Im Rahmen des Fakultätsballs der Fakultät für Brauwesen, Lebensmitteltechnologie und Milchwissenschaft der TU München-Weihenstephan wurde am 30. Juni 1995 erstmals der Max-Kettner-Preis verliehen. -- Die Auszeichnung geht jedes Jahr an die besten Absolventen der beiden Studiengänge Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel sowie Lebensmitteltechnologie (FH). Da in diesem Jahr in einem der beidenStudiengänge zwei Absolventinnen mit der gleichen Punktezahl abschlossen, konnte Dipl.-Ing. Dietrich Scheiba, Verkaufsleiter der Fa. Max Kettner, München, gleich drei Geldpreise überreichen. Das Bild zeigt von links: Dekan Prof. Dr.-Ing. H. Weisser, die Preisträgerinnen Birgit Kess- ler, Annette Bockhardt und Silvia Danner sowie D. Scheiba.
Änderung der Trinkwasser-Richtlinie geplant -- Vorgelegt wurde von der Kommission der Europäischen Union der Vorschlag für eine Änderung der Trinkwasser-Richtlinie, der nunmehr im Amtsblatt Nr. C 131 vom 30. Mai 1995 veröffentlicht wurde. Ausgangspunkt ist, daß die derzeit geltende Trinkwasser-Richlinie, das ist die Richtlinie 80/778/EWG des Rates vom 15. Juli 1980, über die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch nach Auffassung der Kommission an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepaßt werden muß. Die bei der Umsetzung dieser Richtlinie gewonnenen Erfahrungen zeigten, daß für die Fälle, in denen die Standards nicht eingehalten werden könnten, ein angemessener, flexibler und transparenter Rechtsrahmen für die Mitgliedsstaaten geschaffen werden müsse.
Mustersatzung für kommunale Verpackungssteuern -- Der Städte- und Gemeindebund von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf einer Satzung über die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf der Basis der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 29. 6. 1995 erstellt. Dieser Satzungsentwurf soll mit allen kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wor-den sein und dem Innenmini- sterium von Nordrhein-West- falen zur Genehmigung vorliegen. Ob und inwieweit die Aussage von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel, für kommunale Verpackungssteuern sei auch aus rechtlicher Sicht kein Platz, hier eine Änderung bewirkt, ist im Moment noch offen. Wesentlicher Punkt der Mustersatzung ist ein Befreiungstatbestand..
Zugelassene Süßstoffe in der EU -- Die Süßstoff-Richtlinie 94/35/EG legt fest, daß in der Europäischen Union (EU) insgesamt sieben Süßstoffe bei Nahrungsmitteln und Getränken verwendet werden dürfen. Vier von ihnen sind auch bei Bier erlaubt, und zwar mit den folgenden Mengen in mg/l: - Acesulfam (E950) 350 - Aspartam (E951) 600 - Saccharin (954) 80 - Neohesperidin (E959) 10 Für Erfrischungsgetränke sind fünf Süßstoffe in der Richtlinie aufgeführt: - Acesulfam (E950) 350 - Aspartam (E951) 600 - Cyclamat (E952) 400 - Saccharin (E954) 80 - Neohesperidin (E959) 30
Technische Anforderungen zur Genehmigungsfähigkeit von Schrotereien. Anforderungen nach UVV, BImSchG, TA Luft und TA Lärm -- Brauereien mit mehr als 5000 hl Bierproduktion/Jahr und damit auch Schrotereien sind gemäß Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig. Der folgende Beitrag erklärt, worauf bei der Errichtung einer solchen Anlage zu achten ist.
Verpackungssteuer grundgesetzwidrig -- Die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer hält die Bundesregierung für grundgesetzwidrig. Nach ihrer Meinung hat der Bundesgesetzgeber durch das Abfallgesetz und die Verpackungsverordnung eine abschließende Regelung zur Abfallvermeidung getroffen. Länder und Gemeinden könnten nicht selbst tätig werden.
Spülwasser-Kreislaufanlage nicht genehmigungspflichtig -- Der Bayerische Brauerbund wies kürzlich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. 2. 1993, 14 K 3595/91, hin. In diesem Urteil hat das Gericht festgestellt, daß eine Anlage, mit der in einem Gewerbebetrieb gebrauchtes Spülwasser, Reinigungswasser o.ä. chemisch-mechanisch behandelt wird, um es so weit wie benötigt wieder zu verwenden, keine nach _ 58 Abs. 2 LWG NW genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlage sei. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Die Entscheidung betrifft nach ihrem Wortlaut alle innerbetrieblichen Anlagen, mit denen das aus einem Arbeitsbereich gelangende Abwasser aufgearbeitet wird, um es in dem gleichen oder in einem anderen Prozeßabschnitt wieder zu verwenden.
