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Konflikt durch Bierausschank in Spielhalle -- In einer Spielhalle wurde zunächst über einen längeren Zeitraum hinweg eine größere Menge Bier ausgeschenkt. Nach einer Gesetzesänderung forderte dann die Behörde, entweder die bisherige Anzahl der Spielautomaten mit Alkoholausschank beizuhalten oder die Anzahl der Spielautomaten auf die neue Höchstzahl aufzustocken, dies allerdings ohne Alkoholausschank. Der Pächter entschied sich dann für die letzte Alternative, womit der Verpächter nicht einverstanden war. Daraufhin wurde das Pachverhältnis fristlos gekündigt. Der Verpächter hatte sich nämlich gegenüber einer Brauerei zur Abnahme einer bestimmten Biermenge verpflichtet. Konkret ging es darum, ob der Pächter seine Pflichten in erheblichem Umfang verletzt hatte. Mindestabnahme jährlich 100 hl.

EG-Rahmenbedingungen für mittelständische Brauereien -- Dem in wenigen Wochen Realität werdenden Europäischen Binnenmarkt sieht die mittelständische Brauwirschaft zuversichtlich entgegen. Das äußerte Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V. in der Pressekonferenz des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern im Vorfeld der Brau'92 am 11. 11. 1992 in Nürnberg. Allerdings wollte Demleitner auch nicht verhehlen, daß wichtige Rahmenbedingungen für den Mittelstand einer Verbesserung bedürfen. So muß insbesondere die Normenflut, die vor allem kleine Unternehmen mit einem nicht mehr zu bewältigenden Verwaltungsaufwand überfrachtet, gestoppt werden. Hier sind, so Demleitner, Nachbesserungen pro Mehrweg unbedingt erforderlich. Dr.

Änderung des Absatzfondsgesetzes geplant -- Bereits zum 1. 1. 1993 soll das Dritte Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes in Kraft treten. Nach einer Mitteilung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien sieht der dazu jetzt vorgelegte Gesetzentwurf eine Erhöhung der Beitragssätze, die an den Absatzfonds abzuführen sind, auch für Brauereien vor. Ab 1993 soll der Beitrag für Brauereibetriebe 1,20 DM je 1000 kg verwendetes Malz betragen. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird ausgeführt, daß eine Anpassung der Beitragssätze der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für den Absatzfonds erforderlich sei, da die derzeit geltenden Beiträge in der überwiegenden Mehrzahl seit dem Jahre 1969 unverändert geblieben sind. Dazu ist primär ein Ursprungszeugnis geeignet.

Flaschenabfüllanlagen werden vom Genehmigungsumfang der Brauereien nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz miterfaßt. -- Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, kann davon ausgegangen werden, daß dem Stand der Technik entsprechende Abfüllanlagen in der Regel ohne zusätzliche Auflagen genehmigt werden können und, daß Änderungen von derartigen Flaschenabfüllanlagen oftmals als unwesentliche Änderung keiner weiteren Genehmigung bedürfen s.a. S. 2536 dieser Ausgabe).

Reinheitsgebot für Bier weiter hoch im Kurs -- Nach einer repräsentativen Umfrage, die das Marplan-Institut, Offenbach, im Auftrag des deutschen Brauer-Bundes im August/September des laufenden Jahres durchgeführt hat, halten 83% der Deutschen das Reinheitsgebot für Bier für sehr wichtig (53%) oder wichtig (30%). Befragt worden waren 2000 Personen in den alten Bundesländern und 1000 Personen in den neuen Bundesländern. Nach Ansicht von 92% der Befragten sollte das Reinheitsgebot eine Leitfunktion für andere Lebensmittel haben. Ziel dieser Untersuchung war nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes die Ermittlung der Einstellungen der deutschen Bevölkerung zum deutschen Bier. Zwei Drittel der Bundesbürger kennen das Reinheitsgebot. Hier liegt also noch ein entsprechender Erklärungsbedarf vor..

