Körperschaftssteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne
Körperschaftssteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne -- Zur Anwendung des KSt-Satzes von 30 v.H. auf ausgeschüttete Gewinne erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Joachim Grünewald: Durch das Standortsicherungsgesetz ist der KSt-Satz auf Ausschüttungen von 36 v.H. auf 30 v.H. gesenkt worden. Der Satz von 30 v.H. gilt bei Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr bereits für im Jahre 1993 vorgenommene Dividendenausschüttungen, wenn diese in einem Wirtschaftsjahr erfolgen, das nach dem 31. 12. 1993 endet. Dementsprechend beträgt die auf diese Ausschüttungen entfallende KSt-Gutschrift für den Dividendenempfänger ebenfalls 30 v.H. statt bisher 36 v.H.H. vorgenommen worden sind.H. aus. (NWB Nr. 38 vom 20. 9. 1993)..