Keine Änderung der EU-Biersteuermengenstaffel -- Entgegen der Ansicht des Ausschusses für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer-Bundes (s. Brauwelt Nr. 28, 1994, S. 1346) vertritt der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien die Meinung, daß die gewünschte Änderung bezüglich der Begrenzung der Steuerstaffel auf rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Brauereien unter 200 000 hl Jahresausstoß in eine Kann-Bestimmung nicht angestrebt werden sollte, da sie bei den EU-Partnern nicht durchsetzbar sei. Vielmehr müsse damit gerechnet werden, daß bei einer erneuten Diskussion über diese Thematik auf europäischer Ebene eine Verschlechterung bzw. die Forderung nach einem völligen Wegfall der jetzigen Biersteuermengenstaffel durch andere EU-Mitgliedstaaten drohten..
Beratungshilfe im Arbeitsrecht -- Das Bundesverfassungsgericht hat eine Bestimmung des Beratungshilfegesetzes vom 18. 6. 1980 für verfassungswidrig erklärt, mit der die Gewährung von Beratungshilfe in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen wird. Das Beratungshilfegesetz regelt die Gewährung von rechtlicher Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen. Danach wird Beratungshilfe auf den meisten Rechtsgebieten gewährt. Ausdrücklich ausgenommen ist aber unter anderem das Arbeitsrecht. Wegen dieser Vorschrift war einem Arbeitnehmer, der sich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit von einem Rechtsanwalt außergerichtlich hatte beraten und vertreten lassen, Beratungshilfe versagt worden. (BVG, Beschluß vom 2. 12..
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -- Das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (_ 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz, _ 626 BGB). Eine ordentliche Kündigung kommt nur bei Stillegung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung in Betracht. Mit dem Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder hatte sich das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 18. 2. 1994 (2 AZR 526/92) zu befassen. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied wegen erheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten fristlos gekündigt. Krankheit kann zwar als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet sein..
Die praktische Nutzung der Gentechnologie in der Lebensmittelproduktion -- Dieser Artikel erkundet die Möglichkeiten der Gentechnologie in der Agrarwirtschaft sowie im Lebensmittel- und Getränkebereich. Im einzelnen werden folgende Themen angesprochen: gegenwärtige gesetzliche Rahmenbedingungen (mit Schwerpunkt auf nationale Regelungen) die Art und Weise wie die Formulierung solcher Regelungen durch Aktionsgruppen, die Medien usw. beeinflußt wird, und umgekehrt, wie die Regelungen selbst die öffentliche Meinung beeinflußt haben, bereits existierende und demnächst bevorstehende Anwendungen der Gentechnologie im Nahrungsmittel- und Getränkebereich, die Haltung des Verbrauchers sowie die öffentliche Akzeptanz gegenüber neuartigen Lebensmitteln.
Besteuerung von Trinkgeldern -- Arbeitnehmer im Gastgewerbe wurden in letzter Zeit verstärkt durch die Finanzbehörden der Länder kontrolliert. Entgegen anderslautenden Meldungen wurde die Trinkgeldbesteuerung vom Gesetzgeber aber nicht verschärft. Die konsequente Kontrolle, auch wenn sie sich im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen bewegt - widerspricht nach Ansicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung. Wenn die Landesbehörden vermuten, daß ein Service-Mitarbeiter seine Trinkgeldeinnahmen unglaubhaft gering angegeben hat, darf die Höhe der erhaltenen Trinkgelder geschätzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23. 10. 1992 (AZ 6 R 62/88) entschieden..
Der Bierlieferungsvertrag -- Zwar liegen nach wie vor nur widersprüchliche Angaben darüber vor, in welchem Umfang der deutsche Gaststättenmarkt durch langfristige Lieferverträge an einzelne Brauereien gebunden ist, unbestritten ist jedoch die enorme Bedeutung, die der Getränkeabsatz in Gaststätten gerade für kleine und mittlere Brauereien hat.
Änderung der Verordnung über Getränkeschankanlagen -- Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Getränkeschankanlagen vom 23. Juli 1993, mit der die Verordnung über Gebühren für Prüfungen nach _ 8 der Getränkeschankanlagenverordnung aufgehoben wurde, umfaßt die folgende drei Artikel: - Artikel 1: Änderung der Verordnung über Getränkeschankanlagen; - Artikel 2: Aufhebung der Verordnung über Gebühren nach _ 8 der Getränkeschankanlagenverordnung; - Artikel: Inkrafttreten. Sie wurde am 29. Juli 1993 verkündet (BGBl. I S. 1342) und trat am Tage darauf in Kraft. Getränkeschankanlagen sind überwachungsbedürftig und unterliegen Baumusterprüfungen, die bislang von der Prüfstelle für Getränkeschankanlagen beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main vorgenommen wurden..
