Gewerkschaft NGG zur Verbrauchs-steuerkonferenz -- Auf der Verbrauchssteuerkonferenz in Lissabon soll auch über die Harmonisierung der Biersteuer beraten werden. Die Gewerkschaft Nahrung - Genuß - Gaststätten, die insgesamt 320 000 Arbeitnehmer vertritt, hat sich in einer Vorab-Stellungnahme für das seit Anfang 1993 geltende Mindestsatzsystem als Minimallösung ausgesprochen. Das geltende System ermögliche den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, unterschiedliche Gegebenheiten zu berücksichtigen; gleichermaßen erfülle es die Mindestanforderungen an eine Harmonisierung. Bier, so die Gewerkschaftssprecher weiter, sei in Deutschland das Volksgetränk schlechthin, das nicht zum Luxusgetränk werden dürfe. Aus diesem Grund solle auch der Mindeststeuersatz nicht erhöht werden..
Zur Bierlieferung gezwungen -- Mit einer Klage versucht die holländische Supermarktkette Nettorama die Brauerei Grolsch zu zwingen, sie weiterhin mit Bier zu beliefern. Die Brauerei hatte die Lieferungen eingestellt, nachdem sich diese nicht mehr an die Absprachen gehalten und vereinbarte Preisgrenzen unterschritten hatte. Andere Lebensmittelproduzenten reagierten bisher noch nicht so drastisch auf die Preispolitik der Supermarktkette, die von seiten der Geschäftsleitung damit begründet wurde, die vom Beginn der 80er Jahre stammenden Absprachen seien schlicht von der Zeit überholt worden..
Kenntlichmachung von Süßungsmitteln -- Vorgelegt hat die Kommission der Europäischen Union den Entwurf einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 94/54/EG über Angaben, die zusätzlich zu den in der EG-Kennzeichnungsrichtlinie aufgeführten Angaben auf dem Etikett bestimmter Lebensmittel vorgeschrieben werden sollen. Konkret geht es darum, vorzuschreiben, daß außerhalb des Zutatenkataloges Süßungsmittel noch gesondert ausgewiesen werden sollen. Dies wird im Hinblick auf eine angemessene Unterrichtung der Verbraucher für erforderlich gehalten. Es sei angebracht, eine Liste der Lebensmittel aufzustellen, bei denen der Verbraucher durch das Weglassen eines solchen Hinweises bezüglich der Eigenschaften des Lebensmittels nicht irregeführt werden könne..
Föderung des Fachkräfte-Nachwuchses -- Ab 1. Januar 1996 tritt in Deutschland das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) in Kraft. Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten sowie Anwärter auf vergleichbare Abschlüsse im Gesundheitswesen und im sozialpädagogischen Bereich fortbilden lassen, erhalten künftig für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluß eine staatliche Förderung. Alleinstehende Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten ab dem 1. Januar 1996 bis zu 1045 DM/Monat für den Lebensunterhalt. Verheiratete werden mit bis zu 1465 DM/Monat gefördert, pro Kind gibt es weitere 250 DM mehr. seines Ehegatten. Der variable Zinssatz beträgt gegenwärtig rund sechs Prozent..
Für das kommende Jahr sehen die Unternehmen eine weitere Last von Verwaltungsaufgaben auf sich zukommen. -- Künftig soll nämlich das Kindergeld in größeren Unternehmen (über 50 Beschäftigte) mit dem Lohn zusammen ausgezahlt werden. Die Kosten für administrative Aufgaben, die der Staat den Unternehmen übertragen hat, sind dabei heute schon beträchtlich: Durchschnittlich wendet jedes Unternehmen im Jahr 3643 DM je Beschäftigten auf. Ein großer Teil dieser Kosten entfällt auf die Berechnung und Abführung von Lohn- und Kirchensteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen. Aber auch die Steuern und Abgaben, die das Unternehmen zahlt, müssen ermittelt und überwiesen werden. Weiterer Verwaltungsaufwand entsteht durch die Verpflichtungen gegenüber der amtlichen Statistik und Umweltschutzbehörden.
