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Anstifter für werbende Berichterstattung macht sich zur Zielscheibe: Er haftet für unlauteren Wettbewerb -- Die Geschäftsleute sollen mit Inseraten werben und nicht die Journalisten veranlassen, die Leistungen in redaktionellen Beiträgen zu loben. Der Leser meint nämlich bei Zeitungsartikeln über Gewerbetriebe, hier habe eine unabhängige Redaktion die Leistungen der Kaufleute geprüft und sei dabei zu hervorragenden Ergebnissen gekommen. Diese Trennung von Anzeige und Redaktion war Gegenstand eines Wettbewerbsprozesses vor dem Kammergericht in Berlin... Es handelte sich nicht um eine neutrale Berichterstattung, sondern um eine Werbung zugunsten eines Massagesalons. (Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 14. Juni 1993 - 25 U 1455/93).

Bundesarbeitsgericht gewährt großzügig Urlaub für Weiterbildung: Interesse an Umweltthema genügt -- In einigen norddeutschen Ländern haben die Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf politische Weiterbildung. Der Arbeitgeber muß ihnen hierfür Sonderurlaub gewähren und diesen auch bezahlen. Arbeitsvermittler hatten bei ihren Behördenchefs angemeldet, sie wollten für eine einwöchige Veranstaltung Ökologische Wattenmeer-Exkursion auf Föhr von der Arbeit freigestellt werden. Der Chef hatte das mit der Begründung verweigert, bei der beabsichtigten Bildungsmaßnahme bestehe weder ein konkreter Bezug zur Tätigkeit als Hauptvermittler, noch zur Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie oder Beruf. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Meinung nicht gelten lassen (9 AZR 240/90). 8..

Lebensmittelhygiene -- Die Richtlinie des EU-Rates bezüglich der Lebensmittelhygiene bezieht sich, wie Dr. Peter Franke, Institut für Biotechnologie der LGA, Nürnberg, in der LGA-Rundschau, Nr. 4, 1993, S. 116, schreibt, im wesentlichen auf Inspektion, Probenahme und Analytik, die der Verbesserung des Grads der Lebensmittelhygiene dienen sollen. Die allgemeinen Hygienevorschriften für Lebensmittel, die bei Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung und Beförderung, Vertrieb, direktem Umgang und Verkauf der Lebensmittel an den Endverbraucher zu beachten sind, sollen harmonisiert werden..

Ersetzt die CE-Kennzeichnung das GS-Zeichen? -- Neben der Harmonisierung von Normen und Vorschriften möchte die Kommission der Europäischen Union Vertrauen in die Qualität von Produkten schaffen, um Handelshemmnisse in der EU zu beseitigen (1). Die Erzeugnisse werden daher der CE- Kennzeichnung unterworfen.

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli und August -- Das erste Datum gibt den gesetzlichen Fälligkeitstermin an, das zweite Datum das Ende der Schonfrist; LSt, Kirchen-LSt, USt: 11. 7. / 18. 7.; LSt., Kirchen-LSt, USt, VSt: 10. 8. / 15. 8.; GewSt, GrSt: 15. 8. / 22. 8. Hinweis: Schonfristen gelten mit Ausnahmen für die LSt und USt nicht mehr für Bar- und Scheckzahler.

Zuataten-Liste für alle Biersorten -- Nach einer Änderung der Lebensmittelkennzeichnungs- und der Bier-Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium jetzt dem Bundesrat vorgelegt hat, muß Bier auch in Fertigpackungen (Flasche, Dose) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit einem Verzeichnis der Zutaten versehen werden. Biere, die nach den bisher gültigen Vorschriften gekennzeichnet worden sind, dürfen noch bis zum 31. März 1996 in den Verkehr gebracht werden. In dem Verzeichnis der Zutaten sind die verwendeten Getreidemalze oder Rohstoffe wie Reis und Mais mit ihrer Verkehrsbezeichnung anzugeben. Aufgehoben werden die Kenntlichmachungsverpflichtungen für die Abgabe von Bier in Gaststätten und im offenen Ausschank..

Zugabeverordnung - was ist erlaubt? Zugaben sind Waren oder Dienstleistungen, die neben einer Hauptware oder Hauptleistung kostenlos angeboten oder gewährt werden. Die Zugabeverordnung verbietet dies grundsätzlich, da der Kunde in seiner Kaufentscheidung unsachlich beeinflußt werden könne. Von diesem Verbot ausgenommen sind deutlich gekennzeichnete Werbegegenstände von geringem Wert, die Zugabe gleicher Waren oder Leistungen (sofern sich der Wert berechnen läßt), handelsübliches Zubehör oder die Erteilung von Auskünften und Ratschlägen. Ein Bar-Rabatt an Gewerbetreibende ist ebenfalls erlaubt; Preisnachlässe an Endverbraucher regelt das Rabattgesetz. Zulässig sind also Kugelschreiber oder Kalender mit Werbeaufdruck, Senf in Biergläsern sowie Sammelbilder, die Süßwaren beigepackt werden..

