Kündigung wegen krankheitsbedingter Minderleistung -- Wie krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers kann auch eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in drei Stufen zu prüfen, ob eine Kündigung berechtigt ist: - Zunächst ist eine negative Prognose des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erforderlich. Es müssen objektive Tatsachen vorliegen, wonach der Arbeitnehmer auch in Zukunft in seinem Leistungsvermögen beeinträchtigt sein wird. - Die bisherigen und nach der Prognose zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Das Bundesarbeitsgericht hielt in seinem Urteil vom 26..

Baugenehmigunge in der Außenwerbung -- Viele Gewerbetreibende, sei es im Handwerk, im Handel oder in der Gastronomie, wollen auf ihren Geschäftsbetrieb mittels einer Werbeanlage hinweisen. Ist die Entscheidung für eine Werbeanlage getroffen, stellt sich die Frage nach der Realisierung; denn fast alle Werbeanlagen, die an, auf oder vor Gebäuden angebracht bzw. errichtet werden, bedürfen einer Baugenehmigung. Für diese Baugenehmigung ist sowohl das Bundesrecht in Form des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung als auch Landesrecht in Gestalt der Landesbauordnungen zu beachten.

Erpressung eines Getränkeherstellers -- Um von einem Getränkehersteller einen größeren Geldbetrag zu erpressen, drohte jemand an, mit Salzsäure gefüllte Flaschen des Herstellers auf den Markt zu bringen; außerdem stellte er eine derart präparierte Flasche in einem Verkaufsregal auf. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich dabei um schwere räuberische Erpressung (Urteil vom 22. 12. 1993 - 3 StR 419/93). Mit Drohbriefen, Drohanrufen und der Deponierung der Flasche sollte der Getränkehersteller nachhaltig unter Druck gesetzt werden. Der Täter hatte gezeigt, daß er über Salzsäure verfügte, sie unauffällig in eine unversehrt wirkende Flasche füllen und diese unbeachtet in einem Verkaufsregal plazieren konnte. Mit dieser Drohhaltung war der Straftatbestand einer Erpressung erfüllt..

Änderungen des Umsatzsteuergesetzes -- Durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz haben sich - im Überblick - folgende Änderungen im UStG ergeben: - Geschäftsveräußerungen im ganzen sind ab dem 1. 1. 1994 nicht steuerbar (_ 1 Abs. 1 a, _ 10 Abs. 3, _ 15 a Abs. 6 a, _ 24 Abs. 4 UStG); - innergemeinschaftliche Erwerbe durch diplomatische Missionen usw. werden von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. _ 1 a UStG ausgenommen (_ 1 c UStG); - neu geregelt wurde der Ort der Lieferung an Bord von Beförderungsmitteln (_ 3 e UStG); - zunächst befristet bis zum 31. 12. 1994 ist die Steuerbefreiung für bestimmte Bearbeitungs-, Begutachtungs- und Beförderungsleistungen gemäß _ 4 Nr. 1 c UStG; - der neue _ 4 Nr. 6b UStG enthält eine bis zum 30. 6. (_ 4 Nr. 1. 1. 1..

Freistellung für kleine Brauereien -- Die Efta- Überwachungsbehörde strebt für ihren Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) an, exklusive Vertriebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. ebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. Dies betrifft kleine und mittlere Brauereien, deren Marktanteil weniger als ein Prozent des nationalen Marktes beträgt und deren Ausstoß unter 200 000 hl pro Jahr liegt. Für sie soll das Verbot abgestimmten Verhaltens nicht gelten. daß der Verbraucher eine große Vielfalt von Bieren hoher Qualität zur Auswahl hat..

Neue Alkohol-Monopole in der EU -- Die nordischen Länder müssen nach dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) ihre Alkoholmonopole abschaffen. Sie können aber ihre Einzelhandelsmonopole beibehalten, sofern damit nicht Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden. Österreich muß bis 1. Januar 1996 seine Zölle auf Alkoholika und das für deren Einfuhr geltende Überwachungssystem schrittweise abbauen, unter der Voraussetzung, daß das dortige Lizenzsystem auf nicht diskriminierende Weise und ohne erneute Grenzkontrollen angewandt wird. Das sind die wichtigsten Verpflichtungen im Bereich der Wettbewerbspolitik, die die vier künftigen Neumitglieder im Rahmen ihrer Beitrittsverträge übernehmen müssen..

Zutatenverzeichnis für Bier -- Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bierverordnung vorgelegt, mit dem auch für Biere über 1,2 Vol.-% Alkohol ein Zutatenverzeichnis eingeführt werden soll. Wie der Bundesverband Privater Brauereien dazu schreibt, vertritt das Bundesministerium für Gesundheit die Auffassung, daß für Bier keine Sonderregelungen erforderlich seien. Der Aufzählung ist ein geeigneter Hinweis voranzustellen, in dem das Wort Zutaten erscheint. Wasser ist an erster Stelle der Zutatenliste anzugeben. Dann folgt Malz, und zwar unter Angabe des zugrundeliegenden Getreides als Gerstenmalz, Weizenmalz, Roggenmalz usw. Bei der Kennzeichnung des Hopfens ist man sich noch nicht einig..

