Recht
Pachtzinszahlung durch den Unterpächter -- Ein Pachtverhältnis kann in der Weise gestaltet sein, daß es einen Verpächter (regelmäßig der Eigentümer), einen Zwischenpächter und einen Unterpächter gibt. Gegebenenfalls bestehen zwischen dem Verpächter und dem Unterpächter keine vertraglichen Beziehungen, weil der Zwischenpächter dazwischen steht. Schwierigkeiten tauchen nun möglicherweise dann auf, wenn das Unterpachtverhältnis endet, der bisherige Unterpächter den Gebrauch der Pachtsache aber trotzdem tatsächlich fortsetzt. Eine Fortsetzung des Gebrauchs liegt immer dann vor, wenn Art und Umfang des Pachtgebrauchs, wie er bis zur Beendigung der Pachtzeit ausgeübt wurde, auch über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus aufrecht erhalten bleibt. Gegebenenfalls ist aber _ 568 BGB von Bedeutung. 6.
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EU will Verpackungsverordnung lockern -- Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sieht die inländischen Getränkeabfüller benachteiligt, sollte die Bundesregierung den jüngsten Vorschlag zur novellierten Verpackungsverordnung annehmen. Auf Druck der EU-Kommission hatte Bonn den Kompromiß angeboten, daß die Mehrwegquote und die Androhung von Zwangspfand nur für deutsche, nicht aber für ausländische Getränkeabfüller gelten solle. Die EU-Kommission hatte ihrerseits die Bereitschaft signalisiert, die Gesetzesnovelle in dieser Form zu akzeptieren. Die unausweichliche Folge wären Arbeitsplatzverluste und Steuerausfälle. Sollte der Kompromißvorschlag angenommen werden, müßten Einweggetränkeverpackungen aus dem Ausland bei der Quotenerrechnung abgezogen werden. Pott und R..
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Mitdenken statt Wegwerfen -- Aufgrund der aktuellen Diskussion im Bundesumweltministerium, daß die gesetzlich festgeschriebene Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 72% nicht mehr erreicht wird und somit eine Zwangsbepfandung auf Einweg-Getränkeverpackungen qua Gesetz zu erfolgen hat, haben einwegproduzierende Brauereien und Softdrink-Hersteller sowie maßgebliche Lebensmittelhandelsunternehmen einen neuen Verein gegründet: Halt Dein Land sauber - Mitdenken statt Wegwerfen e.V. Dieser Verein erhebt laut Satzung neben einem Grundbeitrag pro Einweggebinde, das ein Vereinsmitglied auf den Markt bringt, einen festen Betrag, zusätzlich zu den Gebühren für den Grünen Punkt. Mit den so erhobenen Beiträgen in Millionenhöhe sollen die Kommunen bei der Abfallbeseitigung unterstützt werden..
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Der Entwurf zur Änderung der Getränkeschankanlagenverordnung wurde, wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, in einer überarbeiteten Fassung neu vorgelegt und kann bei Interesse beim Deutschen Brauer-Bund angefordert werden. -- Wichtig dabei ist die neue Einteilung der Getränke- und Grundstoffbehälter und die mögliche Prüfung prüfpflichtiger Behältnisse durch einen von der Behörde zugelassenen Sachkundigen, die alle zwei Jahre stattfinden soll.
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Aktuelle Anwendungshinweise zur Gefahrgutverordnung-Straße für die Beförderung von Flüssiggas -- Nach der Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) und Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) durften bisher bestimmte Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen nicht bzw. nur unter Einhaltung ganz erheblicher Forderungen der o.g. Verordnungen betrieben werden. Hiervon ist z.B. Flüssiggas für den Betrieb von Heizungen, Kühleinrichtungen und Kochgeräten in Nutzkraftwagen bzw. Fahrzeugen zu Wohn- und Aufenthaltszwecken (wie z.B. Schaustellerfahrzeugen), Imbißfahrzeugen, Baustellencontainern sowie eine ganze Reihe anderer Fahrzeuge, wie Flugförderzeuge mit Treibgasanlagen oder Arbeitsmaschinen für Erd- und Straßenbauarbeiten, die bei der Fahrt betrieben werden mußten, ganz erheblich betroffen.g. Gesetzes fällt.B.B.B.
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Neues zur Verordnung über neuartige Lebensmittel -- Seit längerer Zeit versucht man auf europäischer Ebene die Verordnung über neuartige Lebesmittel auf den Weg zu bringen. Nach dem Votum des Europäischen Parlaments zum gemeinsamen Standpunkt zur sogenannten Novel-Food-Verordnung wurden nun unter italienischer Ratspräsidentschaft Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten und Kommissionen zu den Änderungsanträgen des Parlaments in Brüssel geführt, die letztlich in einer Stellungnahme der Kommission zu den Änderungsanträgen vorerst abgeschlossen wurden. Insbesondere geht es um die Frage der Kennzeichnung. Hier liegt bislang keine Einigung vor. Gleichwohl hält man seitens der Kommission eine baldige Verabschiedung für dringend erforderlich.
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Novelle der Verpackungsverordnung vor Abschluß? -- Seit längerer Zeit wird die Novelle der Verpackungsverordnung diskutiert. Nun scheint Bewegung in die Sache gekommen zu sein, nachdem im Rahmen der Ressortbestimmungen in Bonn ein Konsens zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium gefunden worden sein soll. Es geht dabei um den Zwangsmechanismus zwischen einem Absinken der Mehrwegquote für Getränke und einer drohenden Rücknahme- und Pfandpflicht. Insbesondere von Handelskreisen wird eine solche Vorgehensweise abgelehnt. Ländermehrwegquote unterschritten wird. Ferner sollen einzelne Getränkearten von Widerruf und Zwangspfand ausgenommen werden können, sofern bei diesen die Mehrwegquote nicht unterschritten wurde..
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Schutz für Herkunftsbezeichnungen -- Soeben wurde in Brüssel eine EU-Verordnung zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen verabschiedet. Diese Regelung geht zurück auf die Europäischen Regelungen für geographische Herkunfts- und Ursprungsangaben. Zur Konkretisierung dieser Bestimmungen bedurfte es einer Registrierung dieser Bezeichnungen in Form einer Listenregistrierung. Das jetzt von der Kommission verabschiedete Verzeichnis der geschützten Ursprungsangaben und geschützten geographischen Angaben umfaßt aus Deutschland nur eine Reihe von Mineralwässern. Frankreich hat hingegen unter anderem Geflügelfleisch-erzeugnisse registrieren lassen, während in Italien Parma-Schinken und Südtiroler Speck unter Schutz gestellt wurden. n 16..
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Irreführung durch falsche Bierbezeichnung -- Zur Zulässigkeit von bestimmten Bierbezeichnungen sind zwei Urteile von Bedeutung. Dabei handelt es sich zunächst um das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 28. Februar 1995 - 7 U 145/94. Einer in Thüringen ansässigen Brauerei, an der eine bayerische Brauerei beteiligt war, wurde ein Verstoß gegen _ 3 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zur Last gelegt. In den verwendeten Etiketten war eine irreführende geographische Herkunftsbezeichnung zu sehen, die geeignet war, die Verbraucherkreise über die Herkunft des Bieres zu täuschen und sie in ihren Kaufentschlüssen zu beeinflussesn. Unter anderem wurde die Bezeichnung Oettinger verwendet. Die vorliegende Irreführung war auch beabsichtigt. Februar 1995 - 312 O 556/94..