EU gegen Verpackungsverordnung -- Nach Ansicht der Europäischen Kommission verstößt die bestehende bundesdeutsche Verpackungsverordnung gegen die Bestimmungen über den freien Warenverkehr. Der Europäische Verband der Getränkedosenhersteller BCME hofft jetzt, daß durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens die aktuelle Diskussion in Deutschland über Verpackungspolitik (Preiskartell, handelbare Lizenzen, Produktverbote zugunsten der Mehrwegverpackungen) wieder stärker in vernünftige Bahnen gelenkt werden. Die jüngst verabschiedete europäische Verpackungsrichtlinie muß laut BCME bis Ende Juni 1996 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Die europäische Verpackungsrichtlinie schreibt ein Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und freiem Wettbewerb vor..
Neue Novellierung der Verpackungsverordnung -- In Sachen Verpackungsverordnung schrieben der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien, Limburg, der Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels, Nürnberg, der Bundesverband des Deutschen Bier- und Getränkefachgroßhandels, Düsseldorf, und der Verein Pro Mehrweg, Düsseldorf, an die Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel einen offenen Brief. In diesem Brief begrüßen die Verbände die Beibehaltung der Mehrwegquote mit Zwangsbepfandung in Höhe von 72 Prozent als Maßnahme gegen das weitere Wachstum des Einwegsegments, insbesondere der ökologisch sinnlosen 0,5-l-Dose im Bereich Bier. Auch die differenzierte Betrachtung der Mehrweganteile der einzelnen Getränkesorten verspricht nach ihrer Ansicht praxisnahe und gerechte Behandlung. D. Dr.a.
Prinz von Bayern als Bezeichnung für Bier geschützt -- Die Bezeichnung Adalbert Prinz von Bayern für ein Bier kann nicht als Marke eingetragen und geschützt werden. Die Schloßbrauerei Kaltenberg verkauft ihre Produkte seit Jahren unter diversen Namen des ehemaligen bayerischen Herrschergeschlechts, zum Beispiel König Ludwig Dunkel oder Wittelsbacher Wappen. Als eine andere Brauerei den Namen Adalbert Prinz von Bayern für eine Biersorte wählte und als Marke schützen lassen wollte, erhob die Schloßbrauerei Kaltenberg Einspruch: Eines ihrer Produkte heiße Luitpold Prinz von Bayern und könne wegen des übereinstimmenden Namensbestandteiles mit dem der Konkurrenz verwechselt werden. Das Bundespatentgericht schloß sich dieser Meinung an (26 W [pat] 226/93)..
Fruchtsaft-Richtlinie -- Im Zuge der Absicht, das europäische Lebensmittelrecht zu vereinfachen, ist nunmehr auch die Fruchtsaft-Richtlinie auf den Prüfstand bei der Europäischen Kommission gekommen. Es geht darum, diese Richtlinie zu vereinfachen, so daß nur die grundlegenden Anforderungen berücksichtigt werden, denen die durch die jeweiligen Richtlinien geregelten Erzeugnisse entsprechen müssen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können. Die Fruchtsaft-Richtlinie enthält bislang gemeinsame Vorschriften über die Zusammensetzung, die Verwendung der Verkehrsbezeichnung, die Herstellungsmerkmale und die Etikettierung dieser Produkte. des Fruchtmarks zu ergänzen. einen ähnlichen Ausdruck oder Angabe der Anzahl der verwendeten Fruchtarten ersetzt werden. ...% anzugeben...
