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02.10.1992

Einkommensteuer: Merkantiler Minderwert eines reparierten und weiterhin benutzten Pkw steuerlich nicht abzugsfähig.

Einkommensteuer: Merkantiler Minderwert eines reparierten und weiterhin benutzten Pkw steuerlich nicht abzugsfähig. -- Die einem Arbeitnehmer entstehenden Kosten eines Verkehrsunfalls können in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer sonstigen beruflich veranlaßten Fahrt des Arbeitnehmers ereignet.Umstritten war, ob zu den als Werbungskosten abziehbaren Unfallkosten auch ein sogenannter merkantiler Minderwert des privaten Pkw des Arbeitnehmers gehört. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 31. 1. 1992 VI R 57/88, BFH-Pressemitteilung Nr. 8 vom 10. 4..

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