurde die VLB Berlin, Forschungsinstitut für Qualitätssicherung und der Lehrstuhl für Energie und Umwelttechnik der Lebensmittelindustrie der TU München-Weihenstephan beauftragt. Der Leitfaden ist als Orientierungshilfe und Einstieg in die betriebliche Umsetzung der Verordnung gedacht. Der Leitfaden soll Ende Oktober 1994 dem Deutschen Brauer-Bund vorgelegt werden..

Diskussion um Getränkepreise in der Gastronomie -- Die deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) kritisierte die Entscheidung des Bundestagsauschusses, wonach Bier und andere alkoholische Getränke in der Gastronomie billiger sein dürfen als alkoholfreie Getränke. Nach Ansicht des DHS würden gerade jüngere Leute mit geringerem Einkommen weiterhin zu alkoholischen Getränken greifen, anstatt einen gesünderen Soft-Drink zu bestellen. In diesem Zusammenhang zitierte die DHS auch eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums, nach der nur etwa die Hälfte aller 14- bis 15jährigen gänzlich auf Alkohol verzichten. Nach dieser Studie konsumiert jeder fünfte männliche erwachsene Deutsche täglich mehr als die bereits als gesundheitsschädlich eingestufte Menge von 40 g Alkohol/Tag. Am 23..

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Was bringt die vierte Novelle zur Gefahrstoffverordnung Neues? -- Die vierte Novelle zur Gefahrstoffverordnung schließt die Lücke im Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht für Zubereitungen. Neben dem Gebot, nunmehr jede Zubereitung daraufhin zu überprüfen, ob sie als gefährlich einzustufen ist, wurde den Herstellern auferlegt, zu den gefährlichen chemischen Produkten das jetzt neu eingeführte EG-Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern.

Lohnsteuernachforderungen des Finanzamtes -- Fordert das Finanzamt in einem Haftungsbescheid vom Arbeitgeber Lohnsteuer wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nach, so ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen. Etwas anderes gilt dann, wenn entweder die Voraussetzungen des _ 162 AO für eine Schätzung der Lohnsteuer vorliegen, oder der Arbeitgeber mit der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist (BFH-Urteil vom 17. 3. 1994 VI R 120/92, StED 1994, S. 295).

Rückwirkend verbesserte Auslandsreisekostensätze -- Auf Veranlassung des Bundesfinanzministeriums sind mit den obersten Finanzbehörden der Länder verbesserte Auslandsreisekostensätze abgestimmt worden. Nach einer Anhörung der führenden Wirtschaftsverbände und des Bundesrechnungshofs war offenkundig geworden, daß die vom Bundesministerium des Innern zum 1. 1. 1994 neu festgesetzten Auslandstagegelder den Bedürfnissen im Handel und in der Industrie nicht gerecht werden. Die nunmehr beschlossene Regelung sieht rückwirkend zum 1. Januar 1994 folgendes vor: - Die steuerlichen Höchstbeträge für die Anerkennung von Verpflegungsmehraufwand können bei mehrtägigen Auslandsdienstreisen als Pauschbeträge angesetzt werden. 3. 1994 angesetzt wurden (BMF-Finanznachrichten 17/94)..

Anforderung an eine wirksame Rechnungsberichtigung i. S. des _ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG -- Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt gemäß dem BMF-Schreiben vom 15. 2. 1994, DB 1994 S. 406 folgendes: 1. Abweichend von Abschnitt 189 Abs. 6 UStR ist in den folgenden Fällen eine wirksame - von der Steuerschuld nach _ 14 Abs.B. Privatperson oder nicht unternehmerische Körperschaft). Der leistende Unternehmer (Rechnungsaussteller) hat nachzuweisen, oder glaubhaft zu machen, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Die Berichtigung der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer i.S. des _ 14 Abs. 2 UStG erfolgt durch Berichtigungserklärung des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller) gegenüber dem Leistungsempfänger. 3.S. des 14 Abs. 4.S..

Schwermetallrichtwerte für Lebensmittel -- Nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes hat das Bundesgesundheitsamt wieder Richtwerte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Lebensmitteln festgelegt. Der DBB weist darauf hin, daß diese Richtwerte, die sich auf aktuelle Untersuchungsergebnisse stützen, keinen gesetzlich bindenden Charakter haben. Sie können jedoch nach Aussage des Bundesgesundheitsamtes den Überwachungsbehörden als Anhaltspunkt für mögliche Beanstandungen dienen. So können je nach Bundesland beim Überschreiten des doppelten oder bereits beim Überschreiten des einfachen Richtwertes Beanstandungen ausgesprochen werden. Für Bier gelten unverändert folgende Richtwerte : - Blei: 0,20 mg/l; - Cadmium: 0,03 mg/l; - Quecksilber: 0,01 mg/l..

Steuerermäßigung für unabhängige Brauereien -- Der Vorsitzende des Ausschusses für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer-Bundes, Dr. Nils Goltermann, führte in Begleitung der Geschäftsführungen des Deutschen Brauer- Bundes und des Bayerischen Brauerbundes am 6. Juli 1994 ein Gespräch mit Staatssekretär Dr. Zeitler, Bundesministerium der Finanzen, in dem es vorrangig um die Beschränkung der Steuerermäßigung auf rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Brauereien ging. Dr. Goltermann wies einleitend mit Nachdruck darauf hin, daß der Deutsche Brauer-Bund die im Biersteuergesetz verankerte Steuerermäßigung in keiner Weise in Frage stellen oder auch nur gefährden will. Hierfür wurden konkrete Fälle vorgelegt. Dr. Deshalb gab Dr..

Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen -- Ausländerfeindliche Äußerungen eines Arbeitnehmers im Betrieb können nach den Umständen des Einzelfalles eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In einem Rechtsstreit hatte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen ausländerfeindlicher Äußerungen fristlos entlassen. Die Klage des Arbeitnehmers blieb erfolglos. Das Arbeitsgericht Siegburg entschied mit Urteil vom 4. 11. 1993 (4 Ca 1766/93) : Nach Artikel 5 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Diesem Recht sind Schranken gesetzt, wenn das Recht der persönlichen Ehre durch die Meinungsäußerung verletzt wird. Dies gilt jedoch nicht mehr für die Äußerung Ausländer und auch Türken müßte man verbrennen..

Anspruch aus Palettentauschvertrag -- Als aus einem Frachtvertrag ein Zahlungsanspruch in Höhe von rund 17 000 DM geltend gemacht wurde, meinte der Kunde, er könnte mit einer Gegenforderung aufrechnen. Er berief sich dafür auf den vorgenommenen Tausch von Paletten und Gitterboxen im Rahmen der bestehenden Geschäftsbedingungen. Jedoch konnte nicht festgestellt werden, daß der Frachtunternehmer sich dem Kunden gegenüber verpflichtet hatte, nach Kündigung oder nach Ende der Geschäftsbeziehungen einen zu seinen Lasten verbliebenen Saldo in der Stückzahl getauschter Paletten und Gitterboxen nach deren Verkehrswert in Geld auszugleichen. Entgegen der Auffassung des Kunden war der Frachtunternehmer auch nicht durch schlüssiges Handeln zu einem solchen Saldoausgleich verpflichtet. 12..

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