Flaschenpfand ist zahlenmäßig anzugeben -- Ein Getränkehändler hatte auf einem an den Flaschenkästen angeklebten Zettel den Verkaufspreis mit dem Hinweis angezeigt, diesem sei noch das Pfand hinzuzurechnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf belehrte den Händler, der Konsument solle exakt wissen, zu welchem Preis die angebotene Ware verkauft wird. Deshalb zwinge der Grundsatz der Preisklarheit, die tatsächlich vom Händler geforderten Beträge genau (und vollständig) anzugeben. Nach der Preisangabenverordnung muß überdies bei Pfandkästen der Pfandbetrag seiner Höhe nach angegeben werden. In seinem Urteil verbot das Gericht (OLG Düsseldorf, Aktenzeichen 2 U 77/91) dem Geschäftsmann, mit einem Preis zuzüglich Pfandkosten zu werben.

Der besondere Rat: Identifikationsnummern für die Umsatzsteuer. -- Ab 1993 benötigen alle deutschen Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu anderen EG-Staaten eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, erteilt das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis die Nummern vom September dieses Jahres an. Grundsätzlich sei dafür ein schriftlicher Antrag mit Namen und Anschrift, Steuer-Nr. und Finanzamt des Umsatzsteuerpflichtigen notwendig. Unternehmen, die bereits 1992 Waren in andere Mitgliedstaaten liefern oder von dort beziehen, müssen nach Darstellung des Ministeriums in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung 1992 einen besonderen Merker eintragen (Zeile 18 - Kennzahl 60 = 1). August 1992 beim Finanzamt vorgelegen hat..

Biersteuergesetz 1993 -- Über 300 Interessenten sind zur zentralen Informationsveranstaltung des Bayerischen Brauerbundes über das Biersteuergesetz 1993 am 16. 12. 1992 nach München gekommen. Unter der Leitung von Hauptgeschäftsführer Dr. F.-L. Schmucker diskutierten Oberamtsrat Baumgart und Regierungsrat Jatzke aus dem Biersteuerreferat des Bundesfinanzministeriums über eine Vielzahl von Problemen, die im Zusammenhang mit dem Biersteuergesetz 1993 auf die deutschen Brauereien zukommen können. Dabei ging es zunächst um das Biersteuergesetz 1993 mit seinen 18 Paragraphen von Steuergebiet und Steuergegenstand bis hin zum Versandhandel. Vorgestellt wurden die Entwürfe für die Biersteuererklärungen, für das Sudbuch, für das Betriebsbuch und für das Biersteuerbuch.T. Diskutiert wurden u.a.B.

Lohnsteuer: Freibetrag für negative Einkünfte auf Lohnsteuerkarte. -- Zur Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen negativer Einkünfte erklärte das BMF am 22. 9. 1992, BMF-Finanznachrichten 89/92: Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung konnten bisher im Lohnsteuerverfahren nur unter bestimmten, einschränkenden Voraussetzungen als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Im Bundesministerium der Finanzen wird in Abstimmung mit den obersten Behörden der Länder eine Gesetzesänderung vorbereitet, mit der dieser Unterschied gegenüber dem Verfahren bei der Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung beseitigt werden soll. Gemäß dieser Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 8. 9.B. 2 EStG) eingetragen werden..

Kein Abzug von Werbungskosten bei Unfall unter Alkoholeinfluß -- Ein Steuerpflichtiger kann selbstverschuldete Unfälle steuermindernd in all den Fällen geltend machen, in denen sich der Unfall auf einer beruflich veranlaßten Fahrt zugetragen hat, etwa von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder umgekehrt. Die Grenzen dieser Möglichkeit erfuhr ein Arbeitnehmer, der mit dem Wagen zu einer Baustelle seines Arbeitgebers gefahren war, um dort ein Richtfest mitzufeiern. Auf dem Heimweg am Abend verursachte er einen Unfall, der zum Totalschaden seines 54 000 Mark teuren Pkw führte - Blutalkoholkonzentrat 1,3 Promille! Da die Kaskoversicherung die Regulierung wegen des offensichtlichen Alkoholeinflusses ablehnte, wurde jetzt die Frage akut, den Schaden steuerlich berücksichtigt zu bekommen..

Bierverordnung gilt weiter -- Aus gegebenem Anlaß weist der Deutsche Brauer-Bund noch einmal darauf hin, daß die Bierverordnung vom 2. 7. 1990 über den 1. 1. 1993 hinaus weiter gilt. Neben der Pflicht zur Kenntlichmachung der Abweichungen vom Reinheitsgebot für ausländische Biere regelt die Verordnung die Verwendung von Kohlensäure und Stickstoff. Darüber hinaus ist die Kenntlichmachung einiger Biergattungen aus lebensmittelrechtlicher Sicht bzw. - Bier darf unter der Bezeichnung Starkbier, Bockbier oder einer sonstigen Bezeichnung, die den Anschein erweckt, als ob das Bier besonders stark eingebraut sei, gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Stammwürzegehalt 16% und mehr beträgt. Bei Verwendung von Brennstempeln genügt die Bezeichnung mit Zucker..

