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05.10.1992

Betriebliche Altersgrenzen

Betriebliche Altersgrenzen -- Altersgrenzen, jedenfalls soweit sie in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden, haben durchweg den Sinn, einen vernünftigen Altersaufbau der Belegschaft eines Betriebes zu ermöglichen. Sie liegen nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern auch im Interesse der Belegschaft, da dadurch Aufstiegs- und Veränderungsmöglichkeiten innerhalb bestimmter Zeiträume ermöglicht werden. Eine Betriebsvereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer mit dem 65. Lebensjahr endet, enthält kein Verbot der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinaus. Er kann seine Zustimmung verweigern, wenn dadurch im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer benachteiligt werden. 3. 1992 - 1 ABR 67/91)..

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