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14.07.1992

Gesellschaftsrecht: Umsetzung der 12. EG-Richtlinie betreffend Einmann-Gesellschaften.

Gesellschaftsrecht: Umsetzung der 12. EG-Richtlinie betreffend Einmann-Gesellschaften.-- Zur Umsetzung der 12. EG-Richtlinie ist am 24. 12. 1991, BGBl 1992 I S. 2206 das Gesetz zur Durchführung der 12. Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 18. 12. 1991 verkündet worden und am 1. 1. 1992 in Kraft getreten. Danach gilt: 1. Rechtsgeschäfte zwischen dem Alleingesellschafter und der vertretenden Gesellschaft sind, auch wenn er nicht alleiniger Geschäftsführer ist, unverzüglich nach ihrer Vornahme in eine Niederschrift aufzunehmen. 2. 8806)..

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