Konkretisierung der Unabhängigkeit -- Zur Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit einer Brauerei gemäß _ 2 Abs. 3 Biersteuergesetz 1993 (Biersteuermengenstaffel) hat das Bundesministerium der Finanzen am 28. Juli 1993 einen Erlaß an die Oberfinanzdirektionen herausgegeben, der zu einzelnen Fragestellungen und Fallgestaltungen in diesem Bereich Stellung bezieht. Im Hinblick auf die vielfältigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Brauereien wird das Bundesministerium der Finanzen diesen Erlaß unter Beteiligung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V. nunmehr präzisieren bzw. ergänzen. Auf diese für einige Brauereien möglicherweise sinnvolle Kooperationsmöglichkeit hatte der Bundesverband bereits 1992 im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen..
Körperschaftsteuer: Körperschaftsteuerliche Organschaft -- Nach _ 14 Nr. 4 KStG muß ein Gewinnabführungsvertrag bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft, für das die körperschaftsteuerliche Organschaft erstmals anerkannt werden soll, auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahrs wirksam werden. Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags bedarf es seiner Eintragung in das Handelsregister. Gemäß Schreiben des BMF vom 4. 2. 1994, DB 1994 S. Der Antragsteller beruft sich auf eine Entscheidung der Körperschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder, wonach für den Sonderfall des Übergangs von der Billigkeitsregelung in dem BMF-Schreiben vom 31. 10. 1989, BStBl 1989 I, S. Beschluß des BGH vom 24. 10..
Nullrunde an der Börse -- Normalerweise gelten die beiden ersten Monate des Jahres, Januar und Februar, als anlagestark mit positiver Kursbilanz. Am Aktienmarkt erzielten sie in den letzten 20 Jahren fast immer positive Ergebnisse. Nicht so in 1995 trotz mannigfacher Prognosen und Vorschußlorbeeren. Gegenüber Ultimo 1994 waren die Kurse Ende Februar nur gerade so behauptet. Nennenswerte Gewinne bis zu 5% hatten in den einzelnen Branchen nur Elektro- und Versorgungswerte, Verluste bis zu 9% dagegen Bau- und Bauzulieferungsaktien. Brauereien waren im großen Durchschnitt gegenüber Ende des letzten Jahres nicht verändert, ihre Bilanz +/- null. In den letzten Wochen gab es vor allem zwei negative Einflußfaktoren, die den deutschen Aktienmarkt beeinträchtigten. Nach dem Verkauf von Bavaria St.
Explodierende Flasche verletzt Kind: Restrisiko bleibt -- Es kommt zwar sehr selten vor, daß gefüllte Glasflaschen explodieren, um so schlimmer sind jedoch die Folgen. So zog sich ein neunjähriges Mädchen eine Augenverletzung zu, als es mit seiner Freundin vier Flaschen aus dem Keller der elterlichen Wohnung holte. Es stellte die Getränke kurz ab. Beim Aufnehmen platzte eine Flasche und verletzte das Kind. Ursache für die Explosion waren Haarrisse in der Mehrwegflasche; sie hätte eigentlich aussortiert werden müssen. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Haftung des Getränkeabfüllers ab, weil es sich bei der Flasche um einen sogenannten Ausreißer gehandelt habe (32 U 94/93). (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. März 1994 - 32 U 94/93).
Lärm durch Grillfeste auf öffentlichem Platz: Gemeinde muß für Einhaltung der Grillplatzordnung sorgen -- Die einzigen Anlieger eines von der Gemeinde errichteten Grillplatzes verlangten Maßnahmen gegen den Lärm, dem sie durch Grillfeste mit bis zu 70 Teilnehmern ausgesetzt seien. Die Kommune verwies auf die eigens erlassene Platzordnung. Wenn diese nicht eingehalten werde, gehe das nicht zu ihren Lasten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim war da ganz anderer Meinung (1 S 1081/93). Wenn die Gemeinde den Platz zur Verfügung stelle, dann müsse sie auch dafür sorgen, daß die dafür erlassenen Regelungen eingehalten würden. Sie habe die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die massiven Lärmbelästigungen aufhörten. (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 11.
Grunderwerbsteuer: Erwerb von nach DDR-Recht begründetem separaten Gebäudeeigentum -- Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) stellt in _ 2 Abs. 2 Nr. 2 die Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleich. Unter diesem Tatbestand werden üblicherweise die Fälle des _ 95 BGB, der sogenannten Scheinbestandteile, und die Fälle des wirtschaftlichen Eigentums am Gebäude abweichend vom zivilrechtlichen Eigentum erfaßt. Der Tatbestand bezieht nach der Wiedervereinigung auch den Erwerb von Gebäudeeigentum ein, das sich auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuches der ehemaligen DDR gründet. Den Regelungen des Einigungsvertrages zufolge bleibt das nach DDR-Recht begründete separate Gebäudeeigentum bestehen; diese Gebäude gehören nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks. 2 Nr. 2. 1994 StEd 1994 S..
Einkommensteuer: Begrenzung des Spendenabzugs bei Spenden an kirchliche Organisationen -- Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder gilt gemäß dem BMF-Schreiben vom 24. 1. 1994, StEd 1994 Seite 182 für die Anwendung des erhöhten Abzugssatzes von 10 v.H. gem. _ 10 b Abs. 1 Satz 2 EStG für Zuwendungen an kirchliche öffentlich-rechtliche Körperschaften und Einrichtungen folgendes: Der erhöhte Abzugssatz findet nur Anwendung, wenn der Empfänger dieser Zuwendung zur Förderung mildtätiger Zwecke oder zur Förderung der Denkmalpflege (Nr. 4 c der Anlage 7 der EStR) verwendet. BFH-Urteil vom 18. 11. 1966, BStBl 1967 III Seite 365) . Bei Zuwendungen zur Förderung der Denkmalpflege findet auch die Großspendenregelung nach _ 10 b Abs..
