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Die Schöne und das Biest -- Die Stadt Frankfurt am Main hatte in einer Plakatkampagne für die Müllvermeidung geworben. Unter dem Motto Gib dem Müll nen Korb wurde eine Glas-Mehrwegflasche als Schöne und ein Getränkekarton als Biest dargestellt. Ein Hersteller von Getränkekartons wehrte sich mit dem Argument dagegen, die Gemeinde habe nicht das Recht, seine Produkte so auf's Korn zu nehmen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel unterlag die Stadt Frankfurt (14 TG 1743/93). Nach der Gemeindeordnung dürfte eine Stadt ihre Bürger zwar über wichtige Fragen der Verwaltung unterrichten, nicht aber verhaltenslenkend beeinflussen. Es ändere nichts daran, daß die Kommune für das Einsammeln von Abfällen zuständig sei..

Zutatenverzeichnis und Reinheitsgebot -- Der Ausschuß für Lebensmittelüberwachung (ALÜ) der Bundesländer wird sich in seiner Sitzung Anfang September noch einmal mit den Bedenken des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V. und seiner Landesverbände betreffend der Ausgestaltung des Zutatenverzeichnisses für Bier befassen. Dies nahmen Rainer Pott-Feldmann, Präsident des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien, und Verbandsgeschäftsführer RA Roland Demleitner zum Anlaß, sich in einer Presseerklärung noch einmal insbesondere gegen die bisher von der ALÜ geforderte Kennzeichnung von Spezialmalzen wie Karamelmalz, Farbmalz, Sauermalz etc.B. der Begriff von Farbmalz fälschlicherweise auf die nicht zutreffende Verwendung von Farbstoffen hinweisen könnte.B..

Erschfeld, G.: Modernes CIPHandling zur Realisierung lebensmittelrechtlicher Auflagen Um ein Qualitätsbier zu produzieren, müssen die Anlagen im Herstellungsprozeß gereinigt und desinfiziert werden. Reinigung und Desinfektion sind vorbeugende Maßnahmen zur mikrobiologischen Qualitätssicherung des Bieres.

Zutatenverzeichnis für Bier Gegen die von den Bundesländern verlangte Ausgestaltung des Zutatenverzeichnisses für Bier hat sich die Delegiertenversammlung des Deutschen BrauerBundes auf dem Deutschen Brauertag am 22. Juni 1995 in BadenBaden ausgesprochen. Einstimmig wandte sie sich gegen die detaillierte Aufzählung sogenannter Spezialmalze und gegen die Deklarierung von Hopfenextrakt. Dadurch erhalte der Verbraucher keine zusätzlichen Informationen, sondern werde eher verunsichert und am Fortbestand des Reinheitsgebotes zweifeln, das er ausschließlich mit den Begriffen Wasser, Hopfen und Malz verbindet. Das Zutatenverzeichnis für nach dem Reinheitsgebot gebraute Biere soll nach den Vorstellungen des Deutschen BrauerBundes lauten: Wasser, Malz, Hopfen und (gegebenenfalls) Hefe.

Kuhlmann, A. und M.: Abwasserbehandlung in der Lebensmittelindustrie Abwasser ist das Trinkwasser von morgen. Die Bedeutung von Wasser als unserem wichtigsten Lebensmittel sollte uns daher ständig vor Augen sein. Der Umweltgedanke und vor allem steigender Kostendruck veranlassen die Industrie, den Einsatz von Wasser bewußter zu handhaben.

Gebäudeverunreinigung durch Immissionen -- Für die Beeinträchtigung durch Immissionen kann ein finanzieller Ausgleich verlangt werden, wenn die Beeinträchtigungen wesentlich und nicht ortsüblich sind. Nach der ständigen Rechtssprechung kann dem betroffenen Eigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aber auch bei unzulässigen und daher an sich abwehrfähigen Beeinträchtigungen zustehen, wenn er aus besonderen Gründen gehindert war, die Einwirkungen zu unterbinden, und wenn er dadurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß überschreiten. In dem konkreten Fall hatte der Technische Überwachungsverein bereits im Jahre 1984 festgestellt, daß die Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz der Luft erheblich überschritten wurden. 11. 1994 - V ZR 98/93 - vertreten..

Autobahnbenutzungsgebühren -- Der Bayerische Brauerbund hatte nach Inkrafttreten der Autobahnbenutzungsgebühren für LKW in Deutschland in einem Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Dr. Otto Wiesheu, auf eine Reihe von Schwierigkeiten hingewiesen, die die mittelständisch geprägte bayerische Brauwirtschaft mit der Form der Erhebung hat. Dabei ging es auch um die einheitlichen Gebühren für Züge als Ganzes. Diese Handhabung ist für die Brauwirtschaft sehr kostspielig, weil die meisten Brauereien mehr Zugfahrzeuge als Hänger aufweisen, um ein höchstmögliches Maß an Flexibilität zu erreichen..

