Bierlieferungsvertrag durch Gerichtsentscheid verkürzt
Bierlieferungsvertrag durch Gerichtsentscheid verkürzt -- Ein Getränkebezugsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren wurde von einem Gericht als sittenwidrig angesehen; der Vertrag, so das Gericht, dürfe nur mit einer verkürzten Laufzeit von 15 Jahren aufrechterhalten werden. Es ergab sich die Frage, ob eine verkürzte Laufzeit automatisch eine entsprechend geringere Rückvergütung bewirke. Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 8. 4. 1992 - VIII ZR 94/91 - dazu geäußert. Für die zulässige Dauer von Bierlieferungsverträgen seien die Gegenleistungen der Brauerei maßgebend. Diese Ansicht hatte auch das Oberlandesgericht vertreten, das den Fall in der vorigen Instanz bearbeitet hatte: trotz einer Kaufpreisermäßigung von 80 000 DM seien 20 Jahre Vertragsdauer zu lange..