In der Bundesrepublik Deutschland ohne Zusatzstoffe hergestelltes Bier soll vom Schutzbereich des EG- Zusatzstoff-Richtlinienvorschlages umfaßt werden. -- Es muß durch eine Verdeutlichung des Begriffes traditionelle Erzeugnisse sichergestellt werden, daß für alle in Deutschland hergestellten Biere das Reinheitsgebot beibehalten werden kann. Dieser Empfehlung des Bundesratausschusses für Fragen der EG an die Bundesregierung hat der Bundesrat nach einer Meldung des Deutschen Brauer-Bundes zugestimmt.

Aus Gesetzgebung und Verwaltung -- Durch gemeinsamen Ländererlaß vom 31. 3. 1992, BStBl I S. 342, sind neue Richtlinien für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen bekanntgegeben worden. Diese Richtlinien, die auch für das Ertragsteuerrecht gelten, treten an die Stelle der Abgrenzungsrichtlinien im BStBl 1967 II S. 127. Sie gelten für Grundstücke und Betriebsgrundstücke in den neuen Bundesländern ab 1. 1. 1991. Für die Steuern vom Einkommen und Ertrag, für die Umsatzsteuer sowie für die Investitionszulage gilt der Erlaß im Beitrittsgebiet ab 1. 7. 1990. Im übrigen Bundesgebiet ist der Erlaß in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Einkommensteuer: Behandlung von Vorkosten im Rahmen des _ 10 e Abs. 6 EStG -- Der Eigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung kann Aufwendungen, die vor dem Einzug in die Wohnung entstehen und mit der Herstellung oder Anschaffung der Wohnung zusammenhängen, unter bestimmten, in _ 10 e Abs. 6 EStG geregelten Voraussetzung steuerlich geltend machen (wie Sonderausgaben abziehen). Zu den abziehbaren Kosten gehören insbesondere Finanzierungskosten. Umstritten war bisher, ob Kosten für die Renovierung der Wohnung abgezogen werden dürfen und ob der Abzug nur demjenigen zusteht, der die Wohnung selbst hergestellt oder entgeltlich erworben hat. Durch Urteil vom 11. 3. 1992 X R 113/89, BFH-Pressemitteilung Nr. 18 vom 19. 6. 6 EStG begünstigt sind..

Biersteuergesetz 1993 -- Der ECO-FIN-Rat hat in seiner Sitzung am 19. 10. 1992 alle noch offenen Richtlinen für die Harmonisierung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern verabschiedet. Wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, hat sich bei der Biersteuerharmonisierun ng gegenüber dem bereits mehrfach in der Brauwelt publizierten Stand nichts geändert. Die Regelungen sind bereits in den Regierungsentwurf des Biersteuergesetzes 1993 aufgenommen worden. Der Bundestag dürfte diese Regelungen in seiner Sitzung am 27. 11. 1992 verabschieden, der Bundesrat am 18. 12. 1992. Der Deutsche Brauer-Bund geht davon aus, daß damit das Biersteuergesetz 1993 am 1. 1. 1993 in Kraft tritt. oder weniger mit ermäßigten Sätzen zu besteuern oder steuerfrei zu lassen. Lt..

Aufenthalt während der Pausen -- Eine Ruhepause erfordert nicht, daß der Arbeitnehmer berechtigt sein muß, während der Pause den Betrieb verlassen zu können. Die Arbeitszeitordnung geht davon aus, daß die Pausen auch dann ordnungsgemäß gewährt sind, wenn diese im Betrieb verbracht werden. Für den Aufenthalt während der Pausen sind nach Möglichkeit besondere Aufenthaltsräume oder freie Plätze bereitzustellen. Frauen und Jugendlichen ist der Aufenthalt in den Arbeitsräumen während der Pausen nur gestattet, wenn die Arbeit in diesen Räumen völlig eingestellt ist. Damit bestimmen die Arbeitszeitvorschriften abschließend, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunterbrechung als vorgeschriebene Pause gewertet werden kann. 2 Betriebsverfassungsgesetz). (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.8.

Wettbewerbsverbot der GmbH-Gesellschafter -- Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft ein Wettbewerbsverbot nur den geschäftsführenden Gesellschafter, den Mehrheitsgesellschafter sowie denjenigen Gesellschafter, der aufgrund von Sonderrechten Einfluß auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen kann. In einem Rechtsstreit ging es um das Wettbewerbsverbot eines Minderheitsgesellschafters, der zugleich Arbeitnehmer der GmbH war. Der Gesellschafter war mit 20 Prozent am Stammkapital beteiligt. Er war weder Geschäftsführer, noch standen ihm Sonderrechte zu, nach denen er Einfluß auf die Geschäftsführung hätte nehmen können. Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 22. 1..

Den Vorschlag für ein neues Biergesetz hat der Vorstand des Deutschen Brauer-Bundes auf seiner Herbst-Sitzung in Berlin einstimmig gebilligt. -- Im Mittelpunkt steht dabei die gesetzliche Verankerung des Reinheitsgebotes. Der Vorschlag wird jetzt dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet. Dort wird z.Z. der Referentenentwurf für ein neues Biergesetz erarbeitet.

