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01.02.1995

Nachlässiger Vollkaufmann wird auch noch belohnt

Nachlässiger Vollkaufmann wird auch noch belohnt -- Ein Kaufmann kommt aus einem einmal unterschriebenen Vertrag nur schwer wieder heraus. Dennoch hatte ein Autohändler aufgrund eigentümlicher Umstände mit dem Widerruf einer Vereinbarung Erfolg, in der er sich verpflichtet hatte, 100 000 Zündholzbriefe mit Werbeaufdruck abzunehmen. Zwei Dinge verhalfen ihm dazu, den Vertrag rückgängig zu machen: Er war nicht im Handelsregister eingetragen, und auf dem Vertrag stand ein Datum in der unüblichen Reihenfolge Jahr- Monat-Tag. Das Oberlandesgericht Koblenz wies darauf hin, daß es nach dem Gesetz nur für eingetragene Kaufleute keinen Verbraucherschutz gebe (2 U 1573/92). Das sei aber hinzunehmen, damit das Gesetz leichter zu handhaben sei. Das könne zwar auf den 18. 1. März 1994 _ 2 U 1573/92)..

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