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Werden die alkoholischen Getränke zum Prügelknaben der Verkehrspolitk? -- ... vier Menschen durch Verkehrsunfall getötet, überhöhte Geschwindigkeit, vermutlich auch Alkohol im Spiel ... so oder ähnlich steht es oft in der Montagsausgabe der örtlichen Tageszeitung. Vier Menschen, meist um die 20 Jahre jung, voller Hoffnung - ausgelöscht, die Freunde verabschieden sich noch mit einem Nachruf im Inseratenteil der gleichen Zeitung ... wir werden Dich nie vergessen ... was wiederum nicht ausschließt, daß sich dieses Drama in Bälde in ähnlicher Weise wiederholt. Und wie war's mit der apostrophierten überhöhten Geschwindigkeit? Nun ja, die gibt's halt, doch weil die Alkoholanalyse keine überhöhten Werte offenbarte, wird nicht korrigiert, wiewohl der Verdacht hängenbleibt.

Übergang einer Getränkebezugsverpflichtung -- Verträge haben im allgemeinen zwei Beteiligte. Wenn sich die Situation nun ändert und ein Dritter hinzukommen soll, kommen unterschiedliche Handhabungen in Frage. Der Dritte kann dem Vertrag beitreten oder den Vertrag übernehmen, was zur Folge hat, daß der eine der ursprünglichen Vertragspartner ausscheidet. Bei der Übernahme von Getränkebezugspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Gaststätte kommt nun eine Vertragsübernahme besonders oft in Betracht. Wenn dieses Ziel im Grundstückskaufvertrag nicht ausdrücklich genannt worden ist, kann es von den Vertragsparteien doch angestrebt worden sein, wenn nach dem Vertrag der Käufer in den Getränkebezugsvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintreten soll. 10. 1992 - VIII ZR 99/91 )..

Der besondere Rat: Zusammenfassende Meldung nach _ 18 UStG - - Am 18./19. 1. 1993 haben die EG-Mitgliedstaaten sich darauf geeinigt, daß bis zum 28. 2. 1993 innergemeinschaftliche Lieferungen auch dann steuerfrei belassen werden können, wenn der Erwerber noch nicht die notwendige USt-IdNr. hat, im übrigen die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung aber vorliegen. In diesem Fall genügt es, wenn der Abnehmer auf Verlangen des Lieferanten seine Unternehmereigenschaft durch eine Unternehmensbescheinigung nachweist (Abschn. 243 Abs. 6 UStRL 1992, Vordruck USt 1 TN). Darüber hinaus muß er seinem Lieferanten schriftlich versichern, daß er eine USt- IdNr. beantragt hat und die Voraussetzungen für die Erteilung vorlegen. Der Erwerber muß dem Lieferanten die USt-IdNr. 2. 12..

Höheres Biersteueraufkommen in Bayern -- Wie die Zentralstelle Biersteuer in Stuttgart mitteilte, stieg die an das Land Bayern überwiesene Biersteuer in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 8% auf 190,5 Mio DM. Diese nackten Zahlen bedürfen nach einer Pressemitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern im Zusammenhang mit der EG-Steuerharmonisierung einiger Erläuterungen. Seit Anfang 1993 wird das Bier nicht mehr ausschließlich beim Verlassen der Brauerei versteuert. Für Brauereien, die ihr Bier in ein anderes Bundesland oder ins Ausland liefern, besteht die Möglichkeit, das Bier erst beim Verkauf an den Endabnehmer zu versteuern..

Zur Bestimmung des relevanten Marktes auf dem Sektor Mineralwasser. EG-Kommission contra Nestl/Perrier -- Nach Art. 86 Satz 1 EWG-Vertrag ist mit dem Gemeinsamen Markt die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen unvereinbar und verboten, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Die Feststellung einer mißbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Art. 86 EWG-Vertrag setzt ebenso wie die Feststellung eines Verstoßes gegen das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EWG- Vertrag voraus, daß zunächst der relevante Markt abgegrenzt wird. In der Entscheidung der EG-Kommission vom 22. Juli 1992 - IV M.a..

Aus Gesetzgebung und Verwaltung -- Das Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung - Zinsabschlaggesetz - ist mit Datum vom 9. 11. 1992 im Bundesgesetzblatt I 1992, S. 1853 veröffentlicht worden. Mittlerweile hat der BMF im Schreiben vom 26. 10. 1992 DB 1992 S. 2317 ff zu Einzelfragen zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes Stellung genommen. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Zinsabschlaggesetzes ab 1. 1. 1993 sollten bis zum Jahresende die entsprechenden Freistellungsaufträge bzw. Nichtveranlagungsbescheinigungen den Geldinstituten vorgelegt werden. Im Rahmen des Umsatzsteuerbinnenmarktgesetzes 1993 wird ab 1. 1. 1993 auch der allgemeine Umsatzsteuersatz von 14 v. H. auf 15 v. H. angehoben. Der BMF hat mittlerweile mit Schreiben vom 21. 9. 7. 1983 ergangene BMF- Schreiben vom 29. 4. 1..

Aktuelle Auswirkungen der Bundes- Immissionsschutz-Gesetzgebung auf Brauereien -- Die Anzahl jährlich neu erlassener und novellierter Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten, die für Industriebetriebe und damit auch für Brauereien Rechtsgültigkeit besitzen, steigt ständig. Es ist jedem Verantwortlichen im Betrieb anzuraten, sich gelegentlich über neue Rechtsvorschriften und Änderungen, die im Bundesgesetzblatt (BGBl.), im Bundesanzeiger (BAnz.) und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) veröffentlicht werden, zu informieren.

Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, stellt sich die Bayernpartei (BP) gegen Pläne, die 0,8-Promille-Grenze zugunsten einer bundesweit einheitlichen Regelung aufzugeben. -- Der Landesvorsitzende Hubert Dorn befürchtet eine leichtfertige Preisgabe bayerischer Kompetenzen, weshalb die Gestaltung dem Freistaat obliegen müsse: Eine solche Regelung müsse besonders hervorheben, daß sich die 0,8-Promille-Regelung in Bayern bewährt habe, wo es noch eine Dorf- und Wirtshausstruktur gebe.

Herausforderungen für die europäische Brauwirtschaft. Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die politische und wirtschaftliche Integration Europas -- Im Rahmen der allgemeinen Forschungs- und Beratungstätigkeit der Contrast- Unternehmensberatung, Wien, unter der Leitung von Prof. Dr. R. Eschenbach, Wirtschaftsuniversität Wien, Technische Universität München- Weihenstephan, werden sich drei Berater von Contrast in einer vierteiligen Artikelserie mit der Entwicklung der Brauwirtschaft in Europa und den Auswirkungen des Binnenmarktes und der Öffnung Osteuropas auf europäische Brauereien auseinandersetzen..

Änderung der Verpackungsverordnung in Sicht -- Die Verpackungsverordnung, die erst seit Anfang des Jahres in vollem Umfang in Kraft und seitdem umstritten ist, soll bald geändert werden und das, obwohl Bundesumweltminister Klaus Töpfer von einer Trendwende beim Packmitteleinsatz gesprochen hat. Seinen Ausführungen nach ist der Verpackungseinsatz 1992 erstmals gesunken, und zwar um schätzungsweise 3,1 Prozent. Die bereits erreichten Erfassungs-, Sortier- und Verwertungsquoten übertreffen, so Töpfer, die Vorgaben der Verpackungsverordnung. In Übereinstimmung mit dem Bund arbeitet aber nach einer Meldung der Nürnberger Nachrichten vom 31. 7. 1993 das bayerische Umweltministerium an einer Novellierung der Verpackungsverordnung..

Jahresgratifikation beim Ausscheiden -- Oft entsteht Streit darüber, ob der Arbeitnehmer eine Jahresgratifikation noch beanspruchen kann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Tarifliche Regelungen machen einen Anspruch häufig davon abhängig, daß sich der Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. In einem Rechtsstreit war zu klären, ob ein Anspruch auf Jahresgratifikation auch gegeben ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem tariflich geregelten Stichtag einen Aufhebungsvertrag schließen, wonach das Arbeitsverhältnis nach dem Stichtag endet. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Falle einen Anspruch auf Jahresgratifikation aus folgenden Gründen bejaht: Der Aufhebungsvertrag ist mit einer Kündigung nicht gleichzusetzen. 10..

Hefe im Zutatenverzeichnis -- Nach der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung (LMKV _ 6 Abs. 6 Nr. 2) müssen die Zutaten bei Getränken mit einem Alkoholgehalt bis 1,2 Vol.- % ausgewiesen werden. Bei alkoholfreiem Bier und Malztrunk muß folglich ein Zutatenverzeichnis angegeben werden. Darauf hat der Deutsche Brauer-Bund, Bonn, in einem Rundschreiben hingewiesen. Da unter Zutat jeder Stoff zu verstehen ist, der unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist ((_5 Abs. 1 Satz 1 LMKV), muß die Hefe bei filtrierten Bieren nicht deklariert werden. Bei unfiltrierten, alkoholfreien Hefeweißbieren allerdings muß die Hefe im Zutatenverzeichnis angegeben werden, da sie im fertigen Erzeugnis noch vorhanden ist.

EG-Richtlinie über Lebensmittelhygiene -- Nicht nur bei Biertrinkern herrscht die Meinung, daß die hohen Qualitätsanforderungen und Sicherheitsbestimmungen für Lebensmittel durch EG-Normen aufgeweicht und abgeschwächt werden könnten. Besonders Klein- und Mittelbetriebe der Lebensmittelindustrie befürchten jetzt das genaue Gegenteil: die neuen EG-Standards seien zu hoch angesetzt und von bestimmten Produzenten in Deutschland nicht einzuhalten. Hier ist in erster Linie an die Vorlage der EG- Kommission für eine Richtlinie über Lebensmittelhygiene zu denken. In diesem Vorschlag sind allgemeine Hygienevorschriften für die Gewinnung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, den Vertrieb, die Behandlung und den Verkauf von Lebensmitteln festgelegt. Lesung zugeleitet..

Verfallklausel im Gaststättenübernahmevertrag -- In einem Gaststättenkaufvertrag stand unter anderem, daß die Anzahlung auf den Kaufpreis dem Verkäufer auch dann zustehe, falls der Käufer vom Vertrag zurücktreten sollte. Dabei handelte es sich um eine sogenannte Verfallsklausel; eine solche ist dem Versprechen einer Vertragsstrafe gleichzusetzen. Derartige Verfallklauseln sind nicht allgemein als sittenwidrig anzusehen; es muß von Fall zu Fall über ihre Gültigkeit oder Nichtigkeit entschieden werden. Ein Rechtsgeschäft ist nach _ 138 BGB nur dann nichtig, wenn sein Gesamtcharakter (Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck) nicht mit den guten Sitten vereinbar ist. Im vorliegenden Fall wurde die Klausel für nichtig erklärt. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 8.

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