Die Abwassertechnische Vereinigung e.V. (ATV) legte jetzt den Entwurf des ATV-Arbeitsblattes A 163 Teil 2 Indirekteinleiter: Bewertung und Überwachung zur Diskussion vor. -- Neben der Bewertung und Überwachung geht es dabei auch um die Dokumentation und Erfolgskontrolle. Im Anhang befinden sich Bewertungsbeispiele.

Pestizid-Vorschriften und Trinkwasserqualität -- Nach der letzten Sitzung des Agrarministerrates kursierten in der Presse Behauptungen, daß die Richtlinie 91/414/EWG, die die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel regelt, zur Aufweichung der strengen Trinkwasserwerte führe. Dieser Vorwurf trifft ebensowenig zu, wie die Behauptung, daß DDT und andere Organochlorverbindungen, die bislang nicht nur in der Bundesrepublik verboten sind, nun wieder zugelassen werden müßten. Durch die im Agrarministerrat Ende Juni angenommene Richtlinie wird das Schutzniveau der Trinkwasserrichtlinie nicht angegriffen. Die Mitgliedstaaten werden ein Pestizid nur dann zulassen, wenn die erwartete oder bereits ermittelte Konzentration im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm nicht überschreitet..

Lammsbräu kontra Lamm Bräu -- In einem Rechtsstreit zwischen der Neumarkter Lammsbräu, Neumarkt/Opf., und der Lamm Bräu, Bingen/Hohenzollern, um eine mögliche Verletzung der für die Neumarkter Brauerei am 25. 6. 1986 eingetragenen Warenzeichen Lammsbräu und Neumarkter Lammsbräu ist am 24. Juli 1994 das Urteil vor dem Landgericht Stuttgart gefallen (AZ 3338/92 fr). Die Klägerin, die Neumarkter Lammsbräu, vertreibt ihr sogenanntes Öko-Bier unter der Bezeichnung Neumarkter Lammsbräu. Die beklagte Brauerei besteht seit 1709 und braut seit 1992 verschiedene Biersorten unter der Bezeichnung Lamm Bräu unter Hinweis auf die Verwendung von Bioland-Rohstoffen und bietet diese ebenfalls bundesweit an.ründen: Das am 25. 6.B..

Leitfaden zum EU-Öko-Audit -- Auf der Sitzung des Umweltausschusses des Deutschen Brauer-Bundes Anfang Mai in Düsseldorf ist beschlossen worden, einen Leitfaden zur Umsetzung der EU-Öko-Audit-Verordnung ausarbeiten zu lassen. Mit der Ausarbeitung wurde die VLB Berlin, Forschungsinstitut für Qualitätssicherung und der Lehrstuhl für Energie und Umwelttechnik der Lebensmittelindustrie der TU München-Weihenstephan beauftragt. Der Leitfaden ist als Orientierungshilfe und Einstieg in die betriebliche Umsetzung der Verordnung gedacht. Der Leitfaden soll Ende Oktober 1994 dem Deutschen Brauer-Bund vorgelegt werden..

Diskussion um Getränkepreise in der Gastronomie -- Die deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) kritisierte die Entscheidung des Bundestagsauschusses, wonach Bier und andere alkoholische Getränke in der Gastronomie billiger sein dürfen als alkoholfreie Getränke. Nach Ansicht des DHS würden gerade jüngere Leute mit geringerem Einkommen weiterhin zu alkoholischen Getränken greifen, anstatt einen gesünderen Soft-Drink zu bestellen. In diesem Zusammenhang zitierte die DHS auch eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums, nach der nur etwa die Hälfte aller 14- bis 15jährigen gänzlich auf Alkohol verzichten. Nach dieser Studie konsumiert jeder fünfte männliche erwachsene Deutsche täglich mehr als die bereits als gesundheitsschädlich eingestufte Menge von 40 g Alkohol/Tag. Am 23..

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Was bringt die vierte Novelle zur Gefahrstoffverordnung Neues? -- Die vierte Novelle zur Gefahrstoffverordnung schließt die Lücke im Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht für Zubereitungen. Neben dem Gebot, nunmehr jede Zubereitung daraufhin zu überprüfen, ob sie als gefährlich einzustufen ist, wurde den Herstellern auferlegt, zu den gefährlichen chemischen Produkten das jetzt neu eingeführte EG-Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern.

Lohnsteuernachforderungen des Finanzamtes -- Fordert das Finanzamt in einem Haftungsbescheid vom Arbeitgeber Lohnsteuer wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nach, so ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen. Etwas anderes gilt dann, wenn entweder die Voraussetzungen des _ 162 AO für eine Schätzung der Lohnsteuer vorliegen, oder der Arbeitgeber mit der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist (BFH-Urteil vom 17. 3. 1994 VI R 120/92, StED 1994, S. 295).

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