Kennzeichnungspflicht für gentechnisch bearbeitete Lebensmittel
Kennzeichnungspflicht für gentechnisch bearbeitete Lebensmittel -- Der von der Europäischen Kommission vertretenen Ansicht, daß die Verbraucher durch eine detaillierte Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten oder veränderten Lebensmitteln überfordert wären, will die Bundesregierung widersprechen. Abgeordnete fordern präzise Informationen für die Verbraucher, auf deren Basis sie Entscheidungen treffen könnten. Die Europäische Union hatte am 6. Juni 1995 über eine Verordnung für Lebensmittel und damit auch über die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten entscheiden wollen. Das gilt auch für gentechnisch hergestellte Inhaltsstoffe und Zutaten von Lebensmitteln und importierte Produkte. Sie solle auch für Importprodukte aus Drittländern gelten..