Erhöhung der Biersteuer ab 1. 1. 1993 - Bierpreise werden steigen -- Rund 300 Millionen DM Biersteuer werden die deutschen Brauereien 1993 zusätzlich zahlen müssen. Darauf weist der Deutsche Brauerbund nach der Verabschiedung des Verbrauchs-Binnenmarkt-Gesetzes durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 1992 hin. Die EG-Richtlinien erzwingen wesentliche Änderungen des derzeitigen Deutschen Biersteuersystems. Bedeutsam für Brauereien wie für Biertrinker ist, daß in Zukunft für etwa 90% des deutschen Bierausstoßes eine höhere Biersteuer gezahlt werden muß. Sie wird sich ab 1. Januar 1993 um 20 - 25% erhöhen. Lediglich für alkoholfreies Bier, dessen Marktanteil bei ca. 3% liegt, und für kleinere Brauereien mit einem Ausstoß von etwa 25 000 hl ergeben sich Steuervorteile..

Solidaritätszuschlaggesetz: Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig -- In der Öffentlichkeit ist darüber diskutiert worden, ob das Solidaritätszuschlaggesetz vom 24. Juni 1991 deshalb verfassungswidrig sei, weil es auch vor seinem Inkrafttreten erzielte Einkünfte der Abgabe unterwerfe. In seinem Urteil vom 25. Juni 1992 IV R 9/92 hat sich der Bundesfinanzhof dieser Meinung nicht angeschlossen; er hat die Einführung des Zuschlags vielmehr einer Erhöhung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer gleichgestellt, die verfassungsrechtlich auch während des laufenden Veranlagungszeitraums zulässig ist. Zur Einkommensteuer veranlagte Steuerpflichtige mußten Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag leisten. Sie betrugen zunächst 7,5 v. H. auf die zwischen dem 1. Juli 1991 und dem 30. H. 22 v.

Körperschaftssteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung und Geschäftsführervergütungen. -- Im BFH-Urteil vom 11. 12. 1991 I R 49/90, Kösdi 5/92, S. 8924 führt der Bundesfinanzhof aus: Gesellschafterbeschlüsse über Geschäftsführervergütungen, an denen der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mitgewirkt hat, sind zugleich als Vereinbarungen - wie sie zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen gefordert werden - zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer anzusehen..

Vorübergehende höherwertige Tätigkeit -- Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit darf als arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel nicht funktionswidrig verwendet werden. Sie kommt in Betracht, wenn die wahrzunehmende Tätigkeit keine Daueraufgabe darstellt oder der bisherige Arbeitsplatzinhaber nur vorübergehend abwesend ist oder sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers einer sofortigen Übertragung der Tätigkeit auf Dauer entgegenstehen. Eine Daueraufgabe liegt auch dann vor, wenn ständiger Vertretungsbedarf besteht. Überträgt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine höherwertige Tätigkeit auf Dauer oder rechtsmißbräuchlich nur vorübergehend, so ist er arbeitsvertraglich verpflichtet, die Vergütung nach der höheren Vergütungsgruppe zu zahlen. 16. 1..

Getränkevertriebsverbot im Grundbuch -- Für ein Grundstück kann im Grundbuch eine Dienstbarkeit eingetragen sein, die einen Dritten, beispielsweise eine Brauerei, berechtigt, den Vertrieb von Getränken auf dem Grundstück zu untersagen. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes dingliches Recht. Es ist inhaltlich selbst dann zulässig, wenn es ursprünglich dem Zweck dienen sollte, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern. Bei dieser Ausgangslage hat sich der Bundesgerichtshof im Urteil vom 22.1.1992 - VIII ZR 374/89 - mit der Frage befaßt, ob die Löschung einer im Jahre 1980 eingetragenen Dienstbarkeit verlangt werden kann. Der Grundstückseigentümer hatte auch keinen vertraglichen oder bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Aufhebung der Dienstbarkeit..

Eine Entscheidung über die EG-Biersteuerharmonisierung ist im ECO-FIN-Rat am 28. 9. 1992 nicht gefallen. -- Der Tagungsordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung am 19. 10. 1992 verschoben. Die Vorbehalte Frankreichs und Spaniens wurden noch nicht zurückgenommen. Die Ausführungen zum Biersteuergesetz 1993 auf S. 1874 dieser Ausgabe gehen davon aus, daß die noch ausstehenden EG-Richtlinien zur Steuerharmonisierung rechtzeitig verabschiedet werden und damit das neue Biersteuergesetz zum 1. 1. 1993 in Kraft treten kann.

Urlaubsabgeltung für Aushilfskraft -- Ein Student war vom Januar 1986 bis zum Januar 1990 in einem Betrieb als Aushilfskraft tätig. Er arbeitete teilzeitbeschäftigt auf Abruf. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er erstmals vom Arbeitgeber Urlaub für das Jahr 1989. Die Klage des Studenten hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 23. 6. 1992 (9 AZR 57/91): Der Kläger hatte zwar im Jahr 1989 einen seiner Teilzeitbeschäftigung entsprechenden Urlaubsanspruch erworben. Der Anspruch war jedoch am 31. Dezember 1989 erloschen, weil der Urlaub nicht auf das nachfolgende Kalenderjahr übertragen worden war. Der Kläger hat auch keinen Scha-densersatzanspruch, weil er den Arbeitgeber nicht in Verzug gesetzt hatte..

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