Mindeststammwürzegehalt für die Sorte Export und Biere mit hervorhebender Bezeichnung gesenkt -- Anläßlich einer Tagung der Bayerischen Verbraucherrunde am 19. 11. 1992 in Gräfelfing beantragte der Bayerische Brauerbund die Absenkung des Mindeststammwürzegehaltes für die Sorte Export, von 12,5% auf 12% sowie die Gleichstellung der bayerischen Brauereien mit außerbayerischen und ausländischen bei Bieren mit qualitätshervorhebenden Bezeichnungen. Nach einer Meldung des Bayerischen Brauerbundes werden Biere der Sorte Export ab 1. 1. 1993 mit einem Stammwürzegehalt zwischen mindestens 12% und 12,5% in Bayern nicht mehr beanstandet. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, vertreten durch Staatssekretär Dr. Ab 1. 1. 1993 sollen nun, wie Staatssekretär Dr..

Fahrende Trinker -- Unter dieser Überschrift berichtet die FAZ über die mehr als 250 Vorträge, die auf der 12. Internationalen Konferenz über Alkohol, Drogen und Verkehrssicherheit in Köln gehalten wurden. Erstmals seit 1970 wurde diese Konferenz im Herbst wieder in Deutschland veranstaltet. Nach wie vor stand der Alkohol mit seinen Folgen im Mittelpunkt. Dabei wurde zwischen fahrenden Trinkern, den Alkoholabhängigen am Lenkrad und den trinkenden Fahrern, den Gelegenheitstrinkern etwa aus Geselligkeit, unterschieden. Die offensichtlich von Art und Ausmaß der Strafe unabhängige Rückfallquote bestrafter Alkoholtäter von 36 bis 37% wird auf den meist schon in jugendlichem Alter angelegten Alkoholismus zurückgeführt. In Deutschland gibt es noch keinen Zwang, eine Urinprobe von sich zu geben..

Haftung des Schwarzarbeiters -- Der Bundesgerichtshof hatte vor Monaten entschieden, ein Schwarzarbeiter könne von seinem Auftraggeber nicht die übliche oder vereinbarte Vergütung verlangen. Jetzt mußte er die Folgen einer mißlungenen Schwarzarbeit unter anderem Aspekt prüfen: Ein Gastwirt hatte einen Maurer darum ersucht, auf dem Flachdach des Anbaus der Gaststätte Dachpappe in unmittelbarer Nähe des angrenzenden Reetdaches zu verlegen. Dies erforderte den Einsatz eines Bunsenbrenners. Der Maurer setzte das Reetdach in Brand. Der Schaden belief sich auf 160 000 DM. In Ausnahmefällen kann aber der Auftraggeber in einen Selbstwiderspruch geraten, wenn er von dem Beauftragten den vollen Ersatz des Schadens verlangt, den dieser bei der Arbeit verursacht hat. Oktober 1990 - VI ZR 14/90)..

Nachwirkung eines Tarifvertrags -- In einem Rechtsstreit war zu klären, ob die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers, die tarifvertraglich vereinbart waren, unverändert bestehen bleiben, wenn der Arbeitgeber durch Austritt aus seinem Arbeitgeberverband seine Tarifbindung beendet. Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht: Die Wirkungen eines Tarifvertrags bleiben auch dann erhalten, wenn der Arbeitgeber aus der Tarifvertragspartei ausscheidet und erst danach der Tarifvertrag beendet wird (_ 3 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz). Demnach hat der Verbandsaustritt des beklagten Arbeitgebers für die ihm erwachsenen Verpflichtungen aus dem Tarifvertrag keine Bedeutung. Zwischen den Parteien ist eine andere Abmachung für den Urlaubsanspruch des Klägers nicht zustande gekommen. 2. 1991 - 8 AZR 166/90)..

