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Tätigkeit eines Angestellten -- Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der als kaufmännischer Angestellter eingestellt worden ist, jederzeit eine andere kaufmännische Tätigkeit zuweisen. Das ergibt sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Diese einseitige Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers ist allerdings begrenzt: Sie darf nicht zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führen, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt. Ein solcher Eingriff in das Arbeitsverhältnis ist nur durch Ausspruch einer sozial gerechtfertigten Änderungskündigung möglich.

Betriebliche Altersgrenzen -- Altersgrenzen, jedenfalls soweit sie in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden, haben durchweg den Sinn, einen vernünftigen Altersaufbau der Belegschaft eines Betriebes zu ermöglichen. Sie liegen nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern auch im Interesse der Belegschaft, da dadurch Aufstiegs- und Veränderungsmöglichkeiten innerhalb bestimmter Zeiträume ermöglicht werden. Eine Betriebsvereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer mit dem 65. Lebensjahr endet, enthält kein Verbot der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinaus. Er kann seine Zustimmung verweigern, wenn dadurch im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer benachteiligt werden. 3. 1992 - 1 ABR 67/91)..

Einkommensteuer: Merkantiler Minderwert eines reparierten und weiterhin benutzten Pkw steuerlich nicht abzugsfähig. -- Die einem Arbeitnehmer entstehenden Kosten eines Verkehrsunfalls können in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer sonstigen beruflich veranlaßten Fahrt des Arbeitnehmers ereignet.Umstritten war, ob zu den als Werbungskosten abziehbaren Unfallkosten auch ein sogenannter merkantiler Minderwert des privaten Pkw des Arbeitnehmers gehört. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 31. 1. 1992 VI R 57/88, BFH-Pressemitteilung Nr. 8 vom 10. 4..

Besteuerueg von Biermischgetränken -- Bei der 10. Brautechnischen Arbeitstagung in Gräfelfing gab Dr. F. L. Schmucker, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, am 21. 10. 1992 einen Überblick über aktuelle, brauwirtschaftliche Themen, die in Zusammenhang mit der Verwirklichung des EG-Binnenmarktes ab 1. 1. 1993 stehen. Dabei wies Dr. Schmucker u.a. darauf hin, daß für die Biermischgetränke - Mischungen aus Bier mit alkoholfreien Getränken, nicht mit Sekt, Wein oder Spirituosen - die Biersteuer-Mengenstaffel für Brauereien bis zu einem Jahresausstoß von 200 000 hl nicht gilt. Diese Biermischgetränke werden also immer zum vollen Satz einer 200 000-hl-Brauerei besteuert. Mischt man z.B. Unabhängig von der Brauereigröße liegt der Steuersatz bei 13,86 DM/hl. Lt. Dr. So erhöht sich z.

Körperschaftssteuer: Zur Auslegung einer Tantiemevereinbarung.-- Sieht eine Tantiemevereinbarung die Ermittlung der Tantieme in Höhe von 20 v. H. des Steuerbilanz-Jahresgewinns nach Abzug von Ertragsteuern und Verlustvorträgen, aber vor Abzug von Gewinnbeteiligungen und dieser Tantieme vor, so muß ein vorhandener Verlustvortrag zur Ermittlung der Tantieme abgezogen werden; er darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben (Niedersächsisches Finanzgericht, rechtskräftiges Urteil vom 8. 11. 1990 VI 432/88, NWB 1992, Fach 1, S. 183).

Investitionszulage: Antragsfrist 30. 9. 1992 beachten. -- Die Anträge auf Gewährung der Investitionszulage für das Jahr 1991 nach _ 19 Berlin FG sowie nach dem Investitionszulagegesetz müssen bis zum 30. 9. 1992 (Ausschlußfrist) bei dem für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt gestellt werden. In dem Antrag müssen die förderungswürdigen Maßnahmen, für die eine Investitionszulage beantragt wird, so genau bezeichnet werden, daß ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist.

