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10.06.1994

Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -- Das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (_ 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz, _ 626 BGB). Eine ordentliche Kündigung kommt nur bei Stillegung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung in Betracht. Mit dem Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder hatte sich das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 18. 2. 1994 (2 AZR 526/92) zu befassen. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied wegen erheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten fristlos gekündigt. Krankheit kann zwar als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet sein..

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