Die Schöne und das Biest
Die Schöne und das Biest -- Die Stadt Frankfurt am Main hatte in einer Plakatkampagne für die Müllvermeidung geworben. Unter dem Motto Gib dem Müll nen Korb wurde eine Glas-Mehrwegflasche als Schöne und ein Getränkekarton als Biest dargestellt. Ein Hersteller von Getränkekartons wehrte sich mit dem Argument dagegen, die Gemeinde habe nicht das Recht, seine Produkte so auf's Korn zu nehmen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel unterlag die Stadt Frankfurt (14 TG 1743/93). Nach der Gemeindeordnung dürfte eine Stadt ihre Bürger zwar über wichtige Fragen der Verwaltung unterrichten, nicht aber verhaltenslenkend beeinflussen. Es ändere nichts daran, daß die Kommune für das Einsammeln von Abfällen zuständig sei..