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10.10.1996

Kennzeichnung von genmanipulierten Lebensmitteln

Kennzeichnung von genmanipulierten Lebensmitteln -- Bereits vor längerer Zeit hatten Dänemark, Deutschland und die Niederlande im europäischen Ministerrat Regelungen über die Zulassung von genmanipulierten Lebensmitteln abgeblockt. Gegen die Stimmen der genannten drei Länder hat jetzt der Ministerrat in einer ersten Gesetzeslesung die umstrittene Regelung zur Förderung gentechnisch behandelter Lebensmittel beschlossen. Vorgesehen ist darin, nur solche Lebensmittel zu kennzeichnen, die sich in der Zusammensetzung, im Nährwert und im Verwendungszweck signifikant von natürlich hergestellten Produkten unterscheiden. Der Begriff signifikant ist nicht definiert, was das eigentliche Problem darstellt. Bisher jedenfalls beharrt das Parlament auf eine generelle Kennzeichnungspflicht..

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