Lebensmittelhygienerichtlinie bei der Getränkeherstellung
Lebensmittelhygienerichtlinie bei der Getränkeherstellung -- Die im Rahmen der EU-Lebensmittelhygienerichtlinie festgeschriebene lebensmittelrechtliche Sorgfaltspflicht besagt, daß nach dem Stand des Wissens und der Technik Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Auftreten von Mängeln und gesundheitlicher Gefährdung für den Endverbraucher zu vermeiden. Darauf wies Dr.-Ing. Fritz Jacob, Staatlich Brautechnische Prüf- und Versuchsanstalt Weihenstephan, in seinem Vortrag, anläßlich des 28. Technologischen Seminares 1995 in Weihenstephan, hin. Diese Aussage ist unter Berücksichtigung der Guten Herstellungspraxis oder Good Manufacturing Practice (GHP/GMP) zu verstehen. Sie befindet sich bis jetzt im nationalen Recht noch nicht spezifiziert. In der Richtlinie 93/43/EWG des Rates vom 14. Dr.B.