Medaillen -- Immer wieder erscheinen in der Werbung für Bier, auch in der Ausstattung z.B. von Gläsern, Phantasie- Medaillen oder Medaillen, die nicht in einem echten Wettbewerb errungen worden sind. Dies ist auch bei Importbier zu beobachten. Nach der unverändert geltenden Rechtssprechung ist es indes unzulässig, derartige Medaillen in der Werbung zu verwenden oder auf Ausstattungen anzubringen.
Rechtsstreit um Verzicht auf Dosenbier -- Genauer müßte die Überschirft lauten: um die Werbung mit dem Verzicht, Bier in Dosen abzufüllen und zu verkaufen. Die Berliner Bärenquell-Brauerei GmbH, eine Henninger-Tochter, hatte bekanntlich eine Plakatwerbeaktion auf diese Tatsache gestützt (s.a. Brauwelt Nr. 14/15, 1993, S. 627 und Nr. 21, 1993, S. 922). Nun hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettwerbes e.V. die Art dieser Werbung beanstandet und Bärenquell abgemahnt. Das Landgericht Berlin hat die Verhandlung auf den 14. Juli 1993 anberaumt. Der Verein rügt eine erhebliche Behinderung der Konkurrenten auf dem Markt aufgrund der Tatsache, daß diese wegen der Abfüllung ihres Produktes in Dosen oder Einwegflaschen als umweltschädlich hingestellt werden. Dies Ansinnen wurde von D.a..
Warnung vor dem Produkt !? -- War das Leder-Spray-Urteil des Jahres 1990 schon ein Schuß vor den Bug, so sollte auch in der Getränke-Branche das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Holzschutzmittel-Prozeß sorgfältig studiert und in seinen Konsequenzen überdacht werden - an seiner Bestätigung durch den Bundesgerichtshof dürften kaum Zweifel bestehen! Der Tenor dieses Urteils drückt aus, daß künftig Unternehmen und ihren leitenden Mitarbeitern mehr Verantwortung zukommt und ihnen strafrechtlich Sanktionen drohen. Den Unternehmen wird viel mehr auferlegt, selbst alles Menschenmögliche zu tun, um den Ursachen auf den Grund zu gehen.U. sogar aus dem Verkehr ziehen. Es drohen ihm sonst strafrechtliche und auch beträchtliche finanzielle Risiken..
Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung -- Ab 1. Juli 1993 gibt es eine wichtige Änderung bei der Lebensmittelkennzeichnung: Lebensmittel, die leicht verderblich und nach kurzer Zeit gesundheitsschädlich sein können, sollen statt des bekannten Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbraucherdatum tragen. Die mittlerweile fünfte Änderung der Lebensmittelkennzeichnung sagt allerdings nichts darüber aus, welche Produkte der Gesetzgeber konkret zu den leichtverderblichen Lebensmitteln zählt. Hersteller und Händler müssen also im Einzelfall prüfen, ob ein Mindestdatum oder ein Verbrauchsdatum auf die Verpackung gehört. Anhaltspunkte sollen Faktoren wie Betriebshygiene, die Art des Lebensmittels, aber auch Lagerungs- und Vermarktungsbedingungen liefern.B. - Die Verordnung trat am 1. Juli 1993 in Kraft.
Mehrwegflasche gegen Dose gewonnen -- Weg damit! erklärt die Bärenquell-Brauerei auf Plakaten und meint damit die Bierdose, die es aus Umweltgründen mit Mehrwegflaschen zu verdrängen gilt. Weg damit hat sich wohl auch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg gedacht, und ging gegen die dosenkritische Werbung vor. Weg damit! urteilte am 14. Juli 1993 das Berliner Landgericht am Tegeler Weg, meinte damit jedoch die Klage der Wettbewerbsschützer aus dem hessischen Taunus gegen die Bärenquell-Brauerei im Osten Berlins. Die Richter schmetterten den Antrag auf eine einstweilige Verfügung rundheraus ab, wogegen allerdings vor dem Berliner Kammergericht angegangen werden kann. der Dosenhersteller), sie sahen die Fairneß im Wirtschaftsleben in Gefahr und klagten. Dr..
Bühler, Ü.: Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - - Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der betrieblichen Praxis häufig umstritten. Unter Verzicht auf Vollständigkeit wird nachfolgend ein Überblick zu in diesem Zusammenhang praxisrelevanten Fragen gegeben.
Agrarpreisbeschlüsse 1993/94 -- Der Ministerrat der EG hat am 27. Mai 1993 die Agrarpreise und das preisliche Umfeld für 1993/94 beschlossen und dabei nicht dem Wunsch der Bundesregierung entsprochen, die sich aus dem Switch-over- System ergebende Preissenkung zu vermeiden. Der Rat hatte im Dezember 1992 beschlossen, das Switch-over-System für zwei Jahre zu verlängern. Daraus ergab sich eine Senkung der Agrarpreise um 25% des Aufwertungseffektes von 5,3%. Konkret heißt das für das Wirtschaftsjahr 1993/94: Die vom Rat im Mai 1992 festgelegten ECU-Preise für Getreide werden durch 1,013088 dividiert. Alle Angaben für die folgenden Preise beziehen sich auf eine Tonne: - Richtpreis: 128,32 ECU = 302,09 DM; - Schwellenpreis: 172,74 ECU = 406,66 DM; - Interventionspreis: 115,49 ECU = 271,88 DM..
