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07.07.1992

FCKW-Halon-Verbotsverordnung

FCKW-Halon-Verbotsverordnung -- In der Artikelserie über Kälteanlagen in den Brautechnik-Aktuell-Ausgaben in der Brauwelt Nr. 49, 1991, S. 2367, und Nr. 1/2, 1992, S. 22, wurde die FCKW-Problematik eingehend behandelt. Dazu teilte die Linde AG, Köln, ergänzend folgende wichtige Daten mit: - 1. 1. 1992: Verbot von FCKW-Kältemitteln (u. a. R11, R12, R502) in Neuanlagen mit einer Füllmenge von > 5 kg; - 1. 1. 1995: Generelles Verbot von FCKW-haltigen Kältemitteln in Neuanlagen (gilt nicht für H-FCKW R22); - 1. 1. 2000: generelles Verbot von H-FCKW R22. Kältemittel für Anlagen, die vor diesen Verbotsterminen erstellt wurden, dürfen bis zur Inbetriebnahme dieser Anlagen hergestellt, in den Verkehr gebracha und verwendet werden..

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