Das Landgericht Hanau hat die Kaiser-Friedrich-Quelle, Offenbach, zur Zahlung von 500 000 DM Schmerzensgeld sowie einer lebenslangen Rente in Höhe von 500 DM verurteilt. -- Ein heute 16jähriger junger Mann hatte sich im Alter von 3 Jahren durch eine explodierende Mineralwasserflasche so schwer verletzt, daß er heute völlig erblindet ist. Das Urteil (AZ: 40 944/87) ist noch nicht rechtskräftig.
In der Bodega gibt_s nicht nur spanischen Wein -- Keine Irreführung der Kunden, wenn auch andere Weine angeboten werden. Ein Weinhändler, dessen Firmenname das Wort Bodega enthält, wollte gegen einen Konkurrenten vorgehen, der den Namen seines Geschäftes ebenfalls mit diesem Begriff gebildet hatte. Er warf ihm vor, nicht wie er ausschließlich Weine spanischer Herkunft zu vertreiben. Die Bezeichnung sei daher für die Kunden irreführend. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm werde der Ausdruck von den angesprochenen Kreisen jedoch nicht so eng ausgelegt (4 U 132/92). Es genüge, daß im Sortiment einer Bodega auch spanische Gewächse zu finden seien. Weil der gescholtene Weinhändler neben anderen mindestens 28 Sorten aus dem iberischen Land anbiete, sei diese Voraussetzung erfüllt.
Restaurantkritiker geht zu weit -- Weil Beurteilungen von Gaststätten sehr von den persönlichen Eindrücken und Empfindungen der Tester geprägt sind, mischen sich die Gerichte selten in den Streit ein, ob Aussagen über Restaurants nun falsch oder wenigstens übertrieben sind. Zu weit ging allerdings ein Werbeblatt in einem redaktionellen Beitrag mit seiner Kritik eines Cafs, das es als Möchte- gern-in-Treff bezeichnete. Auch müsse erwähnt werden, daß dem Pygmäen-Lokal ein Friseur-Salon angeschlossen sei. Das Oberlandesgericht München sah die Grenze des Rechts auf freie Meinungsäußerung überschritten: Die Zeitung dürfe eine derartige Berichterstattung über das Lokal nicht wiederholen (21 U 6720/92). (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. Juli 1993 - 21 U 6720/92).
Einkommensteuer: Übergangsregelung bei degressiver AfA für betrieblich genutzte Gebäude des Privatvermögens -- Nach einem Beschluß des Vermittlungsausschusses zum Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom Dezember 1993 ist die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für betrieblich genutzte Neubauten des Privatvermögens (8 x 5 v. H., 6 x 2,5 v. H., 36 x 1,25 v. H.) ausgeschlossen und auf die lineare Abschreibung von 2 v. H. beschränkt worden. Für Anschaffungsfälle hätte dies zur Konsequenz, daß die - erst zum Jahresende 1993 im Bundesgesetzblatt bekanntgemachte - Änderung bereits gilt, wenn der Kaufvertrag für ein Gebäude, für das der Bauantrag vor dem 1. 1. 1994 gestellt worden ist, nach dem 31. 12. 1993 abgeschlossen wird. Insbesondere Bauträger, z.B. v. H. 1. 12. 1..
Öko-Audit vom Kabinett gebilligt -- Wie die FAZ in ihrer Ausgabe vom 4. April 1995 berichtete, hat das Kabinett das geplante Gesetz über eine freiwillige Umweltprüfung von Unternehmen gebilligt. Vorgesehen ist, das auf der Verordnung 1836/93 der Europäischen Union beruhende sog. Öko-Audit bis zur Sommerpause im Parlament zu verabschieden. Dabei geht es darum, daß sich Unternehmen durch spezielle Gutachter überprüfen lassen. Ein bei positiver Begutachtung verliehenes Umweltzeichen kann für die Werbung verwendet werden. Sowohl Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt von der FDP als auch Bundesumweltministerin Angela Merkel von der CDU äußerten sich positiv über das Vorhaben, das den Wettbewerb im Sinne der Umwelt stärken soll (s.a. Seite 802 dieser Ausgabe der Brauwelt).
Zutatenverzeichnis für Bier -- Nach einer Meldung des Bayerischen Brauerbundes hat sich der Verband bei Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident des Freistaates Bayern, gegen die sich abzeichnende Verschärfung des in Deutschland vorgesehenen Zutatenverzeichnisses für Bier gewandt. Gemeinsam mit dem Deutschen Brauer-Bund ist der Bayerische Brauerbund der Ansicht, daß nach dem Reinheitsgebot gebraute Biere nur folgende Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen sowie bei hefetrüben Bieren gegebenenfalls Hefe. Diese Zutaten sind auch zu deklarieren. Wie bereits mehrfach berichtet, wollen die mit der Sache befaßten Behörden jedoch die detaillierte Angabe von Spezialmalzen wie Farbmalz, Karamelmalz, Sauermalz u.ä. sowie Hopfenextrakt vorschreiben. Bei Dr..
In der neuen ASI-Information (ASI 8.02/94)der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten werden verschiedene technische Schutzmaßnahmen vorgestellt, -- die in der Getränkeindustrie beim Einsatz von Kieselgur angewandt werden, um unerwünschte Staubentwicklung zu verhindern.
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