Die wichtigsten Emissionen der Brauerei. Ein Überblick -- Brauereien mit einem jährlichen Bierausstoß von mehr als 5000 hl sind nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Es gilt daher das Bundesimmissionsschutzgesetz in der aktuellen Fassung vom 10. Dezember 1990 mit den Bundesimmissionsschutzverordnungen (z.Z. 1. - 21. BImSchV), die TA Luft (1. BImSchVwV) in der Fassung vom 27. Februar 1986, die TA Lärm in der Fassung vom 26. Juli 1968 und andere begleitende Vorschriften.
Naturtrüb bei Hefeweizen -- Auf Anfrage teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Verband mittelständischer Privatbrauereien in Bayern e.V. zur Verwendung des Wortes naturtrüb im Zusammenhang mit trüben Hefeweizenbieren unter anderem mit, daß die Bezeichnung naturtrüb dann irreführend ist, wenn trübe Hefeweizenbiere zunächst, wie in der Praxis manchmal üblich, klar filtriert werden und dann nachträglich vor oder bei der Abfüllung (untergärige) Hefe zudosiert wird. Ein maßgeblicher Teil der Verbraucherschaft würde nämlich unterstellen, daß ein Filtervorgang bei derartigen Bieren gerade nicht stattgefunden hat.
Arbeitskampfrecht - kurz gefaßt -- Die aktuelle tarifliche Entwicklung, insbesondere in der Metallindustrie, wirft die Frage nach der Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen auf. Da sich der Bundesgesetzgeber nicht zu einer gesetzlichen Regelung hat entschließen können, mußte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung als Ersatzgesetzgeber die Grundsätze für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen entwickeln. Danach ist ein Arbeitskampf nur dann rechtmäßig, wenn er kein besonderes gesetzliches Kampfverbot verletzt, die tariflichen Grenzen einhält und die allgemeinen Grundsätze der Kampfparität und Verhältnismäßigkeit beachtet. - Wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. Art. 33 Abs. 5 GG). 2 Satz 1 BetrVG). __ 103 Abs. 2, 104 BetrVG). 9 Abs.B..
Bierlieferungsverträge -- Ein Gastwirt war vertraglich wirksam und ausschließlich an eine Brauerei gebunden, lehnte aber alle weiteren Lieferungen ab und bezog Bier und alkoholfreie Getränke von einem Wettbewerber. Die Brauerei verlangte daraufhin Schadenersatz vom vertragsbrüchigen Gastwirt und klagte auf Unterlassung vom Mitbewerber. Der Mitbewerber wandte ein, von einer vertraglichen Bindung mit Ausschließlichkeitscharakter nichts gewußt zu haben. Das Oberlandesgericht München hielt das Verhalten des Mitbewerbers für wettbewerbswidrig im Sinne von _ 1 UWG und verpflichtete ihn zur Unterlassung. Als erfahrener Kaufmann und Braumeister, der seit Jahren im Wettbewerb stehe und die Marktverhältnisse genau kenne, verstoße er durch die vertragswidrige Belieferung des Wirtes gegen _ 1 UWG. 7.
Mehr statt weniger Bürokratie -- Mehr statt weniger Bürokratie im noch jungen EG-Binnenmarkt beklagte Dr. Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, bei der Eröffnung der 38. Brauwirtschaftlichen Tagung, die vom 26. bis zum 28. April in Weihenstephan stattfand. Produkte wie Bier, auf die Verbrauchssteuern erhoben werden, seien durch das Festhalten am Bestimmungsprinzip doppelt betroffen. Hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes sei es heute einfacher, Bier in einen anderen Erdteil zu exportieren als in ein EG-Land. Der Mittelstand, so Dr. Schneider, wurde wieder einmal enttäuscht. Anstatt eines einheitlichen Biersteuersatzes wurde nur ein Mindeststeuersatz (1,54 DM/hl/ Grad Plato) festgeschrieben; Großbritannien habe seinen Satz zum 1. 4. Fritz-Ludwig Schmucker hervor..
Lohnsteuer: Steuerliche Behandlung des Arbeitgeberersatzes der Anschaffungskosten einer Bahncard -- Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Erlaß vom 19. 1. 1993, StEd 1993 S. 82 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitgeberersatzes der Anschaffungskosten einer Bahncard wie folgt Stellung: Ersetzt der Arbeitgeber Arbeitnehmern mit umfangreicher Reisetätigkeit die Kosten der Bahncard, um auf diese Weise die erstattungspflichtigen Fahrtkosten für Dienstreisen zu mindern, so ist diese Ersatzleistung nach _ 3 Nr. 13 und 16 EStG steuerfrei..
Haftung des Arbeitgebers für Arbeitnehmeregentum -- Es kommt immer wieder vor, daß das Eigentum des Arbeitnehmers, das er mit zum Arbeitsplatz gebracht hat, dort verloren geht oder beschädigt wird. Automatisch taucht dann die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden kann. Leider fehlt es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Insbesondere kann ein Schadensersatzanspruch weder unmittelbar noch mittelbar aus _ 618 BGB hergeleitet werden, der die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitsplatzgestaltung beinhaltet. Auch gibt es gewöhnlich keine kollektiv- oder einzelvertraglichen Vereinbarungen. Anspruchsgrundlage kann dann nur die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Verbindung mit _ 34 Abs. Zu letzteren gehören z.B. 12.
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