Lohnsteuer: Übernahme der Mitgliedsbeiträge für Arbeitnehmer in privaten Vereinen durch Arbeitgeber gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. -- Die Mitgliedschaft von Arbeitnehmern in privaten Vereinen wie Rotary-Club oder Tennis-Club ist Teil der privaten Lebensführung, auch wenn sich hierdurch Kontakte ergeben können, die für den beruflichen Bereich nützlich sind. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Bediensteten veranlaßt, zur Knüpfung oder Intensivierung geschäftlicher Beziehungen in Vereine der genannten Art einzutreten. Ersetzt z.B. eine Sparkasse ihren Vorstandsmitgliedern und anderen herausgehobenen Bediensteten die Beiträge für die Mitgliedschaft in solchen privaten Vereinen, so handelt es sich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. 5. 24 vom 28. 9..

Umsatzsteuer: Erstattung schwedischer Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmer. -- Seit 1. 4. 1991 ist in Schweden ein Gesetz über die Erstattung schwedischer Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmer in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend zum 1. 1. 1991. Der Steuersatz beträgt z. Zt. 25 v. H. Das Erstattungsverfahren lehnt sich sehr eng an die Regelungen in der 8. EG- Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 6. 12. 1979 an, denen auch das deutsche Vorsteuer- Vergütungsverfahren (__ 59 bis 61 UStDV) entspricht. Die Erstattungsanträge müssen spätestens sechs Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden. Der Mindesterstattungsbetrag beläuft sich auf 200 SKR für einen einjährigen Erstattungszeitraum. (UR 8/1991, S. 222)..

Entscheidung der EG-Kommission über Investitionszulage für West-Berlin -- Die im Investitionszulagengesetz bis 30. 6. 1992 vorgesehene Investitionszulage von 12 v. H. wird nach einer Entscheidung der EG-Kommission nur in Höhe von 8 v.H. für West-Berlin gewährt. Außerdem können Unternehmen in West-Berlin steuerfreie Investitionszulagen letztmalig für Investitionen in Anspruch nehmen, die bis spätestens 31. 12. 1992 abgeschlossen werden. Für Investitionsvorhaben, die im Jahre 1993 und später abgeschlossen werden, kommen danach Investitionszulagen nur noch dann in Betracht, wenn mit ihnen vor dem 1. 7. 1991 begonnen wurde. Anspruchsgrundlage ist dann das Berlin-Förderungsgeset tz. Nach dem Investitionszulagengesetz 1991 bestehen für solche Vorhaben keine Zulagenansprüche mehr..

Eigenkündigung einer Schwangeren -- Eine Arbeitnehmerin kündigte ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht. Während der Kündigungsfrist erklärte sie, die Kündigung beruhe auf einem Irrtum, weil sie nicht gewußt habe, daß sie schwanger sei. Wäre ihr dies bekannt gewesen, hätte sie keinesfalls gekündigt. Sie gehe daher davon aus, daß das Arbeitsverhältnis unverändert fortbestehe. Der Arbeitgeber bestand auf der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Mit ihrer Klage hatte die Arbeitnehmerin in allen Instanzen keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kündigt eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis in Unkenntnis einer Schwangerschaft, so ist diese Kündigung weder nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes unwirksam noch wegen eines Irrtums anfechtbar. 2. 1992 - 2 AZR 408/91).

In der Bundesrepublik Deutschland ohne Zusatzstoffe hergestelltes Bier soll vom Schutzbereich des EG- Zusatzstoff-Richtlinienvorschlages umfaßt werden. -- Es muß durch eine Verdeutlichung des Begriffes traditionelle Erzeugnisse sichergestellt werden, daß für alle in Deutschland hergestellten Biere das Reinheitsgebot beibehalten werden kann. Dieser Empfehlung des Bundesratausschusses für Fragen der EG an die Bundesregierung hat der Bundesrat nach einer Meldung des Deutschen Brauer-Bundes zugestimmt.

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