Eingabehilfen öffnen

05.08.1992

Bierlieferungsvertrag durch Gerichtsentscheid verkürzt

Bierlieferungsvertrag durch Gerichtsentscheid verkürzt -- Ein Getränkebezugsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren wurde von einem Gericht als sittenwidrig angesehen; der Vertrag, so das Gericht, dürfe nur mit einer verkürzten Laufzeit von 15 Jahren aufrechterhalten werden. Es ergab sich die Frage, ob eine verkürzte Laufzeit automatisch eine entsprechend geringere Rückvergütung bewirke. Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 8. 4. 1992 - VIII ZR 94/91 - dazu geäußert. Für die zulässige Dauer von Bierlieferungsverträgen seien die Gegenleistungen der Brauerei maßgebend. Diese Ansicht hatte auch das Oberlandesgericht vertreten, das den Fall in der vorigen Instanz bearbeitet hatte: trotz einer Kaufpreisermäßigung von 80 000 DM seien 20 Jahre Vertragsdauer zu lange..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon