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10.10.1996

Schutz für Herkunftsbezeichnungen

Schutz für Herkunftsbezeichnungen -- Soeben wurde in Brüssel eine EU-Verordnung zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen verabschiedet. Diese Regelung geht zurück auf die Europäischen Regelungen für geographische Herkunfts- und Ursprungsangaben. Zur Konkretisierung dieser Bestimmungen bedurfte es einer Registrierung dieser Bezeichnungen in Form einer Listenregistrierung. Das jetzt von der Kommission verabschiedete Verzeichnis der geschützten Ursprungsangaben und geschützten geographischen Angaben umfaßt aus Deutschland nur eine Reihe von Mineralwässern. Frankreich hat hingegen unter anderem Geflügelfleisch-erzeugnisse registrieren lassen, während in Italien Parma-Schinken und Südtiroler Speck unter Schutz gestellt wurden. n 16..

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