Der besondere Rat: Identifikationsnummern für die Umsatzsteuer.
Der besondere Rat: Identifikationsnummern für die Umsatzsteuer. -- Ab 1993 benötigen alle deutschen Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu anderen EG-Staaten eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, erteilt das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis die Nummern vom September dieses Jahres an. Grundsätzlich sei dafür ein schriftlicher Antrag mit Namen und Anschrift, Steuer-Nummer und Finanzamt des Umsatzsteuerpflichtigen notwendig. Unternehmen, die bereits 1992 Waren in andere Mitgliedstaaten liefern oder von dort beziehen, müssen nach Darstellung des Ministeriums in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung 1992 einen besonderen Merker eintragen (Zeile 18 - Kennzahl 60 = 1). August 1992 beim Finanzamt vorlag.