Gegen Vertreter an der Haustür ist kaum ein Kraut gewachsen
Gegen Vertreter an der Haustür ist kaum ein Kraut gewachsen -- Unangemeldete Vertreterbesuche werden von den Gerichten nicht beanstandet: Der Verbraucher wisse ja, daß die Vorsprache nicht zu irgendwelchen Vertragsabschlüssen zwinge. Ein Verbraucherschutzverein war jedoch der Meinung, eine Versicherungsgesellschaft gehe bei der Werbung neuer Kunden zu weit, indem sie persönlich adressierte Anschreiben mit der Überschrift Eine sorgenfreie Zukunft verschicke und darin ankündige, ein Mitarbeiter komme in den nächsten Tagen vorbei, um festzustellen, ob der Versicherungsschutz noch ausreiche. Dem Verein genügte es nicht, daß der Angeschriebene durch die portofreie Rücksendung einer Antwortpostkarte den angekündigten Vertreterbesuch noch verhindern konnte. Mai 1994 - I ZR 168/92)..