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02.10.1992

Besteuerueg von Biermischgetränken

Besteuerueg von Biermischgetränken -- Bei der 10. Brautechnischen Arbeitstagung in Gräfelfing gab Dr. F. L. Schmucker, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, am 21. 10. 1992 einen Überblick über aktuelle, brauwirtschaftliche Themen, die in Zusammenhang mit der Verwirklichung des EG-Binnenmarktes ab 1. 1. 1993 stehen. Dabei wies Dr. Schmucker u.a. darauf hin, daß für die Biermischgetränke - Mischungen aus Bier mit alkoholfreien Getränken, nicht mit Sekt, Wein oder Spirituosen - die Biersteuer-Mengenstaffel für Brauereien bis zu einem Jahresausstoß von 200 000 hl nicht gilt. Diese Biermischgetränke werden also immer zum vollen Satz einer 200 000-hl-Brauerei besteuert. Mischt man z.B. Unabhängig von der Brauereigröße liegt der Steuersatz bei 13,86 DM/hl. Lt. Dr. So erhöht sich z.

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