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23.11.1993

Datum eines berichtigten Zeugnisses

Datum eines berichtigten Zeugnisses -- In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Arbeitgeber, ein erteiltes Zeugnis zu berichtigen. Er erteilte nunmehr dem Arbeitnehmer ein neues Zeugnis, das aber nicht das Ausstellungsdatum des ursprünglichen Zeugnisses aufwies. Der Arbeitnehmer verlangte eine entsprechende Rückdatierung. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Rückdatierung des Zeugnisses ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. 9. 1992 (5 AZR 509/91) zu bejahen: Wird ein bereits erteiltes Zeugnis vom Arbeitgeber geändert oder berichtigt, so hat das berichtigte Zeugnis das Datum des ursprünglich erteilten Zeugnisses zu tragen. Allerdings muß ein Zeugnis in erster Linie wahr sein. Die Wahrheitspflicht umfaßt alle Fragen des Zeugnisrechts..

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