Kennzeichnungspflicht für gentechnisch bearbeitete Lebensmittel -- Der von der Europäischen Kommission vertretenen Ansicht, daß die Verbraucher durch eine detaillierte Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten oder veränderten Lebensmitteln überfordert wären, will die Bundesregierung widersprechen. Abgeordnete fordern präzise Informationen für die Verbraucher, auf deren Basis sie Entscheidungen treffen könnten. Die Europäische Union hatte am 6. Juni 1995 über eine Verordnung für Lebensmittel und damit auch über die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten entscheiden wollen. Das gilt auch für gentechnisch hergestellte Inhaltsstoffe und Zutaten von Lebensmitteln und importierte Produkte. Sie solle auch für Importprodukte aus Drittländern gelten..

Kompetenzen der Lebensmittelüberwachung angesichts der Normenreihe DIN/ISO 9000 ff. -- Zu den Vorbehalten der Kommission der Europäischen Union für gemeinschaftlich zu regelnde Rechtsetzungsvorhaben gehören u.a. Vorschriften für die Überwachung von Lebensmitteln und mit Lebensmitteln in Berührung kommenden Bedarfsgegenständen. Auf diesem Gebiet sind zunächst zwei grundlegende Richtlinien zustande gekommen, deren Umsetzung in nationales Recht Veränderungen der bisherigen Überwachungspraxis zur Folge haben wird.

Die Biergartenverordnung ist am 27. Juni 1995 vom Ministerrat in Bayern verabschiedet worden. -- Wenn ein Biergarten also in der Nachbarschaft von Wohnhäusern liegt, darf die Musik bis 22.00 Uhr spielen; Speisen und Getränke dürfen bis 22.30 Uhr verkauft werden. Die Verordnung ist seit 30. 6. 1995 in Kraft.

Brauereien als Direkteinleiter -- Nach _ 7a WHG kann die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese Mindestanforderungen für Brauereiabwässer liegen jetzt nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes vor: - chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 110 mg/l; - biologischer Sauerstoffbedarf (BSB): 25 mg/l; - Ammoniumstickstoff: 10 mg/l; - Phosphor gesamt: 2 mg/l; - Stickstoff gesamt: 18 mg/l. In der in Brauereien betreffenden Anlagen wird das Gesamtabwasser einer gut geführten Brauerei durch folgende Werte charakterisiert: - Abwasseranfall: ca. 0,5 m3/hl Verkaufsbier (0,25 - 0,6 m3/hl VB); - spezifische BSB5-Fracht: ca. 0,5 kg/hl VB (0,3 - 0,6 kg/hl VB); - BSB5/CSB: 1/1,5 bis 1/1,8..

Konkretisierung der Unabhängigkeit -- Zur Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit einer Brauerei gemäß _ 2 Abs. 3 Biersteuergesetz 1993 (Biersteuermengenstaffel) hat das Bundesministerium der Finanzen am 28. Juli 1993 einen Erlaß an die Oberfinanzdirektionen herausgegeben, der zu einzelnen Fragestellungen und Fallgestaltungen in diesem Bereich Stellung bezieht. Im Hinblick auf die vielfältigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Brauereien wird das Bundesministerium der Finanzen diesen Erlaß unter Beteiligung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V. nunmehr präzisieren bzw. ergänzen. Auf diese für einige Brauereien möglicherweise sinnvolle Kooperationsmöglichkeit hatte der Bundesverband bereits 1992 im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen..

Körperschaftsteuer: Körperschaftsteuerliche Organschaft -- Nach _ 14 Nr. 4 KStG muß ein Gewinnabführungsvertrag bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft, für das die körperschaftsteuerliche Organschaft erstmals anerkannt werden soll, auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahrs wirksam werden. Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags bedarf es seiner Eintragung in das Handelsregister. Gemäß Schreiben des BMF vom 4. 2. 1994, DB 1994 S. Der Antragsteller beruft sich auf eine Entscheidung der Körperschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder, wonach für den Sonderfall des Übergangs von der Billigkeitsregelung in dem BMF-Schreiben vom 31. 10. 1989, BStBl 1989 I, S. Beschluß des BGH vom 24. 10..

Nullrunde an der Börse -- Normalerweise gelten die beiden ersten Monate des Jahres, Januar und Februar, als anlagestark mit positiver Kursbilanz. Am Aktienmarkt erzielten sie in den letzten 20 Jahren fast immer positive Ergebnisse. Nicht so in 1995 trotz mannigfacher Prognosen und Vorschußlorbeeren. Gegenüber Ultimo 1994 waren die Kurse Ende Februar nur gerade so behauptet. Nennenswerte Gewinne bis zu 5% hatten in den einzelnen Branchen nur Elektro- und Versorgungswerte, Verluste bis zu 9% dagegen Bau- und Bauzulieferungsaktien. Brauereien waren im großen Durchschnitt gegenüber Ende des letzten Jahres nicht verändert, ihre Bilanz +/- null. In den letzten Wochen gab es vor allem zwei negative Einflußfaktoren, die den deutschen Aktienmarkt beeinträchtigten. Nach dem Verkauf von Bavaria St.

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