Kündigung wegen krankheitsbedingter Minderleistung -- Wie krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers kann auch eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in drei Stufen zu prüfen, ob eine Kündigung berechtigt ist: - Zunächst ist eine negative Prognose des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erforderlich. Es müssen objektive Tatsachen vorliegen, wonach der Arbeitnehmer auch in Zukunft in seinem Leistungsvermögen beeinträchtigt sein wird. - Die bisherigen und nach der Prognose zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Das Bundesarbeitsgericht hielt in seinem Urteil vom 26..
Baugenehmigunge in der Außenwerbung -- Viele Gewerbetreibende, sei es im Handwerk, im Handel oder in der Gastronomie, wollen auf ihren Geschäftsbetrieb mittels einer Werbeanlage hinweisen. Ist die Entscheidung für eine Werbeanlage getroffen, stellt sich die Frage nach der Realisierung; denn fast alle Werbeanlagen, die an, auf oder vor Gebäuden angebracht bzw. errichtet werden, bedürfen einer Baugenehmigung. Für diese Baugenehmigung ist sowohl das Bundesrecht in Form des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung als auch Landesrecht in Gestalt der Landesbauordnungen zu beachten.
Erpressung eines Getränkeherstellers -- Um von einem Getränkehersteller einen größeren Geldbetrag zu erpressen, drohte jemand an, mit Salzsäure gefüllte Flaschen des Herstellers auf den Markt zu bringen; außerdem stellte er eine derart präparierte Flasche in einem Verkaufsregal auf. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich dabei um schwere räuberische Erpressung (Urteil vom 22. 12. 1993 - 3 StR 419/93). Mit Drohbriefen, Drohanrufen und der Deponierung der Flasche sollte der Getränkehersteller nachhaltig unter Druck gesetzt werden. Der Täter hatte gezeigt, daß er über Salzsäure verfügte, sie unauffällig in eine unversehrt wirkende Flasche füllen und diese unbeachtet in einem Verkaufsregal plazieren konnte. Mit dieser Drohhaltung war der Straftatbestand einer Erpressung erfüllt..
Änderungen des Umsatzsteuergesetzes -- Durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz haben sich - im Überblick - folgende Änderungen im UStG ergeben: - Geschäftsveräußerungen im ganzen sind ab dem 1. 1. 1994 nicht steuerbar (_ 1 Abs. 1 a, _ 10 Abs. 3, _ 15 a Abs. 6 a, _ 24 Abs. 4 UStG); - innergemeinschaftliche Erwerbe durch diplomatische Missionen usw. werden von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. _ 1 a UStG ausgenommen (_ 1 c UStG); - neu geregelt wurde der Ort der Lieferung an Bord von Beförderungsmitteln (_ 3 e UStG); - zunächst befristet bis zum 31. 12. 1994 ist die Steuerbefreiung für bestimmte Bearbeitungs-, Begutachtungs- und Beförderungsleistungen gemäß _ 4 Nr. 1 c UStG; - der neue _ 4 Nr. 6b UStG enthält eine bis zum 30. 6. (_ 4 Nr. 1. 1. 1..
Freistellung für kleine Brauereien -- Die Efta- Überwachungsbehörde strebt für ihren Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) an, exklusive Vertriebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. ebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. Dies betrifft kleine und mittlere Brauereien, deren Marktanteil weniger als ein Prozent des nationalen Marktes beträgt und deren Ausstoß unter 200 000 hl pro Jahr liegt. Für sie soll das Verbot abgestimmten Verhaltens nicht gelten. daß der Verbraucher eine große Vielfalt von Bieren hoher Qualität zur Auswahl hat..
Neue Alkohol-Monopole in der EU -- Die nordischen Länder müssen nach dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) ihre Alkoholmonopole abschaffen. Sie können aber ihre Einzelhandelsmonopole beibehalten, sofern damit nicht Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden. Österreich muß bis 1. Januar 1996 seine Zölle auf Alkoholika und das für deren Einfuhr geltende Überwachungssystem schrittweise abbauen, unter der Voraussetzung, daß das dortige Lizenzsystem auf nicht diskriminierende Weise und ohne erneute Grenzkontrollen angewandt wird. Das sind die wichtigsten Verpflichtungen im Bereich der Wettbewerbspolitik, die die vier künftigen Neumitglieder im Rahmen ihrer Beitrittsverträge übernehmen müssen..
Zutatenverzeichnis für Bier -- Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bierverordnung vorgelegt, mit dem auch für Biere über 1,2 Vol.-% Alkohol ein Zutatenverzeichnis eingeführt werden soll. Wie der Bundesverband Privater Brauereien dazu schreibt, vertritt das Bundesministerium für Gesundheit die Auffassung, daß für Bier keine Sonderregelungen erforderlich seien. Der Aufzählung ist ein geeigneter Hinweis voranzustellen, in dem das Wort Zutaten erscheint. Wasser ist an erster Stelle der Zutatenliste anzugeben. Dann folgt Malz, und zwar unter Angabe des zugrundeliegenden Getreides als Gerstenmalz, Weizenmalz, Roggenmalz usw. Bei der Kennzeichnung des Hopfens ist man sich noch nicht einig..
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