Physiologischer Brennwert -- Nach einer Meldung des Bayerischen Brauerbundes haben sich die Lebensmittelüberwachungsbehörden und die einzelnen Institute darauf geeinigt, in Zukunft den physiologischen Brennwert bei Leichtbier und Diätbier aus den Daten für Alkohol und wirklichem Extrakt zu berechnen, wie dies die Lebensmittelüberwachungsbehörden bereits bisher schon praktizierten. Lediglich bei der Berechnung des physiologischen Brennwertes in Kilojoule (kJ) bzw. Kilokalorien (kcal) aus dem wirklichen Extrakt wird in Zukunft mit dem wirklichkeitsgetreueren Umrechnungsfaktor von 15 kJ/g (bisher 17 kJ/g) gerechnet. Bei der Angabe des physiologischen Brennwertes auf dem Etikett wird nach wie vor ein Toleranzbereich von q 10% eingeräumt..

EG-Kennzeichnung von Erfrischungsgetränken -- Durch die Harmonisierung der nationalen gesetzlichen Regelungen auf dem Weg zum EG- Binnenmarkt werden neue Vorschriften für die Kennzeichnung auf die Produzenten zukommen, die zum Teil eine wahre Informationsflut auf den Etiketten vorschreiben. So wird der Konsument künftig mit ausführlichen Nährwertangaben auf dem Etikett konfrontiert. Den Herstellern bleibt zu wünschen, daß sie auf dem Etikett dann noch ein klein wenig Platz für ihr Markensignet finden.

Heilbrunnen-Großhändler-Verband zur Lastenhandhabungsverordnung -- Der Verband der Deutschen Heilbrunnen-Großhändler e.V. lehnt den Entwurf einer neuen Lastenhandhabungsverordnung ab, wie er vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt worden ist. Der Verordnungsentwurf sieht eine Begrenzung von 10 kg für die manuelle Handhabung von Lasten vor. Mit einer solchen Begrenzung würde das Inverkehrbringen von Heilwässern erheblich erschwert und zum Teil gar unmöglich gemacht. Heilwässer werden fast ausschließlich in Glasmehrwegflaschen in den Verkehr gebracht, und zwar zumeist in Mehrwegkästen. Da durch die Heilbrunnen- Großhändler eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist, bedeutet der Einsatz der Mehrwegflaschen und Mehrwegkästen ein überaus umweltfreundliches Handeln..

Verpflichtung zur Selbstkontrolle bei der Kanalisationsbenutzung -- Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Beschluß vom 3. 11. 1993 - 7 NB 3/93 - mit der Frage befaßt, ob die Gemeinde dem Eigentümer eines an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Grundstücks in der Abwasserbenutzung ohne Verstoß gegen die Eigentumsgarantie auferlegen darf, die Einhaltung der für die Anlage bestehenden Benutzungsbedingungen zu kontrollieren. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, daß der Eigentümer von seiner Sachherrschaft über das Grundstück in einer Weise Gebrauch zu machen hat, die Gefahren für die Rechtsgüter anderer vermeidet. In welcher Weise er die Kontrolle ausübt, bleibt ihm grundsätzlich selbst überlassen..

Befristeter Arbeitsvertrag wegen Übernahme eines Auszubildenden -- Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und _ 620 BGB dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn ein sachlicher Grund die Befristung rechtfertigt. Befristungen sind unzulässig, wenn dem Arbeitnehmer der Kündigungsschutz ohne sachlichen Grund entzogen wird. Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zum Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber beabsichtigt, ihn in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Der Abschluß befristeter Arbeitsverträge hindert den Arbeitgeber nicht, die Arbeitsaufgaben im Rahmen seines Direktionsrechts umzuverteilen. 4..

Der Verband der Deutschen Heilbrunnen-Großhändler e.V. lehnt den Entwurf einer neuen Lastenhandhabungsverordnung ab, wie er vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt worden ist. Der Verordnungsentwurf sieht eine Begrenzung von 10 kg für die manuelle Handhabung von Lasten vor. Mit einer solchen Begrenzung würde das Inverkehrbringen von Heilwässern erheblich erschwert und zum Teil gar unmöglich gemacht. Heilwässer werden fast ausschließlich in Glasmehrwegflaschen in den Verkehr gebracht, und zwar zumeist in Mehrwegkästen. Da durch die Heilbrunnen- Großhändler eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist, bedeutet der Einsatz der Mehrwegflaschen und Mehrwegkästen ein überaus umweltfreundliches Handeln. Zugegeben seien die Getränkekästen schwerer als 10 kg..

Berstrisiko zerkratzter Flaschen -- Der Bundesgerichtshof hat in einer höchstrichterlichen Entscheidung geurteilt, daß ein Getränkehersteller nicht nur Flaschen mit Gewindeschäden, Dichtlippenschäden, Flaschenbodenschäden und Glassprüngen aussondern muß, sondern auch solche, die äußerlich stark zerkratzt sind. Als Begründung führte er an, daß diese ein weit höheres Berstrisiko in sich bergen als neue Flaschen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 139/92).

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