Gefährdung der Mehrweg-Systeme im Getränkebereich -- Sorgen haben mehrere Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion über die Erhaltung von Mehrweg-Systemen im Getränkebereich. In einer kleinen Anfrage (Drucksache 13/1947) weisen sie darauf hin, daß seit Juni 1995 die Verpackungsverordnung in Kraft ist. _ 9 verlangt einen allgemeinen, gemittelten Anteil von Mehrwegverpackungen für Bier, Mineralwasser, Wein, Fruchsäfte und andere Erfrischungsgetränke von 72%. Eine konkrete Mehrwegschutzquote besteht für Konsummilch mit 17%. Der Entwurf der Getränkemehrweg-Verordnung vom November 1991 sieht für die einzelnen Getränkearten differenzierte Quoten vor, die sich von 1997 bis 2002 nochmals erhöhen sollten. Insbesondere auf dem Biermarkt sei die Einwegdose auf dem Vormarsch..
Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Deutschen Brauer- Bund mitgeteilt, daß es entschlossen sei, die Preisangaben- Verordnung so zu ändern, daß der negative Effekt beseitigt wird. -- Allerdings muß der Bundesrat zustimmen. Der Bundesgerichtshof hatte die PreisangabenVO so ausgelegt, daß bei der Abgabe von Getränken der Getränkepreis und das Pfandgeld gesondert anzugeben seien und zu einem Gesamtpreis zusammengefügt werden müßten.
Die Schöne und das Biest -- Die Stadt Frankfurt am Main hatte in einer Plakatkampagne für die Müllvermeidung geworben. Unter dem Motto Gib dem Müll nen Korb wurde eine Glas-Mehrwegflasche als Schöne und ein Getränkekarton als Biest dargestellt. Ein Hersteller von Getränkekartons wehrte sich mit dem Argument dagegen, die Gemeinde habe nicht das Recht, seine Produkte so auf's Korn zu nehmen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel unterlag die Stadt Frankfurt (14 TG 1743/93). Nach der Gemeindeordnung dürfte eine Stadt ihre Bürger zwar über wichtige Fragen der Verwaltung unterrichten, nicht aber verhaltenslenkend beeinflussen. Es ändere nichts daran, daß die Kommune für das Einsammeln von Abfällen zuständig sei..
Zutatenverzeichnis und Reinheitsgebot -- Der Ausschuß für Lebensmittelüberwachung (ALÜ) der Bundesländer wird sich in seiner Sitzung Anfang September noch einmal mit den Bedenken des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V. und seiner Landesverbände betreffend der Ausgestaltung des Zutatenverzeichnisses für Bier befassen. Dies nahmen Rainer Pott-Feldmann, Präsident des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien, und Verbandsgeschäftsführer RA Roland Demleitner zum Anlaß, sich in einer Presseerklärung noch einmal insbesondere gegen die bisher von der ALÜ geforderte Kennzeichnung von Spezialmalzen wie Karamelmalz, Farbmalz, Sauermalz etc.B. der Begriff von Farbmalz fälschlicherweise auf die nicht zutreffende Verwendung von Farbstoffen hinweisen könnte.B..
Erschfeld, G.: Modernes CIPHandling zur Realisierung lebensmittelrechtlicher Auflagen Um ein Qualitätsbier zu produzieren, müssen die Anlagen im Herstellungsprozeß gereinigt und desinfiziert werden. Reinigung und Desinfektion sind vorbeugende Maßnahmen zur mikrobiologischen Qualitätssicherung des Bieres.
Zutatenverzeichnis für Bier Gegen die von den Bundesländern verlangte Ausgestaltung des Zutatenverzeichnisses für Bier hat sich die Delegiertenversammlung des Deutschen BrauerBundes auf dem Deutschen Brauertag am 22. Juni 1995 in BadenBaden ausgesprochen. Einstimmig wandte sie sich gegen die detaillierte Aufzählung sogenannter Spezialmalze und gegen die Deklarierung von Hopfenextrakt. Dadurch erhalte der Verbraucher keine zusätzlichen Informationen, sondern werde eher verunsichert und am Fortbestand des Reinheitsgebotes zweifeln, das er ausschließlich mit den Begriffen Wasser, Hopfen und Malz verbindet. Das Zutatenverzeichnis für nach dem Reinheitsgebot gebraute Biere soll nach den Vorstellungen des Deutschen BrauerBundes lauten: Wasser, Malz, Hopfen und (gegebenenfalls) Hefe.
Kuhlmann, A. und M.: Abwasserbehandlung in der Lebensmittelindustrie Abwasser ist das Trinkwasser von morgen. Die Bedeutung von Wasser als unserem wichtigsten Lebensmittel sollte uns daher ständig vor Augen sein. Der Umweltgedanke und vor allem steigender Kostendruck veranlassen die Industrie, den Einsatz von Wasser bewußter zu handhaben.
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