Recht
Zutatenverzeichnis und Deklarationspflicht -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes hat die Bundesrepublik Deutschland im Vorgriff auf das zu erwartende EU-weite Zutatenverzeichnis die Einführung eines Zutatenverzeichnisses auch für inländische Biere mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-% beschlossen. Die Ausgestaltung dieses Zutatenverzeichnisses stellt sich nach Auffassung der Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland wie folgt dar: Gemäß õ 6 Abs. 1 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) muß der Aufzählung der Zutaten des Lebensmittels ein geeigneter Hinweis vorangestellt werden, in dem das Wort Zutaten erscheint. Die Zutaten sind im einzelnen wie folgt zu deklarieren: verwendete Zutaten.
Recht
Hygienekonzept für Brauereien -- Die EU-Hygienerichtlinie hätte bereits bis zum 31. Dezember 1995 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Darauf verwies Hansjörg Bosch, Geschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, in einem Fachpressegespräch am 4. Dezember 1995 in Bonn. Die Brauereien müßten sich - wie alle anderen Nahrungsmittelbetriebe auch - darauf einstellen, daß sie im Rahmen der künftigen Hygieneverordnung für ihren Betrieb ein HACCP-Konzept (Hazard-Analysis-Critical-Control-Points) erarbeiten müssen. Bei diesem Hygiene- bzw. HACCP-Konzept geht es darum, alle die Punkte im Brauprozeß auszumachen, an denen die Rohstoffe, das halbfertige Produkt und das Endprodukt so kontaminiert werden können, daß der Endverbraucher unmittelbar gesundheitlich gefährdet werden könnte..
Recht
Zusatz-Monitoring -- Bekanntlich wird in den drei europSischen Zusatzstoff-Richtlinien (SYõungsmittel-, Farbstoff- und Miscellaneous-Richtlinie) die Forderung aufgestellt, daõ die Mitgliedsstaaten binnen drei Jahren nach Erlaõ der Richtlinien Systeme zur Åberwachung des Verbrauchs und der Verwendung von Zusatzstoffen einfYhren und die Ergebnisse dieser Maõnahmen der EG-Kommission mitteilen mYssen. Binnen fYnf Jahren nach Erlaõ der Richtlinien soll die Kommission ihrerseits das EuropSische Parlament Yber das Ergebnis informieren und gegebenenfalls ?nderungen vorschlagen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, berSt der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuõ die EuropSische Kommission zu diesem Thema und hat dafYr eine Arbeitsgruppe eingerichtet..
Recht
Aspekte der neuen UVV-Verwendung von Flüssiggas -- Am 1. 10. 1993 trat eine neue Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas (VBG 21) in Kraft (Abb. 1). Der folgende Beitrag kommentiert diese Verordnung.
Recht
Der Besitzer mehrerer Kinos mit Getränkeverkauf und Saalbedienung betreibt diese als Verzehrkinos - mit kleinen Tischchen zwischen den Sitzreihen zum Abstellen von Getränken und einer Rufanlage für den Service. Der Inhaber meinte, der Getränkeverkauf sei eine unselbständige Nebenleistung zur Filmvorführung, die einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz zuließe. Der Bundesfinanzhof stimmte der Ansicht des Finanzamtes zu, dies sei eine gesonderte Leistung: Der Kinobesucher könne durchaus den Film sehen, ohne etwas zu trinken; die Vorführung werde durch das zusätzliche Angebot weder ergänzt noch verbessert. Zudem werde mit den beleuchteten Tischchen und der installierten Rufanlage deutlich, daß die Lieferung von Getränken keinen eigenständigen Charakter habe.....
Recht
Unter Mitwirkung von Experten der zuständigen Ministerien, des Deutschen Ausschusses für Getränkeschankanlagen (DAGSch) und Fachleuten des Brauerei- und Gaststättengewerbes sowie Verwaltungspraktiker hat die W. Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart, das Merkblatt zum Betrieb von Getränkeschankanlagen entwickelt. -- Es vermittelt auf einer DIN-A4-Seite die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit einer Getränkeschankanlage.
Recht
Änderung der EG-Kennzeichnungs-Richtlinie -- Von den eingereichten 41 Änderungsanträgen zur EG-Kennzeichnungs-Richtlinie hat der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz 13 angenommen. Dazu zählten unter anderem die Forderung nach einer quantitativen Deklaration für alle Zutaten über 5 Prozent, nach einer Kennzeichnung mittels Gentechnik hergestellter Lebensmittel, einer Zutatendeklaration für Getränke mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol sowie einer Kennzeichnungserleichterung für Kleinpackungen. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat mittlerweile fünf Anträge mit der erforderlichen absoluten Mehrheit akzeptiert. Es wird nun erwartet, daß die Regelungen über Art und Weise der Anbringung geändert werden..
Recht
Zutatenverzeichnis bei Bier -- In einem Hintergrundgespräch mit der Fachpresse ging Rechtsanwalt Peter Stille, Hauptgeschäftsfüher des Deutschen Brauer-Bundes, am 4. Dezember 1995 in Bonn auch auf das Zutatenverzeichnis für Bier ein. Wichtig ist laut Stille, daß eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. März 1997 erreicht werden konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt darf das Bier noch uneingeschränkt nach den bisher geltenden Bestimmungen von den Brauereien ausgeliefert werden. Bei Verwendung von Gerstenmalz genügt die Deklaration Malz. Der Einsatz anderer Getreidearten muß entsprechend deklariert werden. Hopfenextrakt ist ebenfalls als solcher aufzuführen. Eine EU-weite Harmonisierung des Zutatenverzeichnisses für alkoholische Getränke wird diskutiert..
Recht
Neun Vereinigungen finnischer Bierfreunde -- Die in Finnland bestehenden neun Vereine von Bierfreunden mit zusammen rund 1200 Mitgliedern sind in der Suomen Itsenäisten Olutseurojen Liiton zusammengefaßt, besser bekannt unter der Abkürzung Finnlibs (Finnish League of Independent Beer Societes, Finnische Liga unabhängiger Biergesellschaften). Diese gehört wiederum der Europäischen Bierverbraucher-Union an (EBCU, European Beer Consumers Union). Mit Freude registrieren die finnischen Bierliebhaber, daß das Staatsmonopol für den Bierverkauf abgelaufen ist und die Höchststärke des Bieres von 7,5 Vol.-% Alkohol aufgehoben wurde. 1993 konnte in Helsinki überdies die erste Gasthausbrauerei eröffnet werden.
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