Föderung des Fachkräfte-Nachwuchses
Föderung des Fachkräfte-Nachwuchses -- Ab 1. Januar 1996 tritt in Deutschland das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) in Kraft. Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten sowie Anwärter auf vergleichbare Abschlüsse im Gesundheitswesen und im sozialpädagogischen Bereich fortbilden lassen, erhalten künftig für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluß eine staatliche Förderung. Alleinstehende Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten ab dem 1. Januar 1996 bis zu 1045 DM/Monat für den Lebensunterhalt. Verheiratete werden mit bis zu 1465 DM/Monat gefördert, pro Kind gibt es weitere 250 DM mehr. seines Ehegatten. Der variable Zinssatz beträgt gegenwärtig rund sechs Prozent..