Herkunftsangaben auf dem Etikett -- Das Landgericht Hamburg hat rechtskräftig entschieden, daß die Kennzeichnung von Tuborg Pilsener gegen _ 3 UWG verstößt, weil sie den Brau- und Abfüllort nicht eindeutig erkennen läßt. Der Deutsche Brauer-Bund hat in einem Rundschreiben an seine Mitglieder darauf aufmerksam gemacht. Die Aufmachung von Tuborg Pilsener mit der dänischen Königskrone und dem Hinweis By Appointment To The Royal Danish Court enthielt die Angabe Brewed Since 1895 Copenhagen Denmark. Auf sämtlichen Gebinden fand sich weiterhin der Hinweis: Gebraut und abgefüllt für Tuborg Vertriebsgesellschaft mbH Mönchengladbach. Besonders wichtig sei aus Sicht des Verbrauchers der Brau- und Abfüllort und damit verbunden die geographische Herkunftsangabe..
Nährwertkennzeichnungsverordnung bei Leichtbieren -- Anläßlich einer Besichtigung der Landesgewerbeanstalt Nürnberg durch den Nürnberg-Fürther Stammtisch der Landesgruppe Nordbayern im Deutschen Braumeister- und Malzmeister-Bund gab Dr. Kochmann vom Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern, Erlangen, am 17. April 1996 einen kleinen Einblick in seine Arbeit als Leiter des Bierlabors dieser Behörde und Nachfolger von Dr. Miserre. Im letzten Jahr hat sich Dr. Kochmann in erster Linie mit der neuen Nährwertkennzeichnungsverordnung auseinandergesetzt. Hier gibt es vor allem bei der Deklaration von Leichtbieren manchmal Probleme. Stellt man nur den geringeren Alkoholgehalt heraus, dann genügt die Deklaration: 40% weniger Alkohol als das vergeeichbare Bier. März 1996, die zum 1.
Änderung des Kartellrechts rückt näher -- Die seit längerem diskutierte Kartellnovelle ist ein Stück nähergerückt, nachdem zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt eine Basis bezüglich der Änderungen des Kartellrechts gefunden wurde. Im Mittelpunkt steht dabei die Zweistufigkeit des Kartellverfahrens. Danach ist das Bundeskartellamt weiterhin zuständig für die Kartellkontrolle. Die sogenannte Ministererlaubnis soll es auch künftig geben. Dazu soll die Anzahl der Ausnahmetatbestände im Bereich des Kartellverbots gestrafft werden. Eingeführt werden soll zudem ein ergänzender Freistellungstatbestand in Anlehnung an das geltende europäische Recht. Preisbindungsverbote und Mißbrauchsaufsicht für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen bleiben bestehen..
Bier ist nicht gleich Bier -- Spätestens seit dem Prozeß über das bundesdeutsche Reinheitsgebot ist auch aus juristischer Sicht klar, daß Bier nicht gleich Bier ist. Dies mußte nun auch der Hersteller eines Schwarzbieres feststellen, der nach eigenen Angaben ein besonderes untergäriges Bier in Verkehr bringt. Die in Brandenburg liegende Brauerei bringt ein sogenanntes Schwarzbier auf den Markt, dem Zucker zugesetzt wird. Die Brauerei sieht gerade darin eine Spezialität, die dem Bier einen besonderen Charakter verleiht. Dagegen wendet sich das Landwirtschaftsministerium in Potsdam. Dort wurde die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach _ 9 Abs. 7 des vorläufigen Biergesetzes verweigert, weil dem Schwarzbier entsprechend alter Rezeptur vor der Abfüllung Zucker zugesetzt wird..
Schadstoffgrenzwerte für Bier -- Das Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin legt regelmäßig Richtwerte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Lebensmitteln fest. Für Bier gelten unverändert die gleichen Werte wie in den Vorjahren: - Blei: 0,20 mg/l; - Cadmium: 0,03 mg/l; - Quecksilber: 0,01 mg/l. Der Deutsche Brauer-Bund wies darauf hin, daß die in der Literatur genannten Analysendaten für Bier regelmäßig deutlich unter diesen Richtwerten liegen, die, von einigen Ausnahmen abgesehen, keinen gesetzlich bindenden Charakter besitzen. Nach der Kontaminanten-Verordnung Nr. 315/93 darf aber kein Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, das Kontaminanten in einer gesundheitlich nicht vertretbaren Menge enthält.
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