Der besondere Rat: Identifikationsnummern für die Umsatzsteuer. -- Ab 1993 benötigen alle deutschen Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu anderen EG-Staaten eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, erteilt das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis die Nummern vom September dieses Jahres an. Grundsätzlich sei dafür ein schriftlicher Antrag mit Namen und Anschrift, Steuer-Nummer und Finanzamt des Umsatzsteuerpflichtigen notwendig. Unternehmen, die bereits 1992 Waren in andere Mitgliedstaaten liefern oder von dort beziehen, müssen nach Darstellung des Ministeriums in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung 1992 einen besonderen Merker eintragen (Zeile 18 - Kennzahl 60 = 1). August 1992 beim Finanzamt vorlag.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) , Godesberger Allee 157, 5300 Bonn 2, veröffentlichte im Jahre 1987 die Richtlinie für Erfrischungsgetränke (Fruchtsaftgetränke, Limonaden und Brausen), die der Entwicklung von Rechtsetzung, Rechtsprechung, Verbrauchererwartung und der fortgeschrittenen Technik Rechnung trug. Da im Jahre 1990 die Regelungen über die Verwendung von Süßstoffen liberalisiert wurden, mußten einige Abschnitte der Richtlinie den neuen Bedingungen angepaßt werden. Der BLL hat unter Beteiligung aller interessierten und betroffenen Kreise der Lebensmittelwirtschaft in seinen Gremien die überarbeitete Richtlinie geprüft und sie als Verkehrsanschauung der Lebensmittelwirtschaft gutgeheißen..

Änderung bei der Arbeitnehmerhaftung -- Der Arbeitnehmer haftet generell für jeden Schaden, den er dem Arbeitgeber durch schuldhafte Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten zufügt. Bei gefahrgeneigter Tätigkeit haftet der Arbeitnehmer nach bisheriger Rechtsprechung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den vollen Schaden, bei leichter Fahrlässigkeit nicht, und bei mittlerer (normaler) Fahrlässigkeit wird der Schaden aufgeteilt. Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts stimmt dem Achten Senat in der Auffassung zu, daß an der Gefahrgeneigtheit der Arbeit als Voraussetzung einer beschränkten Arbeitnehmerhaftung nicht festgehalten werden sollte. 6. 1992 - GS 1/89)..

Zum 1. 1. 1993 soll die Pflicht zur Angabe des Herstellers auf dem Etikett entfallen. -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes soll es genügen, entsprechend _ 3 LMKV den Hersteller, den Abfüller oder den Verkäufer als Verantwortlichen auf dem Etikett anzugeben. Aus steuerlichen Gründen wird es für viele mittelständische Brauereien (bis zu 200 000 hl Jahresausstoß) ratsam sein, von Lohnbrau-Bier auf Kauf-Bier umzustellen, wobei sich an der Etikettierung nichts ändert.

Das neue Biersteuergesetz dürfte am 28. 9. 1992 vom EG- Ministerrat verabschiedet werden und zum 1. 1. 1993 in Kraft treten. -- Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, bleiben in Deutschland die relevanten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen des derzeitigen Biersteuergesetzes, wie z.B. das Reinheitsgebot, so lange in Kraft, bis die Bundesregierung das neue Biergesetz/Bierverordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt hat. Zum 1. 1. 1993 ändert sich also an den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zur Herstellung und zum Verkehr von Bier in Deutschland praktisch nichts, mit Ausnahme des Wegfalls der Herstellerangabe auf dem Etikett.

Gesetzliche Verankerung des Reinheitsgebotes -- Die Arbeiten des Deutschen Brauer-Bundes an einem neuen Bierrecht sind weit fortgeschritten. Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Brauer-Bundes werden die lebensmittelrechtlichen Teile des Biersteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen im Zuge der Umsetzung der EG-Biersteuerharmonisierung in deutsches Recht in einem neuen Gesetzeswerk kodifiziert. Der Deutsche Brauer-Bund sieht es als eine seiner Hauptaufgaben an, der Bundesregierung so schnell wie möglich eingehende Vorschläge für die Gestaltung des neuen Bierrechts zu machen. Ein aus Experten der Arbeitsausschüsse gebildeter Arbeitskreis hat bereits einen Entwurf erarbeitet..

Gewerbesteuer: Kundenguthabenkonto als Dauerschuld des Lieferanten. -- Zahlt ein Kunde dem Lieferanten vereinbarungsgemäß Überpreise, die der Lieferant dem Kunden auf einem besonderen Konto gutschreibt und banküblich verzinst, so kann dies beim Lieferanten zu einer Dauerschuld führen (BFH-Urteil vom 21. 2. 1991, IV R 86/89, BB 1991, S. 968).

Selbstbeurlaubung -- Ein als Schlosser beschäftigter Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis am 16. Mai zum 31. Mai 1990 fristgerecht gekündigt und zugleich um Urlaubserteilung in der Kündigungsfrist gebeten. Der Urlaub wurde ihm verweigert. Dennoch blieb der Arbeitnehmer der Arbeit fern. Seine Klage auf Zahlung der Urlaubsvergütung hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 25. 1. 1991 (6 Sa 829/90): Grundsätzlich bestimmt zwar der Arbeitgeber den Urlaubszeitpunkt, dabei hat er jedoch die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, sofern nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen ( 7 Bundesurlaubsgesetz)..

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