Recht
Zur Optimierung des Verbraucherschutzes im Lebensmittelverkehr -- Der künftige Binnenmarkt fordert mehr denn je eine leistungsfähige Lebensmittelüberwachung. Durch das mit diesem Markt verbundene erweiterte Spektrum des Lebensmittelangebots darf der Verbraucherschutz auf keinen Fall eine Schwächung erfahren; vielmehr ist der präventive Charakter dieses Schutzes zu stärken, was durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen amtlichen und privaten Sachverständigen erzielt werden kann. Am Beispiel der Kooperation zwischen den Sachverständigen in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und den Sachverständigen des Braugewerbes auf dem Gebiet der Bierkontrolle in Hessen in den letzten 20 Jahren werden die Notwendigkeit und zugleich der Erfolg einer solchen Zusammenarbeit demonstriert.
Recht
Tarifliche Schichtzulage -- Weil Schichtarbeit mit spürbaren Mehrbelastungen der davon betroffenen Arbeitnehmer einhergeht, ist es üblich, in Tarifverträgen Schichtzulagen zu vereinbaren. In einem Streitfall lehnte ein Arbeitgeber den Anspruch auf Zulagen ab mit der Begründung, bei einer zeitlichen Versetzung der Schichtbeginne um bloß zwei Stunden könne keine echte Schichtarbeit vorliegen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. 7. 1990 (4 AZR 295/89) ist Schichtarbeit gegeben, we n eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus anfällt und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer zeitlichen Reihenfolge erbracht wird..
Recht
Unfiltriertes Bier, das erkennbar lebende Hefezellen enthält, sowie saures Bier sollen nach einem Richtlinienentwurf der EG-Kommission von der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen werden. -- Nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes begründet die EG- Kommission diesen, auf belgische Initiative zurückgehenden Vorschlag damit, daß es Erzeugnisse gebe, die sich mit zunehmendem Alter in ihrer Qualität verbesserten (wie z.B. Wein).
Recht
EG-Zusatzstoffregelung: neugefaßte Richtlinien -- Im Anhang zum Vorschlag einer Richtlinie des EG-Rates über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, ist vorgesehen, daß Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Vol.-%, Tafelbier mit einem Stammwürzegehalt von unter 6% (Ausnahme: obergäriges Einfachbier), Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH, und dunkles Bier der Art oud briun type folgende Süßstoffarten und -mengen zugesetzt werden dürfen: E 950 Acesulfam K (350 mg/l); E 951 Aspartam (600 mg/l); E 954 Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze (80 mg/l), E 952 Neohesperidin DC (10 mg/l). Im Anhang I enthält sie die in Lebensmitteln allgemein zugelassenen Zusatzstoffe.B. Milchprodukte, Fruchtsäfte, Kakaoerzeugnisse).B..
Recht
Neues Biergesetz für Deutschland -- Das Reinheitsgebot für Bier wird auch nach Vollendung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gesetzliche Grundlage in Deutschland geschützt bleiben. Dies hat Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer dem Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. in Bonn zugesagt. Die zentrale Stellung des Reinheitsgebotes in dem geplanten neuen Biergesetz ist lt. Rainer Pott-Feldmann, Präsident des Bundesverbandes, und Geschäftsführer Roland Demleitner um so wichtiger, als nach den Vorschlägen der EG-Kommission ab 1993 auch in Deutschland Biere mit Zusatzstoffen gebraut werden dürfen. Der Verbraucher muß daher sichergehen können, daß er Reinheitsgebotsbier trinkt, wenn er Bier mit dem Gütesiegel gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516 kauft..
Recht
Die EWG-Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sollte zum 22. 7. 1992 in Kraft treten. -- Einige EG-Staaten und auch verschiedene Bundesländer hatten Schwierigkeiten mit der Umsetzung dieser Richtlinie, so daß der Ministerrat der EG kurzfristig beschlossen hat, das Inkrafttreten der Verordnung auf den 1. 1. 1993 zu verschieben (s. Brauwelt Nr. 9, 1992, S. 328, und Nr. 26, 1992, S. 1217).
Recht
Um 1,5 Pfenning pro halben Liter wird ein normales Bier (11% Stammwürze) durch die EG-Beschlüsse über die Steuerharmonisierung vom 27. 7. 1992 teurer. -- Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen werden leichtere Biere geringer als bisher und alkoholfreie Biere künftig generell überhaupt nicht mehr besteuert. Frankreich und Spanien haben dem Gesamtpaket noch nicht zugestimmt.
Recht
Kündigung des Pachtvertrages -- Als einem Gaststättenpächter gekündigt wurde, vertrat er die Auffassung, die ordentliche Kündigung wäre zwar im Pachtvertrag ohne Einschränkung vorgesehen, würde aber trotzdem nicht in Frage kommen. Allgemein gilt, daß die Ausübung eines an sich bestehenden Rechtes unzulässig ist, wenn der Berechtigte durch sein Verhalten einen ihm zurechenbaren und erkennbaren Vertrauenstatbestand geschaffen hat, und wenn der andere Teil der vom Berechtigten einmal eingenommene Haltung vertrauen durfte und sich auf eine Weise eingerichtet hat, daß ihm die Anpassung an eine veränderte Rechtslage nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann. Er hatte dem Pächter auf dessen Bedenken wegen der kurzen Kündigungsfrist angesichts dessen baulicher Investitionen von ca.h. 3..
Recht
Stammwürzegehalt auf dem Etikett -- Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, will sich das Bayerische Staatsministerium des Inneren aus Gründen einer besseren Verbraucheraufklärung beim Bundesgesundheitsministerium für eine offene Deklaration des Stammwürzegehaltes auf den Etiketten einsetzen. Nach Ansicht des Innenministeriums erhält der Verbraucher durch die Angaben des Alkoholgehaltes und des Stammwürzegehaltes wichtige Informationen über die beiden wertgebenden Bestandteile des Bieres auf einen Blick. Zudem kann sich der Konsument anhand dieser beiden Kriterien leichter über das in der Zukunft infolge des Wegfalls der Biergattungen weitergefächerte in- und ausländische Bierangebot orientieren..
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