Arbeit an Biergesetz aufgenommen -- Wie der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V., Bonn, mitteilte, erhielt er jetzt vom Bundesminister für Gesundheit den Arbeitsentwurf eines Biergesetzes, der bereits in einem ersten Abstimmungsgespräch mit der Brauwirtschaft erörtert wurde. Mit dem Biergesetz und einer neuen Bierverordnung sollen das Herstellen und Behandeln des Bieres in der Bundesrepublik Deutschland abschließend geregelt werden. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften gilt die alte Bierverordnung weiter (s.a. Brauwelt Nr. 1/2, 1993, S. 7). Biere, die mit der Angabe nach dem Reinheitsgebot gebraut oder unter gleichsinnigen Angaben, Bezeichnungen und Aufmachungen beworben werden, dürfen nach wie vor keine Zusatzstoffe enthalten.a. 7. 1990 ablösen..

Steuerzahlungstermine im November und Dezember. -- Das erste Datum gibt den gesetzlichen Fälligkeitstermin an, das zweite Datum das Ende der Schonfrist, LSt, Kirchen-LSt, USt, VSt: 10.11./16.11; GewSt, GrundSt: 16.11./23.11; ESt, KiST, KSt, LSt, Kirchen-LSt USt: 10.12./15.12.

DBA: Änderungsabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich -- Am 8. 7. 1992 wurde in Bonn das Abkommen zur Änderung des deutsch-österreichischen Abkommens vom 4. 10. 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern unterzeichnet. Das Änderungsabkommen wird nach Abschluß des Ratifizierungsverfahrens in beiden Staaten rückwirkend ab dem 1. 1. 1992 anzuwenden sein. Geändert wird vor allem die Dividendenbesteuerung; während die Kapitalertragsteuersätze in beiden Vertragsstaaten durch das geltende Abkommen nicht begrenzt werden, sollen sie ab 1. 1. 1992 allgemein 15 v.H. betragen, was eine Senkung um 10 v.H. bedeutet.H. die Sätze in beiden Staaten künftig 5 v.H..

Steuerrechtliche Anerkennung von Gewinnführungsverträgen bei Organgesellschaften i.S. des _ 17 KStG -- Der Bundesgerichtshof hatte durch Beschluß vom 24. 10. 1988, DB 1988 S. 2623, entschieden, daß ein zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossener Unternehmensvertrag, in dem sowohl eine Beherrschungsvereinbarung als auch eine Gewinnabführungsverpflichtung enthalten ist, nur wirksam wird, wenn die Gesellschafterversammlungen der beherrschten und der herrschenden Gesellschaft dem Vertrag zustimmen, und sein Bestehen in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft eingetragen wird. Der Zustimmungsbeschluß der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft bedarf der notariellen Beurkundung. Die Vorschrift ist gem. _ 54 Abs. 1. 10. 1989, BStBl 1989 I S..

Gebrauch der Firmenbezeichnung -- Ist die Firma im Handelsregister eingetragen, so muß der Inhaber die Firma im Geschäftsverkehr so führen, wie sie nach dem Registereintrag lautet. Mit der Wahl der Firmeneintragung in das Handelsregister entsteht für den Inhaber nicht nur ein Firmenrecht, sondern auch eine Firmenpflicht, die es ihm verbietet, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Nach _ 18 Absatz 1 HGB hat der Einzelkaufmann seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen als Firma zu führen. Dem kann auch dadurch entsprochen werden, daß der Name in der Firma als Inhaberzusatz geführt wird. Das ändert aber nichts daran, daß Firmenkern und Firmenzusatz stets eine rechtliche Einheit bilden; beide zusammen machen die Firma aus. 2. 1992 - BReg..

Vom Arbeitszeugnis -- Die Zeugniserteilung wird von den Arbeitgebern in aller Regel verantwortungsbewußt wahrgenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze, die im Arbeitsleben und in der Rechtsprechung entwickelt wurden, werden im allgemeinen beachtet. Einschlägige Streitfälle sind im Vergleich mit der großen Fluktuation der Beschäftigten und der ihr entsprechenden Zahl der erteilten Arbeitszeugnisse gering. Bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses ergeben sich öfters Zweifelsfragen. In der zurückliegenden Zeit ergingen bedeutsame höchstrichterliche Urteile. Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Kritisch sind die Fälle, in denen dem Arbeitnehmer nach den gegebenen Umständen ein günstiges Zeugnis nicht erteilt werden kann.

Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger -- Für arbeitsunfähige Versicherte regelt Paragraph 74 Sozialgesetzbuch V eine stufenweise Wiedereingliederung. Sie müssen nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können. Der Arzt soll auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben. Zur Wiedereingliederung bedarf es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind beide Seiten darin frei, ob sie eine solche Vereinbarung abschließen wollen oder nicht. Das Wiedereingliederungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis eigener Art (_ 305 BGB). Im Vordergrund der Beschäftigung stehen Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. 1. 1992 - 5 AZR 37/91) ..

Bedeutung der neuen Biersteuermengenstaffel -- Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hat sich am 29. 10. 1992 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz auch mit dem Entwurf für das Biersteuergesetz 1993 befaßt. Wie der Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V., Roland Demleitner, der den Verband bei dieser Anhörung vertrat, anläßlich der Pressekonferenz zur Eröffnung der Brau '92 am 11. 11. 1992 in Nürnberg mitteilte, sei dabei noch einmal die große Bedeutung der neuen Biersteuer-Mengenstaffel für die mittelständische Brauwirtschaft hervorgehoben worden. Nach dem Zeitplan von Bundestag und Bundesrat sei vorgesehen, das Biersteuergesetz am 27. 11. 1992 zu verabschieden, so daß es planmäßig am 1. 1. F. L.a. Dr. 1..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld