Einkommensteuer: Bescheinigung über den Bezug von Lohnersatz-Leistungen bei Selbständigen
Einkommensteuer: Bescheinigung über den Bezug von Lohnersatz-Leistungen bei Selbständigen -- Das von der AOK bezogene Krankengeld unterliegt auch bei Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen dem Progressionsvorbehalt. Es handelt sich hierbei zwar nicht um Lohnersatzleistungen. Die Leistungsansprüche der freiwillig Versicherten AOK- Mitglieder richten sich jedoch im Krankheitsfall wie bei den Pflichtversicherten nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung (RVO) bzw. dem V. Sozialgesetzbuch (SGB). Es handelt sich demnach um Krankengeld nach der RVA (bzw. dem V. SGB), das gemäß _ 32 b Abs. 1 Nr. 1 b EStG in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen ist. Aus der Gesetzesbegründung zu _ 32 b Abs. 2 Nr. 4. 1992 - S. 2295 - 12 St 414; FN-IDW Nr. 8/1992 S. 321.