Recht
In der neuen ASI-Information (ASI 8.02/94)der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten werden verschiedene technische Schutzmaßnahmen vorgestellt, -- die in der Getränkeindustrie beim Einsatz von Kieselgur angewandt werden, um unerwünschte Staubentwicklung zu verhindern.
Recht
Lärm-Rente für Anwohner -- Das Landgericht Kempten hat den Eigentümer einer Gaststätte verklagt, einem Anwohner eine monatliche Lärmrente zu bezahlen. Dies sei als Entschädigung für den Lärm ankommender und abfahrender Gästefahrzeuge gedacht. In dem Autolärm sahen die Richter eine wesentliche Beeinträchtigung des Klägers gemäß _ 906 BGB. Die Gaststätte muß zwar nicht geschlossen werden, dafür wurde dem Kläger ein angemessener Ausgleich zugesprochen. Der Entscheid stützt sich auf die Überschreitung der Dezibel-Richtwerte, die in der TA Lärm festgelegt sind. Das Gericht betonte zwar, daß es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handle, doch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fürchtet eine Welle von Folgeklagen auf seine Mitgliedsbetriebe zukommen..
Recht
Bewertungsrecht: Bundesverfassungsgericht -Entscheidung über Einheitswerte -- Nach Angaben der Zeitschrift Steuer- Eildienst Heft 27 v. 5. 7. 1994 S. 387 soll mit einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte frühestens Anfang 1995 zu rechnen sein. Der zuständige Senat des BVerfG soll die erneute Verzögerung mit vordringlichen anderen Verfahren begründet haben.
Recht
Neufassung der Heizanlagenverordnung -- Nach einer Mitteilung der Energieberatungsstelle des Bayerischen Brauerbundes, IGS, Hallbergmoos, gilt seit 1. Juni 1994 die neue Heizanlagenverordnungu Sie sieht die Pflicht zur Modernisierung technisch veralteter Wärmeerzeugungsanlagen innerhalb einer gewissen Übergangsfrist vor. Die Fristen für die Nachrüstung reichen je nach durchzuführender Maßnahme von Ende 1994 bis Ende 1997..
Recht
Lebensmittelhygienerichtlinie bei der Getränkeherstellung -- Die im Rahmen der EU-Lebensmittelhygienerichtlinie festgeschriebene lebensmittelrechtliche Sorgfaltspflicht besagt, daß nach dem Stand des Wissens und der Technik Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Auftreten von Mängeln und gesundheitlicher Gefährdung für den Endverbraucher zu vermeiden. Darauf wies Dr.-Ing. Fritz Jacob, Staatlich Brautechnische Prüf- und Versuchsanstalt Weihenstephan, in seinem Vortrag, anläßlich des 28. Technologischen Seminares 1995 in Weihenstephan, hin. Diese Aussage ist unter Berücksichtigung der Guten Herstellungspraxis oder Good Manufacturing Practice (GHP/GMP) zu verstehen. Sie befindet sich bis jetzt im nationalen Recht noch nicht spezifiziert. In der Richtlinie 93/43/EWG des Rates vom 14. Dr.B.
Recht
Zutatenverzeichnis für Bier -- Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) hat sich nach eigenen Angaben in einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch einmal nachdrücklich für die Bezeichnung Malz für alle Malzsorten im Zutatenverzeichnis für Bier eingesetzt sowie für eine Fristverlängerung für die Umsetzung der Zutatenliste über den 31. März 1996 hinaus.B. als Gärungskohlensäure. Noch offene Kennzeichnungsfragen sollen im Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder (ALS) geklärt werden, der Ende März 1995 tagen soll. Da die Ausgestaltung und Anwendung der Zutatenliste Ländersache ist, sollten die Verbände versuchen, die noch offenen Punkte vor allem auf Länderebene abzuklären.h. um ein halbes, bzw. um ein ganzes Jahr reduziert..
Recht
Explodierende Mineralwasserflasche -- Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. 3. 1994 - 32 U 94/93 - muß eine in den Verkehr gebrachte Sprudelwasserflasche die Sicherheit bieten, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Abzustellen ist auf die Sicherheit, die die Allgemeinheit - der Verbraucher - für erforderlich hält. Der Verbraucher erwartet, daß eine Sprudelwasserflasche keine Beschädigungen hat, die zu einer Explosion der Flasche führen. Ursache für das Zerplatzen der mit Sprudelwasser gefüllten Glasflasche war eine Oberflächenverletzung gewesen. Die Verletzung konnte durch mechanische Einwirkungen herbeigeführt worden sein, beispielsweise, wenn die Flasche hingefallen war. Die Flasche konnte aber auch spontan platzen..
Recht
Körperschaftssteuer: Teilwertabschreibung auf Forderung gegen GmbH-Gesellschafter -- Im Beschluß vom 26. 10. 1993 I B 112/93, BBK 1994, Fach 1, S. 3247 hat der BFH seine Rechtsansicht bestätigt, daß eine Teilwertabschreibung einer GmbH auf eine Darlehensforderung gegen ihren Gesellschafter als eine Vermögensminderung i.S. der Definition der verdeckten Gewinnausschüttung zu beurteilen ist. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist daraus abzuleiten, daß die Darlehensforderung sich gegen einen Gesellschafter richtet und die GmbH im Zeitpunkt der Darlehensgewährung auf dessen ausreichende Besicherung verzichtet.
Recht
Körperschaftssteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne -- Zur Anwendung des KSt-Satzes von 30 v.H. auf ausgeschüttete Gewinne erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Joachim Grünewald: Durch das Standortsicherungsgesetz ist der KSt-Satz auf Ausschüttungen von 36 v.H. auf 30 v.H. gesenkt worden. Der Satz von 30 v.H. gilt bei Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr bereits für im Jahre 1993 vorgenommene Dividendenausschüttungen, wenn diese in einem Wirtschaftsjahr erfolgen, das nach dem 31. 12. 1993 endet. Dementsprechend beträgt die auf diese Ausschüttungen entfallende KSt-Gutschrift für den Dividendenempfänger ebenfalls 30 v.H. statt bisher 36 v.H.H. vorgenommen worden sind.H. aus. (NWB Nr. 38 vom 20. 9. 1993)..
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