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04.11.1993

Übergang einer Getränkebezugsverpflichtung

Übergang einer Getränkebezugsverpflichtung -- Verträge haben im allgemeinen zwei Beteiligte. Wenn sich die Situation nun ändert und ein Dritter hinzukommen soll, kommen unterschiedliche Handhabungen in Frage. Der Dritte kann dem Vertrag beitreten oder den Vertrag übernehmen, was zur Folge hat, daß der eine der ursprünglichen Vertragspartner ausscheidet. Bei der Übernahme von Getränkebezugspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Gaststätte kommt nun eine Vertragsübernahme besonders oft in Betracht. Wenn dieses Ziel im Grundstückskaufvertrag nicht ausdrücklich genannt worden ist, kann es von den Vertragsparteien doch angestrebt worden sein, wenn nach dem Vertrag der Käufer in den Getränkebezugsvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintreten soll. 10. 1992 - VIII ZR 99/91 )..

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